„Zur Erinnerung an die unvergänglichen Leistungen des deutschen Volkes im Weltkriege 1914/1918 stifte ich ein Ehrenkreuz für alle Kriegsteilnehmer sowie für die Witwen und Eltern gefallener, an den Folgen von Verwundung oder in Gefangenschaft gestorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer.
Reichsgesetzblatt Nr. 81 vom 15. Juli 1934, Seite 619, Ziffer 1 der Verordnung des Reichspräsidenten über die Stiftung eines Ehrenkreuzes vom 13. Juli 1934
Auf der Rückseite: LNBG