Autor Thema: Verbot der Fotografie von Gräbern  (Gelesen 143 mal)

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Offline Sparr

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Verbot der Fotografie von Gräbern
« am: Sa, 01. Juli 2023, 01:43 »
Die erste Stadt hat die Fotografie von Gräbern verboten:

Monheim (NRW) – Grabsteine auf Friedhöfen fotografieren, um mit den Daten im Internet Geld zu machen? Diese fragwürdige Praktik nahm in  Monheim überhand. Die Politik geht jetzt dagegen vor.

► Ein Sprecher der Stadt Monheim schildert gegenüber BILD: „Es gab immer wieder Anfragen von Vereinen oder Firmen.“ Diese wollten „unter der Flagge zunächst mal nach hehrer Absicht klingenden ‚Bereitstellung von Daten zur Ahnenforschung’ quasi alle Grabsteine auf den städtischen Friedhöfen abfotografieren, digital erfassen und mitsamt der darauf enthaltenen Daten online stellen“.

Sterbedaten bringen bares Geld
Der Sprecher weiter: „Dahinter verbergen sich in der Regel aber Geschäftsmodelle – die auf den Daten der Verstorbenen basieren.“

Das wurde der Stadtspitze zu viel. Im Monheimer Stadtrat wurde nun eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen: Sie untersagt eine massenhafte Erfassung und kommerzielle Bereitstellung dieser Daten.

Zu privaten Zwecken dürfe natürlich weiterhin ein Foto vom Grab der Mutter oder des Großvaters gemacht werden.

In der Neufassung der Satzung heißt es künftig unter § 5.2d (Verhalten auf dem Friedhof): „Auf den Friedhöfen ist es insbesondere nicht gestattet, ohne Zustimmung des Friedhofsträgers nicht ausschließlich privaten Zwecken dienende Film-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen anzufertigen.“ Der Beschluss fiel einstimmig aus.

Stadt für Totenruhe zuständig
Als „Friedhofsträgerin“ ist die Stadt verpflichtet, die aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleitete Totenruhe zu wahren. Der Stadtsprecher: „Dies bedeutet, dass die Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen über ihren Tod hinaus Geltung besitzen und geschützt sind. Hierzu gehört auch der Schutz vor der Sammlung von Daten wie Namen, Geburts- und Sterbedaten der auf dem Friedhof Beigesetzten.“

Quelle: Bild, 25.06.2023, Von: ORIANA VON HAHN
« Letzte Änderung: Sa, 01. Juli 2023, 01:46 von Sparr »
Der Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen - Edward Lorenz

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