(Allgemeines) Sturmabzeichen

Begonnen von Hubert, So, 06. Februar 2011, 15:21

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Hubert

Die in den ersten Monaten des Krieges gemachten Erfahrungen zeigten dem Oberkommando des Heeres, daß es notwendig war, dem bisherigen Infanterie-Sturmabzeichen ein weiteres Sturmabzeichen hinzuzufügen. So ordnete am 1. Juni 1940 der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch an :>> Für Soldaten aller anderen Waffen,einschließlich der Sturmartillerie, die mit der Infanterie oder Panzern zusammen kämpfen, oder im eigenen Verband die Bedingungen des Infanterie-Sturmabzeichens erfüllen, wird ein besonderes Sturmabzeichen mit den Bestimmungen für das Infanterie-Sturmabzeichen mit Wirkung vom 1.6.40 geschaffen.<<
 Die Verleihungen des ( Allgemeinen ) Sturmabzeichens erfolgten mit Wirkung vom 1.6.1940 an.
Die Bestimmungen für die Verleihung des Sturmabzeichens vom gleichen Datum lehnen sich an die des Infanterie-Sturmabzeichens an. So heißt es in den Absätzen 1 bis 4 :
 >> Das Sturmabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Manschaften der Waffenteile verliehen werden, die weder unter die Bestimmungen für das "Infanterie-Sturmabzeichens" noch unter die Bestimmungen für die Verleihung des "Panzerkampfabzeichens" fallen und die ab 1.6.1940
1.an 3 Sturmangriffen,
2. in vorderster Linie,
3. mit der Waffe in der Hand einbrechend,
4. an 3 verschiedenen Kampftagen
beteiligt gewesen sind. Erfolgreiche gewaltsame Erkundungen sowie Gegenstöße und Gegenangriffe sind als Sturmangriffe zu werten, sofern sie zum Nahkampf geführt haben.
 Für Angehörige der Artl. und der Panzerjäger gilt die Ziff.1,3 als erfüllt, wenn sie den Sturmangriff mitvorgetragen und durch den Einsatz ihrer Waffe in vorderster Linie den Einbruch in die feindliche Stellung miterzwungen haben.
 Für Angehörige der Sturmgeschützenbattr. tritt an die Stelle der Ziffer 1 dieser Bestimmungen die Ziffer 1 der Durchführungsbestimmungen für das Panzerkampfabzeichen..
2. Das Sturmabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gemäß H.A.O. (H.Dv.122) Abschn.B. Nr. 28, Trageweise Abs.B in und außer Dienst getragen.
3. Das Sturmabzeichen besteht aus Stielhandgranate und Seitengewehr, gegeneinander gekreuzt, umgeben von einem ovalen Eichenkranz, der im oberen Teil das Hoheitsabzeichen der Wehrmacht trägt. Die Farbe ist Silber.
4. Das Sturmabzeichen wird durch den Divisionskommandeur verliehen, bei Korps- und Heerestruppen durch den taktischen Vorgesetzten im Range eines Divisionskommandeurs.
 Besondere bzw. spezielle Veränderungenhat es - siehe den allgemeinen Text für die Sturmabzeichen - nur in unwesentlichem Umfang geben.


 Das Oberkommando des Heeres - in der Unterzeichnung vertreten durch den Chef-Adjutanten der Wehrmacht , Oberst Schmundt- veröffentlichte mit Datum vom 2.Juli 1943 die folgende Verordnung über die Einführung höherer Stufen zum Sturmabzeichen (alg.) vom 22. Juli 1943, (Auszug):

>> 1. Der Führer hat als Anerkennung der immer erneut bewiesenen Einsatzfreudigkeit der im Panzer angreifenden Angehörigen der schweren Waffen die Einführung höherer                       Stufen......genehmigt.
2. Die höheren Stufen...werden nach besonderem Muster mit der Zahl 25 in der II. Stufe,der Zahl 50 in der III.Stufe, der Zahl 75 und der Zahl 100 in der IV.Stufe gefertigt.
3. Es kann verliehen werden
   nach 25 anrechnungsfähigen Einsätzen für die II.Stufe,
   nach 50 anrechnungsfähigen Einsätzen die III.Stufe,
   nach 75 anrechnungsfähigen Einsätzen die IV.Stufe,
   und zwar
  ...
 das Sturmabzeichen (allg.)
an Angehörige der Sturmgeschützeinheiten,der Sturmpanzereinheiten und Panzerjägereinheiten der Panzerjägerabteilungen (Sf). Die IV. Stufe kann nach 100 Einsätzen mit der Zahl 100 erneut verliehen werden.
4. Es darf nur ein Sturmabzeichen getragen werden; die niedrigen Stufen verbleiben jedoch zur Erinnerung.
  ...
 Am 12. Juni 1944 gab die Organisations-Abteilung des Heeres dem Heeres Personalamt folgende Stellungnahme:
 >> Bei den Aufkl. Abt. der Geb. und Jg.Div.,der Reichsgrenadier-Div. "Hoch- und Deutschmeister" sowie den übrigen Aufklärungseinheiten des Feldheeres, einschließlich der Kav.Brig.,wird nach den bisher gültigen Bestimmungen das allgemeine Sturmabzeichen verliehen.<<


Die Berechnung der Einsatztage für das Allgemeine Sturmabzeichen mit den Einsatzzahlen konnte ab 1. Juli 1943 begonnen werden.




Grüße Hubert
Quelle: Auszeichnungen des Deutschen Reiches


MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"