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Es braut sich da was zusammen.....

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Ulla:
Das war nur eine Frage der Zeit.

Lesestoff 1

Lesestoff 2

Lesestoff 3

Dresden-Garnisionsfriedhof  Lesestoff 4

Adjutant:
In Österreich ist das in der Verfassung geregelt

Österreich hat sich gemäß Art. 19 des Staatsvertrages, betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, BGBl. Nr. 152/1955, verpflichtet, die auf österreichischem Gebiet befindlichen Gräber von Soldaten, Kriegsgefangenen und zwangsweise nach Österreich gebrachten Staatsangehörigen der Alliierten Mächte und jener der anderen Vereinten Nationen, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden, zu achten, zu schützen und zu erhalten.

Weitere gesetzliche Grundlagen für die Erfüllung der Aufgaben sind:

der Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye, StGBl. Nr. 303/1920, Art. 171 und Art. 172, das Bundesgesetz über die Fürsorge für Kriegsgräber aus dem ersten und zweiten Weltkrieg, BGBl. Nr. 175/1948 und das Bundesgesetz über die Fürsorge und den Schutz der Kriegsgräber und Kriegerdenkmäler aus dem zweiten Weltkrieg für Angehörige der Alliierten, Vereinten Nationen und für Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und Opfer politischer Verfolgung, BGBl. Nr. 176/1948.

Gemäß Art. 10 Ziffer 15 B-VG ist die Fürsorge für Kriegsgräber in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache und wird gemäß Art. 102 Abs. 1 B-VG in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen.

 

Ulla:
Wenn man den Überblick, den Grundgedanken und den Zweck eines Vereins verliert, sollte man den Verein auflösen.
Wenn es nach Deutschlands Politik gänge, wären die Kriegsgräber schon lange nicht mehr da. Aber es kommen ja neue
Kriegstote dazu obwohl wir gar keinen Krieg führen.

Für mich ist es befremdlich das man die eigentliche Aufgabe vergisst oder vergessen will, aber dafür Veranstaltungsreihen
macht wo es darum geht, sein Testament so zu gestalten das das Erbe nicht unbedingt in der Familie bleiben muß.

Ich bin froh, kein Mitglied in diesem Verein zu sein.

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