Autor Thema: Verwendungsabzeichen k.u.k. Armee  (Gelesen 4131 mal)

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Verwendungsabzeichen k.u.k. Armee
« am: So, 15. April 2007, 11:14 »
Um den Soldaten sichtbare Auszeichnungen für besondere Geschicklichkeiten in der Ausübung ihres Dienstes zu geben, wurde in der österreichischen Armee bereits in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts eine Reihe solcher Auszeichnungen geschaffen, zu deren Erlangung je nach Art der Auszeichnung und der Truppengattung verschiedene Bedingungen erforderlich waren.

   Um einen möglichst hohen Prozentsatz speziell geschulter und ausge-bildeter Soldaten zu erreichen und um das Interesse am Erlangen der Aus-zeichnungen zu erhöhen, konnten von den Kommandanten Begünstigungen gewährt werden; so wurden z.B. in der Folge die mit Auszeichnungen beteil-ten Leute nach Tunlichkeit von kleinen Diensten befreit.

   Im Jahre 1907 wurde verfügt, dass die Auszeichnungen in das Eigen-tum des Mannes übergehen und demselben beim Übertritt in das nichtaktive Verhältnis zu belassen sind. Die Mannschaft war jedoch verpflichtet, die Auszeichnungen beim Einrücken zur aktiven Dienstleistung (Waffen-, Dienst- und Truppenübungen) mitzubringen.
[VBl. f.d.k.u.k. Heer, 1907, Normalien, Beiblatt Nr. 13/07, S. 89]

   Bei Versetzungen von Mannschaft zu einer anderen Waffengattung waren die bereits erworbenen, für die neue Waffe aber nicht normierten Aus-zeichnungen grundsätzlich beizubehalten. [VBl. f.d.k.u.k. Heer,1908, Normalien, Beiblatt Nr. 39/08, S. 242]. Dies galt auch für die Angehörigen der Kriegsmarine [Organische Vorschrift f.d. Personal der k.u.k. Kriegsmarine, III. Hauptstück, Adjustierung und Ausrüstung, 1911].
Nur dann, wenn bei der neuen Waffengattung für die gleiche Geschicklich-keit auch eine Auszeichnung normiert war, war die bereits erworbene Auszeichnung durch die analoge zu ersetzen. So hatte z.B. bei der Versetzung eines Infanteristen zur Kavallerie dieser statt der erworbenen Scharf(Schützen)-Auszeichnung für die Infanterie eine solche für Kavallerie zu tragen.

   Mit Erlass vom 28.7.1909 wurde angeordnet, dass bei der Verleihung aller Auszeichnungen für besondere Geschicklichkeiten dem Besitzer eine vom Kommandanten des Truppenkörpers (Vorstand der Heeresanstalt) und vom Unterabteilungskommandanten (Leiter der Verpflegsmannschaftsab-teilung) gefertigte, in der deutschen und der Muttersprache des Ausgezeichneten verfasste Bescheinigung über die Verleihung auszufolgen war [VBl. f.d.k.u.k.Heer, 1909,Normalien, Beiblatt 26/09, Pkt. 337, S. 211]. Es blieb den Truppenkörpern (Anstalten) freigestellt, diese Bescheinigung künstlerisch besonders auszustatten.

   Die Verleihung aller Auszeichnungen war – nach Verlautbarung im Standesbefehl – im Grundbuchblatt einzutragen [Änderungen in der Adjustierung des k.u.k.Heeres (zu Dienstbuch A-28), 1906].
I.
Von 1868 bis 1918 eingeführte Auszeichnungen



   Folgende Auszeichnungen wurden in der österreichischen Armee bis zum Ende des 1. Weltkrieges eingeführt (in Klammer das Einführungsjahr):


Für

Infanterie und Jägertruppe (auch Landwehrfußtruppen beider Landwehren:

Scharfschützenauszeichnung (1906)
Schützenauszeichnung (1868)
Distanzschätzauszeichnung (1906)
Pionierauszeichnung für die Truppenpioniere (1910)

Maschinengewehrabteilungen (auch beider Landwehren):

Maschinengewehr-Schützenauszeichnung (1908)

Kavallerie (auch k.k. Landwehr):

Reiterauszeichnung (1906)
Scharfschützenauszeichnung (1910)
Schützenauszeichnung (1871)
Pionierauszeichnung für die Truppenpioniere (1910)

Artillerie (auch beider Landwehren):

Richtauszeichnung (1888)
Geschützführerauszeichnung (1910)
Fahrauszeichnung (1906)
Arbeitsauszeichnung für die technische Artillerie (1914)

Pionier(Genie-)Truppe:

Steuermannsauszeichnung (1869)
Arbeiterauszeichnung für die Genietruppe (1869)
Arbeiterauszeichnung für die Pioniertruppe (1893)
Sappeurauszeichnung (1906)
Zimmermannsauszeichnung (1906)

Eisenbahn- und Telegraphen-Regiment:

Arbeiterauszeichnung (1893)
Zimmermannsauszeichnung (1906)
Traintruppe:

Fahrauszeichnung (1906)

Verpflegsbranche:

Arbeiterauszeichnung (1906)

Automobiltruppe (auch beider Landwehren):

Autolenkerauszeichnung/Fahrauszeichnung für Kraftfahrer (1912)

Radfahrkompanien:

Radfahrerauszeichnung (1914)

Alle Truppen (auch beide Landwehren):

Feldscharfschützenauszeichnung (1917)
Telegraphistenauszeichnung (1906)
Krankenpflegerauszeichnung (1906)
Beschlagschmiedeauszeichnung (1917)
Pferdewärterauszeichnung (1917)

K.k. Landwehr:

Oberscharfschützenauszeichnung für die Landesschützen (1906)
Hornistenabzeichen (1909)

Königlich ungarische Landwehr (Honvéd):

Reiterauszeichnung (1903)

Kriegsmarine:

Schützenauszeichnung (1891)
Artillerieschützenauszeichnung (1896)
Artillerieschützenauszeichnung für Turmgeschützführer (1899)
Artillerieschützenauszeichnung für Vormeister (1899)
Kokarde zum Artillerieschützenabzeichen (1905)
Artillerie-Scharfschützenabzeichen (1912)
« Letzte Änderung: Do, 17. Juni 2010, 11:43 von Ulla »
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Graf Greifenburg

 


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