Autor Thema: Demjanskschild  (Gelesen 1755 mal)

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Offline Hubert

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Demjanskschild
« am: Mi, 02. März 2011, 14:39 »
  Die immer schwerer und kritischer werdenden Kämpfe an der Ostfront führten zu der Stiftung eines weiteren Schildes.
Im sog.Kessel von Demjansk war das II.Armeekorps unter Führung von General der Infanterie Graf Brockdorf-Ahlefeld seit dem 8. Februar 1942 eingeschlossen worden.Mit seiner Division, der 12.,32. und 223. Infanterie-Division sowie mit dem ihm unterstellten Infanterie-Division 30. und 290. sowie der 3.SS-Panzer-Division>>Totenkopf<< kämpfte er gegen einen überlegenen,hartnäckigen und tapferen Gegner. Bei einer Kälte von durchschnittlich 40 Grad verteidigten etwa 96 000  Soldaten eine Gesamtfrontlänge von 300 km. Während die Luftwaffe mit ihren Versorgungsflügen die Verteidiger unterstützte, wurde nicht nur außen versucht, den Kessel zu öffnen und zu zerschlagen. Auch ein sowjetischer Versuch mit Fallschirm- und Luftlandebrigaden, den Kessel von innen aufzubrechen , mißlang nach vierwöchigen harten Kämpfen.
  Am 21.April 1942 war es den deutschen Verbänden möglich , die lebensnotwendige Landverbindung mit dem Kessel herzustellen und die Front zu schließen.So stiftete Adolf Hitler am 25.April 1943 den Demjanskschild>>zur Erinnerung an die mehrmonatige heldenhafte Verteidigung des Kampfraumes Demjansk gegen einen zahlenmäßig weit überlegenen Gegner<<.
  Der Artikel 3 der Verordnung über die Stiftung regelte den Verleihungsbereich: >>Der Demjanskschild wird verliehen als Kampfabzeichen an alle Wehrmachtsangehörige
und der Wehrmacht unterstellte Personen, die in dem eingeschlossenen Raum von Demjansk an dem Verteidigungskampf ehrenvoll beteiligt waren.<<
  Entsprechend der Stiftungsverordnung vollzog General der Infanterie Graf Brockdorff-Ahlefeld die Verleihungen. Nach seinem am 9.Mai 1943 erfolgten Tode wurden die Verleihungsurkunden mit seiner faksimilierten Unterschrift vollzogen, wobwi der Kommandierende General des II.Armeekorps federführend war.
  Die Verleihungsbedingungen wurden mit den Durchführungsbestimmungen des Oberkommandos der Wehrmacht vom 25.April 1942 wie folgt festgelegt:
  >>Den Demjanskschild erhält, wer innerhalb dieser Zeit an der Verteidigung ehrenvoll beteiligt war und eine der nachstehenden Vorraussetzungen erfüllt hat:
a) ununterbrochener Einsatz von mindestens 60 Tagen in dem eingeschlossenen Raum,
b) unterstützender Einsatz durch die Luftwaffe von mindestens 50 Flügen, wobei Einflüge in den eingeschlossenen Raum als Einsätze rechnen,
c)Verwundung oder Erfrierung , für die das Verwundetenabzeichen verliehen wurde.<<
  Als Endfrist zur Einreichung von Vorschlägen war der 31.März 1944 vorgesehen.
Die Verleihung wurde mit dem 1.Juli 1944 abgeschlossen.Trageweise war wie bei allen Schilden auf dem linken Oberarm, bei Angehörigen der Waffen - SS über dem Hoheitsabzeichen.



Quelle :
-Klietmann
-Auszeichnungen des Deutschen Reiches
Grüße Hubert
« Letzte Änderung: Mi, 02. März 2011, 14:42 von Hubert »
MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"

 


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