Autor Thema: Frontkämpferehrenkreuz  (Gelesen 1847 mal)

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Offline Thomas

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Frontkämpferehrenkreuz
« am: Sa, 02. Februar 2013, 10:31 »
Das Frontkämpferehrenkreuz wurde am 13. Juli 1934 durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg anlässlich des 20. Jahrestages des Kriegsbeginns 1914 gestiftet und war eine Auszeichnung aus der Zeit des Nationalsozialismus für die Teilnehmer und die Hinterbliebenen von Teilnehmern des Ersten Weltkrieges.
Nach dem Tode Hindenburgs am 2. August 1934 wurde das Ehrenkreuz in Namen des Führers und Reichskanzlers, also Adolf Hitlers, verliehen.

Die Eingangsworte der Stiftungsverordnung lauteten:

    „Zur Erinnerung an die unvergänglichen Leistungen des deutschen Volkes im Weltkriege 1914/1918 stifte ich ein Ehrenkreuz für alle Kriegsteilnehmer sowie für die Witwen und Eltern gefallener, an den Folgen von Verwundung oder in Gefangenschaft gestorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer.“
(Reichsgesetzblatt Nr. 81 vom 15. Juli 1934, Seite 619, Ziffer 1 der Verordnung des Reichspräsidenten über die Stiftung eines Ehrenkreuzes vom 13. Juli 1934)


Das Ehrenkreuz wurde dabei in drei Ausführungen verliehen:

    Ehrenkreuz für Frontkämpfer (mit Schwertern)
    Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer (ohne Schwerter)
    Ehrenkreuz für die Witwen und Eltern gefallener Kriegsteilnehmer (Hinterbliebene) (ohne Schwerter, schwarz lackiert).



Quelle: Wikipedia
Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, der ist nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird.
Immanuel Kant

 


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