Autor Thema: Sonderabz. für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer  (Gelesen 2544 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Hubert

  • Global Moderator
  • Lebendes Inventar
  • ****
  • Beiträge: 3.243
  • Geschlecht: Männlich
In der Geschichte des >>IR5-Aus der Geschichte eines Pommerschen Regiments<< von Gerhard Lubs heißt es auf S.352 für die Zeit von September - Oktober 1941:
>>Weiteren Gesprächsstoff für Führung und Truppe ergibt das Thema >Panzerbekämpfung<.Es ist kein Geheimnis mehr,daß die herkömmlichen Panzerabwehrwaffen gegen die modernen sowjetischen Panzertypen kaum auszurichten vermögen...
 Der Truppe hat sich in solchen Lagen vielfach ein Gefühl der Hilflosichkeit...bemächtigt.
Es gibt aber auch bereits Beispiele erfolgreicher Panzerbekämpfung durch mutige Einzelkämpferoder improvisierte Pz.-Vernichtungstrupps.Ihre Erfahrungen sollen allgemein zur Kenntnis genommenwerden, ihre Auszeichnung soll zur Nachahmung anspornen.So erhalten Ofw. Behr , S.R.25 und Fw.Köck,1./Pz.Jg.Abt.2, als erste Divisionsangehörige ein als >Panzervernichtungsabzeichen< gestiftetes Ärmelband. Die nicht ganzlegale Einführung dieser Auszeichnung hat zwar zur Folge, daß sie ein paar Wochen später wieder abgelegt werden muß,doch ist dieses >Vorprellen< später mit der Einführung offizieller >Pz.-Vernichtungsabzeichen> im Prinzip in seiner Richtigkeit bestätigt worden.<<
  Das war im Herbst 1941 an der Ostfront. Unnötig ist, die Bedeutung einer wirksamen Panzerbekämpfung zu betonen, und so führten alle Überlegungen dazu, eine besondere, deutlich erkennbare Auszeichnung zu schaffen, welche für die Vernichtung von gepanzerten Fahrzeugen verliehen werden konnte.
  Am 9.März 1942 gab das Oberkommando des Heeres bekannt, daß >>der Führer die Einführung eines Sonderabzeichens für das niederkämpfen von Panzerkampfwagen usw. durch Einzelkämpfergenehmigt<<hat.In Absatz 2 dieser Bekanntmachung heißt es dan über die Verleihung:
 >>Das Sonderabzeichen wird an Soldaten verliehen, die ab 22.Juni 1941 als Einzelkämpfer mit Nahkampfwaffen oder Nahkampfmittel ( Panzerbüchse, Gewehrgranate,geballte Ladung usw.) einen feindlichen Panzerkampfwagen oder ein sonstiges feindliches gepanzertes Fahrzeug im Nahkampf vernichtet oder außer Gefecht gesetzt haben<<.

Neu in der deutschen Wehrmacht war die Verleihungsweise dieses neuen Kampfabzeichens, welches nicht nur im Heer und der Waffen-SS, sondern auch in der Luftwaffe bzw., wenn gegeben , auch im Rahmen der an Land kämpfenden Marinetruppenteile verliehen werden konnte.
 Das Abzeichenbestand nach Absatz 3. der zitierten Bekanntgabe >>aus einem Band aus Aluminiumgespinst von 90 mm Länge und 32 mm Breitemit zwei eingewirkten schwarzen Streifen ( 3 mm Breiz ) , auf dem die aus Blech gestanzte Silhuette eines Panzerkampfwagens in schwarz angebracht ist<<.In Absatz 4 heißt es , daß >> bei erneuter Verrleihung ein weiterer Ärmelstreifen angelegt wird<<.Anfangs wurde für jeden vernichteten Panzerkampfwagen usw. ein Ärmelstreifen verliehen, nachdem aber Soldaten sechs und mehr dieser Streifen erhalten hatten, was unschön und unpraktisch in der Trageweise auf dem rechten Oberarm war, gab das Oberkommando des Heeresam 18.dez.1943 bekannt, daß >>der Führer die Einführung des Sonderabzeichens auf goldenem Band genehmigt hat<<. So heißt es in dem Text vom 18.dezember 1943:.
  >>Das Sonderabzeichen auf goldenem Band wird nach dem fünften anrechnungsfähigen Niederkämpfen von Panzerkampfwagen usw. an Stelle eines weiteren silbernen Sonderabzeichens verliehen. Die vorher verliehenen vier silbernen Abzeichen sind dann abzulegen und verbleiben dem betreffenden Soldaten als Erinnerung.<<
  Anforderungen für das goldene Sonderabzeichen sollten erstmals zum 1.Februar 1944 gestellt werden.
Ungeklärt ist bisher die Tatsache,daß dieser goldene Panzervernichtungsstreifen weitaus seltener ist als das Vorkommen eines vergoldeten Panzers auf den alu-silbernen Bandstreifen, der in dem amtlichen Verlautbarungen nicht erwähnt wird. In den >>Allgemeinen Heeresmitteilung<< wie im Heeres-Verordnungsblatt ist darüber nichts zu finden.
  Diese Trageweise auf dem rechten Oberarm von Bluse bzw. Rock erklärt sich durch das Tragen der Schilde links, bei der Waffen-SS des Hoheitsabzeichens, so daß hier nur der rechte Oberarm zum Tragen zur Verfügung stand.




Quelle: Auszeichnungen des Deutschen Reiches

Grüße Hubert  
« Letzte Änderung: Mo, 21. Februar 2011, 14:42 von Hubert »
MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"

 


SimplePortal 2.3.2 © 2008-2010, SimplePortal