Autor Thema: Krimschild  (Gelesen 2912 mal)

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Offline Hubert

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Krimschild
« am: Di, 01. März 2011, 15:01 »

   Die Heeresgruppe Süd eroberte von Herbst 1941 bis zum Sommer 1942 die Halbinsel Krim und die Festung Sewastopol. Das Oberkommando des Heeres legte am 17.August 1942 den Gefechtskalender der Heeresgruppe in der folgenden Form fest:

 >>Die Teilnahme an folgenden Schlachten berechtigt zur Verleihung des Krimschildes:
1. Durchbruchsschlacht bei Perekop vom 21.09.1941 bis 30.09.1941,
2. Durchbruchsschlacht bei Juschun vom 18.10.1941 bis 27.10.1941,
3. Verfolgungskämpfe auf der Krim,Durchbruch auf Kertsch vom 28.10.1941 bis 16.10.1941,
4. Erster Angriff auf Sewastopol 17.12.1941 bis 31.12.1941,
5. Schlacht bei Feodosia vom 15.01.1942 bis 18.01.1942,
6. Abwehrkämpfe an der Parpatsch-Stellung vom 19.01.1942 bis 07.05.1942.
7. Wiedereroberung der Halbinsel Kertsch vom 08.05.1942 bis 21.05.1942
8. Einnahme von Sewastopol vom 04.07.1942 bis 04.07.1942.
  Es berechtigt zur Verleihung der Aufenthalt südlich der Linie Genitschesk-Salkowo-Perekop-(Orte einschließlich).<<
Die Halbinsel Krim und Sewastopol gingen von April bis Mai 1944 wieder verloren. Mit der Verordnung über die Stiftung des Krimschildes vom 25.Junli 1942 stiftete Hitler den Krimschild.Erstmalig wurde der Text der Stiftungsverordnung im Reichsgesetzblatt ( Teil I- Nr.83-7.August 1942-S.487) veröffentlicht und lautet im vollen Wortlaut

>>Verordnung über die Stiftung des Krimschildes.
Vom 25.Juli 1942
Artikel 1: Zur Erinnerung an die heldenhaften Kämpfe um die Krim stiftete ich den Krimschild .
Artikel 2: Der Krimschild wird zur Uniform am linken Oberarm getragen.
Artikel 3: Der Krimschild wird verliehen als Kampfabzeichen an alle Wehrmachtsangehörigen und der Wehrmacht unterstellte Personen,die in der Zeitvom 21.09.1941  bis 04.07.1942 an den Kämpfen um die Krim zu Lande, in der Luft und zu Wasser ehrenvoll beteiligt waren.
(2) Die Verleihung vollzieht in meinem Namen Generalfeldmarschall von Manstein.
Artikel 4: Der Beliehene erhält ein Besitzzeugnis.
Artikel 5: Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.<<
   Die Zusatzbestimmungen des O.K.W. vom gleichen Tage lauten in den Abschnitten 1, 6 und 7 :
>> 1. Den Krimschild erhält , wer in der Zeit vom 21.09.1941 bid 04.07.1942 südlich der Landenge von Perekop zu Lande, in der Luft oder zur See eine der   
        nachstehenden  Vorraussetzungen erfüllt hat.
  a) Teilnahme an der Hauptschlacht
  b) Verwundung,
  c) ununterbrochener Aufenthalt von drei Monaten auf der Krim,
6.Der Krimschild kann zu allen Uniformen der Partei ( einschließlich ihrer Gliederungen und angeschlossener Verbände ) und des Staates gemäß Entscheidung des Führers getragen werden.
7.Zur bürgerlichen Kleidung darf eine verkleinerteForm des Krimschildes am linken Rockaufschlag getragen werden.<<
In den Ausführungsbestimmungen des Oberkommandos der Kriegsmarine vom 25.August 1942 ist in Abschnitt 3 detailliert beschrieben :
>>2. Das Abzeichen ist an nachstehend bezeichnenden Bekleidungsstücken zu tragen:
A.Blaue Bekleidung
 a) für Offiziere
   1. Mantel,
   2. Rock, sowie das Tragen für besondere Gelegenheiten angeordnet wird,
   3. blaues Jakett,
   4. weißes Jakett,
   5. brauner Tropenanzug,
   6. Messejacke, blau und weiß (nach Kriegsschluß),
b) für Feldwebel
   1. Mantel,
   2. blaues Jakett,
   3. weißes Jakett,
   4. brauner Tropenanzug,
c) für Mannschaften,
   1. Überzieher
   2. blaues Hemd
   3. weißes Hemd,
   4. brauner Tropenanzug
   5. Jacke (nach Kriegsschluß)
B.Feldgraue Bekleidung
   (für ausschließlich feldgraue bekleidete Einheiten) Mantel und Feldbluse.<<

  Aus den Zusätzen des Reichsministeriums der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe soll an dieser Stelle nur folgender Absatz im Wortlaut erwähnt werden.
>>Zu 5. Für die sollmäßige Uniformstücke sind insgesammt 3 Abzeichen und zwar je 1 Stück für Mantel, Tuchrock und Fliegerbluse zuständig.<<
(der R.d.L. u. Ob.d.L., 06.08.1942)
Das Verordnungsblatt der Reichsleitung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter Partei-Partei-Kanzlei-veröffentlichte Mitte September 1942:
><Der Führer hat durch Verordnung vom 27.5.1942 zur Erinnerung an die heldenhaften Kämpfe um die Krim den Krimschild gestiftet.Der Krimschild wird auch auf der
Partei-Uniform getragen, und zwar auf dem linken Oberarm,2 cm über der Hakenkreuz-Binde
Führerhauptquartier, den 14.August 1942

                                                                  M.Bormann.<<

   Die Verleihungsvorschläge mußten bis zum 31.März 1943 eingereicht und diese bis zum 1.Oktober 1943 abgeschlossen sein.Der Krimschild konnte auch an die Angehörigen der rumänischen Streitkräfte verliehen werden,wenn dieseden Verleihungsbedingungen entsprachen. Der Krimschild in (echt) Gold wurde am 3.Juli 1943 dem rumänischen Marschall Antonescu in Bukarest von Generalfeldmarschall v. Manstein überreicht. Ein weiteres Exemplar in Gold erhielt der Feldmarschall selbst von den Angehörigen seines Stabes zu seinem Geburtstag.
   Über die Zahl der verliehenen Schilde schrieb Generalfeldmarschall v.Manstein dem Autor :
>>Die genaue Zahl der verliehenen Krimschilde kann ich ihnen nicht mehr angeben, da alle Soldaten , die auf der Krim 1941/1942 im Kampf gestanden haben, ihn erhielten.Die Zahl einschl. der Rumänen dürfte zwischen 200 000 und 300 000 gelegen haben.<<





Quelle
-Klietmann
-Auszeichnungen des Deutschen Reiches

Grüße Hubert
MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"

 


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