Autor Thema: Panzer-Kampfabzeichen  (Gelesen 2456 mal)

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Offline Hubert

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Panzer-Kampfabzeichen
« am: Mo, 07. Februar 2011, 19:33 »
  Am 13. Juli stiftete der Reichswehr-Minister zur >>Erinnerung an die Leistungen der durch den Friedensvertrag aufgelösten Kampfwagebverbände<< (Tanks) für die ehemaligen Besatzungen der deutschen Kampfwagen (A7V-Wagen und englische Beutetanks) ein Kampfwagen-Abzeichen.
Die Inspektion der Panzertruppe des Heeres forderte in den JAhren 1936-1937 ein Waffenabzeichen für die Angehörigen dieser nach der Verkündigung der Wehrfreiheit neuen Waffengattung . Auf allseitig geäußerte Wünsche aus der Truppe, vertreten durch die Generale der Panzertruppe, KommandierendenGenerale, Panzer-Divisions- und Regiments-Kommandeure, hat die Inspektion der Panzertruppe (Jn 6) Mitte Oktober 1939 den Antrag >> für Einführung eines Panzerkampfwagen-Abzeichens und eines Panzerkampfwagen-Erinnerungsabzeichens<<höheren Orts eingereicht. Das Heeres-Verordnungsblatt vom 27.Dezember 1939 veröffentlichte in Teil B in der 82. Ausgabe dann die Stiftung eines solchen Abzeichens. Der vollständige Text der Stiftungsverfügung vom 20.Dezember 1939 lautet:
   >>Ich genehmige die Einführung des Panzerkampfwagenabzeichens nach dem mir vorgelegten Muster.
Berlin, den 20 Dezember 1939
                            Der Oberbefehlshaber des Heeres
                                                von Brauchitsch
                                                Generaloberst<<

    Die Durchführungsbestimmungen des Oberkommandos des Heeres vom gleichen Tage regeln vor allem die Verleihungsbestimmungen und werden mit dem Absätzen 1-2-3-4- und 9 im vollen Wortlaut zitiert:
>>Das Panzerkampfwagenabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Panzereinheiten verliehen werden, die sich ab 1.1. 40 als Panzerkampfwagen- bzw.Panzerbefehlswagen-Kommandant, Panzerschütze, Panzerführer,Panzerfunker bei mindestens dreimaligem Einsatz im Gefecht an drei verschiedenen Tagen bewehrt haben, wobei sich die Panzerkampfwagenbesatzungen aktiv am Kampf selbst beteiligt haben muß.
2. Das Panzerkampfwagenabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gem. H.A.O./Heeres-Anzugs-Ordnung /-H.Dv.122- Abschn.B Nr. 28 Trageweise B) in und außer Dienst getragen.
3. Das Panzerkampfwagenabzeichen besteht aus einem ovalen Eichenlaubkranz, in dem sich ein Panzerkampfwagen befindet; auf dem oberen Teil des Eichenlaubkranzes ist das Hoheitsabzeichender Wehrmacht angebracht.
4. Das Panzerkampfwagenabzeichen wird durch die Kommandeure der Panzerdivisionen verliehen.
9. Der Besitz des Weltkriegs-Panzerkampfwagenabzeichens entbindet nicht von der Erfüllung der unter 1. für das Panzerkampfwagenabzeichens gestellten Bedingungen.<<
Der künstlerische Entwurf des Abzeichens wurde von dem Kunstmaler und Gebrauchsgraphiker Ernst Peekhaus in Berlin angefertigt. Die Werkzeuge zur Herstellung des Abzeichens stellte die Firma C.E.Junker in Berlin her, welche auch die ersten Abzeichen anfertigte. Im übrigen war das Abzeichen schon im August 1939 als Entwurf für ein geplantes Panzerabzeichen vorgesehen gewesen.
  Am 1.Juli 1940 stiftete der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch,>>in Anerkennung der in vielen Sturmangriffengezeigten Bewährung aller Teile des Heeres und als Ansporn für vollsten Einsatz des einzelnen Mannes<< das Panzerkampfwagenabzeichen in Bronze. Es konnte verliehen werden an die Angehörigen der Schützenregimenter, der Kradschützenbataillone der Panzerdivisionen und der Panzerspäh-Einheiten bei den gleichen Vorraussetzungen wie für das Abzeichen in Silber. Zur selben Zeit wurde das Panzerkampfwagen-Abzeichen in Panzerkampf-Abzeichen umbenannt.
  Mit Datum des 26. Februar 1941 wurden die Durchführungsbestimmungen für die Verleihung der Sturmabzeichen des Heeres-Verordnungsblatt veröffentlicht,wobei keine wesentlichen Veränderungen sich bemerkbar machten. Das Oberkommando des Heeres änderte am 31. Dezember 1942 die bisher gültigen Verleihungsrichtlinien in folgender Weise:

>>Kradmelder der Panzereinheitenkönnen die Bedingungen für das Panzerkampfabzeichen in Silber erfüllen, wenn sie , in der vordersten Linie der kämpfenden Panzer mitfahrend, sich unter
unmittelbarer feindlicher Waffenwirkung an drei verschidenen Kampfagen bewähren.
 Angehörige von Instandsetzungstrups der Panzereinheiten können die Bedingung für das Panzerkampfabzeichen in Silber erfüllen, wenn sie sich in der vordersten Linie der kämpfenden Panzer bei der Wiederinstandsetzung im Kampf befindlicher Panzer an drei verschiedenen Kampftagen bewährten.<<
  Am 8.September 1942 regelte das Oberkommando des Heeres die Verleihung des Abzeichens an Sanitätsoffiziere und Sanitätspersonal, und einen Tag später wurde die Übertragung der
Verleihungsbefugnis verändert gegenüber der bisherigen Praxis verkündet.
  Eine Verfügung des O.K.H. vom 31.Januar 1943 gab bekannt,daß an Angehörige der Panzer-Nachrichten-Abteilung das Abzeichen in Silber in Silber verliehen werden könne, soweit sie als
Panzerkampfwagen oder Panzerbefehlswagenführer , als Panzerschützen, Panzerfahrer und Panzerfunker die bestehenden Bedingungen erfüllt hätten.
  Am 22. Juni 1943 schuf eine Verfügung des O.K.H. höhere Stufen zum Panzerkampfabzeichen. Aus dem längeren Text werden hier die Absätze 1-2-3-4-8 im vollen Wortlaut wiedergegeben.
>>1.Der Führer hat als Anerkennung der immer erneut bewiesenen Einsatzfreudigkeit der immer erneut bewiesenen Einsatzfreudigkeit der im Panzer angreifenden Angehörigen der schweren  Waffen die Einführung höherer Stufen zum Panzerkampfabzeichen genehmigt.
    2. Die höheren Stufen zum Panzerkampfabzeichen werden nach besonderem Muster mit der Zahl 25 in der II.Stufe der Zahl 50 in der III. Stufe,der Zahl 75 und der Zahl 100 in der
    IV.Stufe gefertigt .
    3. Es kann verliehen werden
       nach 25 anrechnungsfähigen Einsätzen die II.Stufe,
       nach 50 anrechnungsfähigen Einsätzen die III.Stufe,
       nach 75 anrechnungsfähigen Einsätzen die IV.Stufe,
       und zwar
       das Panzerkampfabzeichen in Silber
       an Panzerbesatzungen der Panzereinheiten,
       das Panzerkampfabzeichen in Bronze
       an Panzerbesatzungen der Panzerspäheinheiten,
       das Sturmabzeichen (allg.)
       an Angehörige der Sturmgeschützeinheiten,der Sturmpanzereinheiten und
       Panzerjägereinheiten der Panzerjägerabteilungen (Sf.).
       Die IV.Stufe kann nach 100 Einsätzen mit der Zahl 100 erneut verliehen werden.
   4. Es darf ein Sturmabzeichen getragen werden; die niedrigen Stufen verbleiben beim jedoch zur Erinnerung.
   8. a) Die Einsatztage für die höheren Stufen zum Panzerkampfabzeichen und zum Sturmabzeichen (allg.) sind ab 1.7.43 anzurechnen;
      für bereits verliehene Infateriesturmabzeichen, Panzerkampfabzeichen oder Sturmabzeichen (allg.) werden jedoch
      drei Einsatztage aus der Zeit vor dem 1.7.1943 ohne weiteren Nachweis angerechnet.
      b) Außerdem können, um den bewährten alten Frontkämpfer hervorzuheben, bei ununterbrochenem Einsatz imOsten oder in Afrika nach dem 22.6.41
      von 15 Monaten bis zu 25 Einsatztage
      von 12 Monaten bis zu 15 Einsatztage
      von   8 Monaten bis zu 10 Einsatztage
      nach durch gewissenhafte Prüfung des Einheitsführers geführtem Nachweis angerechnet werden.
      Kommando, Verwundung ( Erfrierungen) oder Urlaub bis zu einem Virtel der vorgesehenen Fristen gilt nicht als Unterbrechung des Einsatzes.
      c) Der Div.Kdr. kann an Soldaten, für die durch schwere Verwundung in Zukunft keine Gelegenheit
      zum anrechnungsfähigen Einsatz mehr gegeben ist, die höheren Stufen zum Panzerkampfabzeichen oder
      zum Sturmabzeichen (allg.) verliehen.
      Hierbei muß der Beleihende für den Erwerb
      der  II.Stufe mindestens 18 Einsatztage
      der III.Stufe mindestens 35 Einsatztage
      der IV.Stufe mindestens 60 Einsatztage
      nachweisen.<<
  Weitere durch Lage sich ergebende Veränderungen wurden vom O.K.H.z.B.am 4.September 1943 und am 2.September 1944 geregelt.
Die letzte Verfügung des Oberkommandos des Heeres vom 1.Dezember 1944 soll im vollen Wortlauthier abgedruckt werden:
    >>Panzerverbände, die mit nachstehenden
Panzerjägerwaffen ausgerüstet sind;:
Jagdpanzer 38,
Jagdpanzer IV,
Jagdpanter,
Jagdtiger,
Sturmgeschütz III. und IV
erhalten das Panzerkampfabzeichen in Silber.
Die übrigen Panzerjägereinheiten erhalten wie bisher das Sturmabzeichen (allg.).<<
  Nach dem Kriege tauchten Panzerkampfabzeichen mit der Zahl"200" im Handel auf. Eine intensive Umfrage bei Angehörigen von Panzerverbänden z.B.XLI.(Panzer) A,-K.,4.,7.,8, und 10 Panzer-Division ,23,Panzer-Division sowie bei bekannten Panzerkommandeuren wie General der Pztr.Eberbach, Generalleutnant Dr. Karl Mauss,habe keine Spur einer Verleihung des Abzeichens "200" ergeben.
 Wann die ersten Panzerkampfabzeichen verliehen worden sind, war mit Sicherheit schon im Kriege nicht mehr feststellbar. Da der Panzereinsatz im Feldzug in Polen keinen Anspruch auf Verleihung des Abzeichens begründete, können daher die ersten Verleihungen erst im Verlauf des Norwegen-Unternehmens bzw. in der Maas erst nach dem 10.MAi 1941 eingesetzt haben.
Auch die Zahl der insgesammt verliehenen Abzeichen wird wohl nie festzustellen sein können.





Grüße Hubert

Quelle Auszeichnungen des Deutschen Reiches
1936-1945
« Letzte Änderung: Di, 08. Februar 2011, 19:52 von Hubert »
MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"

 


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