Autor Thema: Lapplandschild  (Gelesen 2340 mal)

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Offline Hubert

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Lapplandschild
« am: Mi, 13. April 2011, 20:07 »
  Nachdem die finnische Regierung offiziell am 3.September 1944 England und die Sowjetunion zum Abschluß eines Waffenstillstandes gebeten hatte, wurde verlangt, daß die deutsche Wehrmacht Finnland bis zum 15. September räume.Diese zu kurze Frist erschwerte die Situation für die deutschen Verbände im Norden Finnlands ganz besonders. Der 20.Gebirgs-Armee unter Generaloberst Rendulic blieb nur der Rückmarsch nach Norwegen auf der unter dem Nordkap führenden Straße übrig.Schrittweise wurde geräumt: am 25 Oktober Kirkenesund; am 27.Oktober 1944 war nach Kämpfen auch mit finnischen Einheiten Norwegen erreicht,die Absetzbewegung abgeschlossen und neue Stellungen in der Höhe des Lyngenfjords bezogen.Bis zur Kapitulation kam es an der Lapplandfront nicht mehr zu Kampfhandlungen.
   Wohl die letzte im Zweiten Weltkrieg geschaffene deutsche Kriegsauszeichnung ist der Lapplandschild, dessen Stiftungsdatum und die zugehörigen Durchführungsbestimmungen bisher noch nicht gefunden werden konnten.
    Die Vorgänge aber,welche zur Schaffung dieser Auszeichnung führen sollten, haben sich aufgrund der z.T.eidesstattlichen Erklärungen der Beteiligten in folgender Form und Weise abgespielt:
    Etwa im Februar 1945 stellte der Oberbefehlshaber des 20. Gebirgs-A.O.K. bzw. der 20.Gebirgs-Armee, General der Gebirgstruppe Franz Böhme, beim Oberkommando des Heeres den Antrag auf Stiftung eines sog.Lapplandschildes. Dieses Erinnerungszeichen sollte- gemäß den Ausführungen des Antrages- in Form eines Schildes mit der Darstellung des Lapplandgebietes an Soldaten und Befehlsbereich der 20.Gebirgsarmee verliehen werden, die mindestens sechs Monatebei der Truppe Dienst getan hatten.Die vom Gebirgs-A.O.K. ausgearbeiteten Richtlinien schlossen sich den Verleihungsbedingungen der früher gestifteten Schilde an.
    Mehrere Wochen vor dem 1.Mai 1945 wurde die Stiftung des Schildes mit den vorgeschlagenen Verleihungsbedingungen vom Obersten Befehlshaber der Wehrmacht genehmigt. Durch ein Fernschreiben des damaligen Chefs des Heeres-Personalamtes, General der Infanterie Burgdorf, übertrug man dem Oberbefehlshaber der 20. Gebirgs-Armee die Genehmigung zur Verleihung.
   Infolge der sich überstürzenden Ereignisse kam es aber nicht mehr zu einer amtlichen Veröffentlichungder Stiftung im Heeres-Verordnungsblatt bzw. in den <<Allgemeinen Heeresmitteilungen<<, und da die Schilde selbst weder in der Heimat noch in Norwegen in der benötigten Anzahl hergestellt werden konnten, blieb die Verleihungsplan liegen. Erst nach der Kapitulation in Norwegen am 8.Mai 1945 fand man Zeit,sich mit der Verleihung dieses Zeichens der Erinnerung und Bewährung zu beschäftigen.
   Da die britische Gewahrsamsmacht unter General Thorne ausdrücklich das Weitertragen der Kriegsauszeichnungen gestattet hatte , erließdie 20.Gebirgs-Armee an alle ihr unterstellten Einheiten Rundschreiben, in denen Stiftung und Durchführungsbestimmungen sowie eine Skizze des Lapplandschildes bekanntgegeben wurden. Dieses geschah mit der Maßgabe, daß die zuständigen Kommandeure Verleihungsurkunden und Schilde selbst beschaffen sollten.
   Wohl am 1.Juli 1945 begannen die Verleihungen und setzten sich bis etwa Ende des Monats fort.Neben den ausgegebenen Verleihungsbescheinigungen erfolgten ordnungsgemäße Eintragungen in das Soldbuch und die Ausgabe der behelfsmäßig hergestellten Schilde, die vereinzelt auch getragen worden sind.
   Da sich - abgesehen von den eidesstattlichen Erklärungen der Beteiligten- dokumentarische Zeugnisse für die Stiftung des Schildes vor der Kapitulation noch nicht gefunden haben,hat das Bundesministerium des Inneren bzw. der Bundesminister für Verteidigung bisher diese letzte Kriegsauszeichnung nicht wieder zugelassen.



Quelle:
Klittmann
Auszeichnungen des Deutschen Reiches

Grüße Hubert
« Letzte Änderung: Mi, 13. April 2011, 20:32 von Hubert »
MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"

 


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