Autor Thema: Kriegsabzeichen für Minensuch-,U-Boots-, Jagd-u.Sicherungsverbände  (Gelesen 2807 mal)

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Offline harbec

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1  Allgemeines

Das o.a. Kriegsabzeichen wurde durch den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine in Anerkennung der verantwortungsvollen und erfolgreichen Tätigkeit dieser Streitkräfte am 31. August 1940 eingeführt. Entwurf des Abzeichens: Otto Placzek, Berlin.


2  Verleihungsbestimmungen

Es kann verliehen werden an die Besatzungen aller Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände bei Würdigkeit und guter Führung
a) bei Teilnahme an 3 Gefechten oder
b) besonderer Auszeichnung bei Fahrten im Operationsgebiet oder sonstiger hervorragender Einzeltat oder
c) Teilnahme an einer hervorragenden Unternehmung nach Entscheidung des Flottenchefs bzw. Kommandierenden Admirals.

Die mit der Verleihung betrauten Befehlshaber sind ermächtigt, gegebenenfalls andere gleichwertige Bedingungen einzusetzen. Das Abzeichen kann auch verliehen werden an Überlebende eines Bootes, das durch Feindeinwirkng verloren gegangen ist, oder in besonderen Fällen an Verwundete.


3  Spezielles

Die Verleihung erfolgt durch den Führer der Minensuchboote, den Führer der Vorpostenverbände, den Führer der Sicherungsverbände, ferner durch die den übrigen Verbänden übergeordneten Befehlshaber in der Dienststellung eines Konteradmirals (Kommodore).

Der Beliehene erhält ein Besitzzeugnis. Trageweise: Auf der linken Brustseite.


4  Verleihungszahlen

--- entfällt ---


5  Quellen

- Doehle: Die Auszeichnungen des Grossdeutschen Reichs
- Klietmann: Auszeichnungen des Deutschen Reichs, 1936 - 45

6  Nachstehendes Bild

Minensucherabzeichen, Hersteller Schwerin Berlin, in Buntmetallausführung
« Letzte Änderung: Fr, 04. Februar 2011, 01:51 von Hubert »

 


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