Autor Thema: Warschauschild  (Gelesen 1942 mal)

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Offline Hubert

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Warschauschild
« am: Sa, 09. April 2011, 20:07 »
 Am 1.August 1944 entflammte in Warschau der Aufstand der Polnischen Heimatarmee-Armja Krajowa- unter der Führung von General Bor-Komorovski. Obwohl die Aufständischen weitgehend ohne wirkliche Unterstützung von außen blieben, leisteten sie zwei Monate bis zu ihrer Kapitulation am 2.Oktober hartnäckigen Widerstand. Die auf der deutschen Seite eingesetzten Kräfte bestanden aus kleinen Teilen des Heeres und der Waffen-SS, der Polizei, Ost-Freiwilligen, polnischer Hilfspolizei u.a. Der Oberbefehlshaber der 9. Armee, General d.Pz.Tr. Frhr.v.Lüttwitz, erließ am 3.Oktober 1944 einen Tagesbefehl, in dem es u.a. hieß:
  >>Soldaten der 9.Armee!
Der Warschauer Aufstand ist nunmehr endgültig niedergeschlagen....Allen Soldaten des Heeres,der Waffen.SS, der Luftwaffe, der Polizei und allen anderen, die mit der Waffe in der Hand an der Niederschlagung des Aufstandes unter der Führung des SS-Obergruppenführers v.d. Bach beteiligt waren,übermittle ich für ihren tapferen und erfolgreichen Einsatz die Anerkennung des Oberbefehlshabers des Heeresgruppe Mitte...Der Kampf um die Millionenstadt war lang und schwer...<<
  >>Zur Erinnerung an die heldenhaften Kämpfe in Warschau stifte ich den Warschauschild.<<
  So lautet der Artikel 1.der Verordnung über die Stiftung des Warschauschildes vom 10.Dezember 1944. Der Artikel 3 dieser Verordnung befaßt sich dann mit den Verleihungsvoraussetzungen,und es heißt:
  >>(1) Der Warschauschild wird verliehen als Kampfabzeichen an Wehrmachtsangehörige und Nichtwehrmachtsangehörige, die in der Zeit vom 1.August 1944 bis 2.Oktober 1944 an den Kämpfen in Warschau ehrenvoll beteiligt waren.
  (2) Die Verleihung vollzieht in meinem Namen SS-Obergruppenführer und General der Polizei, von dem Bach.<<
Die Durchführungsbestimmungen vom gleichen Tage-10.Dezember 1944-regelten dann detailliert die Verleihungsbestimmungen:
 >> Der Warschauschild kann verliehen werden an Wehrmachtsangehörige und Nichtwehrmachtsangehörige, die in der Zeit vom 1.8.1944 bis 2.10.1944 an den Kämpfen innerhalb des Stadtgebietes von Warschau (begrenzt durch die Linie Weichsel-Czerniakow-Mokotow-Wola-Zolsborz (Orte einschließlich) ehrenvoll beteiligt waren und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt haben:
 a) sieben Tage Kampfeinsatz,
 b) Erwerb einer Tapferkeitsauszeichnung bei den Kämpfen,
 c) Verwundung,
 d) ununterbrochener Aufenthalt von 28 Tagen im Kampfgebiet.
 Für fliegendes Personal der Luftwaffe , das mit Gefechtsauftrag ( Kampf-,Schlacht-,Jabo-,oder Aufklärungsauftrag) aus der Luft in die Kämpfe innerhalb des oben bezeichneten Stadtgebietes eingriff, gelten-sowieso nicht Ziffer b) oder c) erfüllt sind, nachstehende Verleihungsvoraussetzungen :
  Flüge an mindestens 10 Einsatztagen oder mindestens 20 Einsatzflüge.
  Zu den Wehrmachtsangehörigen rechnen auch die auf den Führer vereidigten, im Rahmen bzw. in Verbänden der deutschen Wehrmacht kämpfenden ausländischen Freiwilligen.
  An andere Ausländer findet eine Verleihung nicht statt..<<
 Die Verleihungsvorschläge sollten erstmalig zum 15.Februar 1945 vorgelegt und bis zum 31.Mai 1945 angenommen werden. Abgeschlossen sein sollte dann die Verleihung mit dem 1.September 1945 .Die Entwicklung des Krieges verhinderte eine Verleihung der Warschauschilde. Nach einer Mitteilung des SS-Obergruppenführers und Generals der Polizei a.D., von dem Bach, wurden zwar die Besitzzeugnisse zunächst in Gansenstein bei Lötzen ( Ostpreussen ) und später in Oberschreiberhau bearbeitet und vorbereitet , sind aber nicht ausgegeben worden.



-Quelle :
Klietmann
Auszeichnungen des Deutschen Reiches
Grüße Hubert
« Letzte Änderung: Sa, 09. April 2011, 20:56 von Hubert »
MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"

 


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