Autor Thema: Orden  (Gelesen 6262 mal)

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Offline Majestic

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Orden
« am: Sa, 16. Juni 2007, 10:12 »
Hey Leute,
ich könnte diese Orden vielleicht erwerben jetzt weiss ich nur nicht wieviel ich dafür abgeben und ob sie überhaupt echt sind, was ich nicht bezweifel.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruss Lars
« Letzte Änderung: So, 27. Juni 2010, 10:27 von Ulla »
"Deutschland muss leben, darum sterben wir!"

Offline Majestic

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Re: Orden
« Antwort #1 am: Sa, 16. Juni 2007, 10:16 »
und diesen noch
« Letzte Änderung: So, 27. Juni 2010, 10:26 von Ulla »
"Deutschland muss leben, darum sterben wir!"

Offline six.darkness

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Re: Orden
« Antwort #2 am: Sa, 16. Juni 2007, 11:43 »
hallo Majestic,

zur orginalität kann ich nichts sagen da es da fachmänner für gibt,auf den ersten blick sehen sie aber nicht so schlecht aus. was den wert angeht so kommt es auf den hersteller und erhaltung an,das erste ein allgemeines Sturmabzeichen auch ASA genannt habe ich bekommen für 100 euro vor ein paar wochen,allerdinbgs im besseren zustand. das EK2 würde ich mir 40-50 euro bewerten,habe eins im ungetragenen zustand für 60 gekauft.
Kriegsverdienst mit Schwertern weis ich nicht was die wert sind.
wenn du sicher gehen willst frag mal user Ehanslik der hat wirklich ahnung und mir oft weotergeholfen.

gruss

Roman
Niemand sollte Vergangenes mit dem Maßstab von Heute beurteilen.

Offline six.darkness

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Re: Orden
« Antwort #3 am: Sa, 16. Juni 2007, 21:39 »
und hier die verleihungsrichtlinien für das allgemeine Sturmabzeichen,
falls irgendwo eins rumliegt,ich sammle Orden......... :]

Lieber Arthur,

ich meine du hast das Infantriesturmabzeichen verliehen bekommen,darum gab es für Deine waffengattung das allgemeien sturmabzeichen nicht da das ASA für alle anderen waffengattungen bestimmt war,steht alles im text hier drin.

gruss

Roman



Am 01.06.1940 stiftete Generaloberst von Brauchitsch, Oberbefehlshaber des Heeres, „für Soldaten aller anderer Waffen einschließlich der Sturmartillerie, die mit der Infanterie oder Panzern zusammen kämpfen, oder im engen Verband die Bedingungen des Infanterie-Sturmabzeichens erfüllen“ das Allgemeine Sturmabzeichen.

 Es konnte an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Waffengattungen verliehen werden, die weder unter die Bestimmungen für die Verleihung des Infanterie-Sturmabzeichens noch unter die des Panzerkampfabzeichens fielen.

 

 

Die Verleihungsvoraussetzungen waren mit denen des Infanterie-Sturmabzeichens identisch. Es konnte an Soldaten verliehen werden, die ab dem 01.06.1940

an 3 Sturmangriffen
in vorderster Linie
mit der Waffe in der Hand einbrechend
an 3 verschiedenen Kampftagen
beteiligt waren.

Ebenso wie beim Infanterie-Sturmabzeichen galten auch hier gewaltsame Erkundungen sowie Gegenstöße und Gegenangriffe als Sturmangriffe, wenn diese zum Nahkampf geführt haben. Auch der persönliche Einsatz bei der Vernichtung feindlicher Kampfwagen im Nahkampf mit Nahkampfwaffen oder Nahkampfmitteln galt als Sturmangriff.

 Das Sturmabzeichen war grundsätzlich nur an Angehörige des Heeres oder an Angehörige der unterstellten Verbände der Waffen-SS und der Ordnungspolizei zu verleihen. Für Angehörige anderer Wehrmachtsteile, die im Erdkampf eingesetzt waren, kam eine Verleihung des Sturmabzeichens nicht in Betracht, wobei es jedoch Ausnahmen gab.

Reichmarschall Göring erließ im November 1941 folgende Bestimmung über das Tragen von Kampfabzeichen: „Es wird darauf hingewiesen, dass Kampfabzeichen, die nicht Luftwaffenabzeichen sind, ohne Genehmigung des R.d.L.u.Ob.d.L. von Luftwaffenangehörigen nicht getragen werden dürfen. Bei der Überreichung von Kampfabzeichen anderer Wehrmachtsteile an Soldaten der Luftwaffe kann es sich nicht um eine Verleihung handeln, da nach den jeweiligen Verleihungsbestimmungen ein solche nur an Soldaten der entsprechenden Waffengattungen dieses Wehrmachtteiles zulässig ist.“

Im Gegensatz dazu ließ das O.K.H. im Juli 1942 folgende Ausnahme zu: „Eine Verleihung der Sturmabzeichen des Heeres an Angehörige von Luftwaffe und Kriegsmarine kann nur in den Ausnahmefällen erfolgen, in denen auf Grund der besonderen Kampfverhältnisse (wie z.B. Narvik) einzelne Angehörige der beiden anderen Wehrmachtteile in Einheiten des Heeres als Einzelkämpfer eingegliedert sind und in diesem Einsatz die Bedingungen für die Verleihung von Sturmabzeichen erfüllen.“

Auch Sanitätsoffiziere und Sanitätspersonal konnte das allgemeine Sturmabzeichen verliehen werden, wenn sie im Nahkampfraum Verwundete versorgten oder bargen.

Ab 1944, als sich die Verbände immer stärker mischten, kam es zu Unstimmigkeiten in Bezug auf die Frage, welche Einheit welches Sturmabzeichen erhalten solle. Diesbezüglich wurden einige Erklärungen und Zuordnungen herausgegeben:

„In den Aufklärungsabteilungen der Gebirgs- und Jäger-Divisionen, der Reichsgrenadier-Division „Hoch- und Deutschmeister“ sowie in den übrigen Aufklärungseinheiten des Feldheeres einschließlich der Kavallerie-Brigaden ist das allgemeine Sturmabzeichen zu verleihen.“

„An Beobachter, Fahrer und Funker im Panzer-B-Wagen der Artillerie und an Panzerartillerie im Einsatz als Begleitartillerie bei Panzerangriffen ist das allgemeine Sturmabzeichen zu verleihen.“

 Ein Soldat konnte nur eines der verschiedenen Sturmabzeichen erwerben. Auch bei Versetzung zu einer anderen Waffe war die Verleihung eines anderen Sturmabzeichens ausgeschlossen.

 Am 22.06.1943 genehmigte Hitler in Anbetracht der stetig bewiesenen Einsatzfreudigkeit die Einführung höherer Stufen zum allgemeinen Sturmabzeichen. Die höheren Stufen wurden in der

II. Stufe           mit der Einsatzzahl „25“

III. Stufe          mit der Einsatzzahl „50“

IV. Stufe          mit der Einsatzzahl „75“           und mit der Einsatzzahl „100“

verliehen.

Die Einsatztage waren hierfür ab dem 01.07.1943 anzurechnen. Für ein bereits verliehenes Sturmabzeichen der I. Stufe (ohne Einsatzzahl) wurden drei Einsatztage ohne weiteren Nachweis angerechnet. Um alte Frontkämpfer hervorzuheben, wurden für den ununterbrochenen Einsatz im Osten oder in Afrika

von 15 Monaten          bis zu 25 Einsatztage

von 12 Monaten          bis zu 15 Einsatztage

von 8 Monaten bis zu 10 Einsatztage

nach Überprüfung des Einheitsführers angerechnet. Eine Unterbrechung der v.g. Einsatzzeiten durch Kommandos, Verwundungen oder Urlaub galten nicht als Unterbrechung im Sinne der Vorschrift, sofern diese die angegebenen Einsatzzeiten nicht um mehr als ¼ überschritten.

Sofern der Soldat eine derart schwere Verwundung erlitt, dass er zukünftig keine Möglichkeit zur Teilnahme an anrechnungsfähigen Einsätzen mehr hatte, konnte ihm durch den Divisionskommandeur die nächst höhere Stufe des Sturmabzeichens verliehen werden. Dafür waren für die

II. Stufe           mindestens 18 Einsatztage

III. Stufe          mindestens 35 Einsatztage

IV. Stufe          mindestens 60 Einsatztage

nachzuweisen.

Das allgemeine Sturmabzeichen galt als Bestätigung, dass der Träger in vorderster Front im Kampf gestanden hatte. Für eine mögliche Verleihung war daher der einzelne Mann nach seinem kämpferischen Einsatz zu bewerten. Eine Ableitung der Leistungen der geschlossenen Einheit (Gruppe, Geschützbedienung, Zug, Kompanie, usw.) auf den Einzelnen war daher nicht zulässig. Es war daher nicht ausreichend, dass z.B. die Kompanie einen Sturmangriff führte; vielmehr musste nachgewiesen werden, dass der einzelne Soldat die v.g. Bedingungen erfüllte.

Die Verleihungen erfolgten durch den Divisionskommandeur. Bei Korps- und Heerestruppen durch den taktischen Vorgesetzten im Range eines Divisionskommandeurs.

Die Namen der Beliehenen wurden durch Divisionsbefehl bekannt gegeben.

Die Verleihung wurde in die Personalpapiere und in das Soldbuch eingetragen.

Über die Verleihung wurde ein Besitzzeugnis ausgestellt.

Auch postume Verleihungen waren möglich, wenn der Gefallene zuvor die Verleihungsbedingungen erfüllt hatte. Dies galt auch, wenn er beim dritten Einsatz fiel. Die Besitzurkunde und das Abzeichen wurden den Hinterbliebenen zur Erinnerung ausgehändigt.

Das Abzeichen wurde auf der linken Brustseite getragen.

Der gestalterische Entwurf des allgemeinen Sturmabzeichens stammt von dem Maler und Grafiker Wilhelm Ernst Peekhaus, Berlin. Die ersten Muster wurden Mitte 1940 veröffentlicht. Die Herstellungswerkzeuge wurden von der Fa. Paul Meybauer, Berlin gefertigt.

Das allgemeine Sturmabzeichen war wie folgt gestaltet:

Durchbrochen geprägt und teilpoliert. Silberfarben. Ein hochovaler Eichenlaubkranz aus 10 Blättern mit Eicheln, welcher oben offen ist. Der Eichenlaubkranz mit Seiteneinfassung. Darauf ein blankes Seitengewehr mit einer Stielhandgranate auf kreuz gelegt. Die jeweiligen Enden der Waffen liegen auf dem Eichenlaubkranz auf. Über den Waffen ein nach rechts sehender Wehrmachtsadler mit gesenkten Flügeln und einem auf der Spitze stehendem Hakenkreuz in den Fängen. Der Adlerkopf berührt oben den Eichenlaubkranz. Die Rückseite massiv, halbhohl oder hohl geprägt mit senkrechter Nadel oder selten auch mit Schraubscheibe.

Die II. und III. Stufe (Einsatzzahl „25“ und „50“) des allgemeinen Sturmabzeichens wichen wie folgt von der Gestaltung der I. Stufe ab:

Der Kranz ist silberfarben; Adler und Waffen dunkel getönt. Der Adlerkopf liegt oben auf dem Eichenlaubkranz auf. Adler und Waffen sind jeweils auf den Eichenlaubkranz aufgenietet. Unten im Kranz ist ein Schildchen mit der Einsatzzahl aufgelegt. Die Rückseite ist massiv oder hohl geprägt. Exemplare mit Schraubscheibe sind nicht bekannt.

Die IV. Stufe (Einsatzzahl „75“ und 100“) wies folgende Gestaltung auf:

Eichenlaubkranz vergoldet und breiter. Dieser ohne Seiteneinfassung und die unteren beiden Blätter waagerecht. Zwischen diesen Blättern das Schildchen mit der jeweiligen Einsatzzahl. Adler und Waffen dunkelgrau getönt. Die Waffen sind deutlich flacher gekreuzt.

 

Niemand sollte Vergangenes mit dem Maßstab von Heute beurteilen.

 


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