Bewährungs Battalion 999

Begonnen von Impuls, Di, 30. Dezember 2008, 12:47

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Impuls

Ich lese gerade ein sehr interessantes Buch über Desertation,Kriegsdienstverweigerung usw...

Ich möchte dabei dieses doch sehr Schicksalträchtige Einheitengebilde hier aufgreifen.Wer Informationen oder gar Bilder dazu hat der schreibe hier mit an dem Thema.


Die Bewährungstruppe 999:

Der Monat April des Jahres 1942 brachte auch auf anderen Gebieten des Wehrrechts und des Strafvollzugs und Bewährungssystems einschneidene Veränderungen.So wurden von nun an auch bislang wehrunwürdige in größerer Zahl zur Wehrmacht einberufen.Der Hauptgrund liegt auf der Hand und hat mit den starken Verlusten vom Winterkrieg 1941-1942 zu tun.Vorallem die Gestapo äußerte Sorgen das sich zuviele politische Gefangene damit in dieser Truppe bewegen könnten und sich dieses wehrzersetzend auswirken könnte.Im Herbst 1942 entschloss man sich deshalb die Politischen Gegner zusammen mit den schwer einzuschätzenden kriminell gewordenen
vorbestraften wehrunwürdigen ab sofort in Sonderformationen einzuziehen, damit diese besser Überwacht werden könnten.
So enstand die Bewährungstruppe 999.

In diesntlicher Stellung rangierten die 999er in etwa zwischen den Angehörigen der Sonderabteilungen und der Bewährungstruppe 500 (Das Thema werden wir auch noch aufgreifen).

Besonders hervorzuheben wäre die Tatsache das es bei den 999ern von Anfang an die gängige Methode war das Todesurteile aus Abschreckungs und Erziehungsgründen immer vor der versammelten Mannschaft vollstreckt wurden.
In der Zeit von Dezember 1942-Oktober 1944 geschah dies makabre Schauspiel in der Ausbildungsphase insgesamt an 40 Tagen mit 65 Todeskandidaten statt.

Der erste Verband der aufgestellt wurde, war die Afrika-Division 999.Diese Division gelangte zum großen Teil nach Tunesien.Zwar wurde von dieser
Truppe der andauernde Kampf in vorderster Linie gefordert aber in den Kampfhandlungen wurde sie nicht anders behandelt als die regulär kämpfende
Truppe.Nach der Niederlage des Afrikakorps wurden große teile der oben genannten Truppe nach Griechenland verlegt und dienten als Besatzungstruppe wurden  aber auch bevorzugt zur Partisanenbekämpfung eingesetzt.


fortsetzung folgt...

UHF51

#1
Nicht selten war, dass noch im Krieg aus Unkenntnis oder verschwommenen Vorstellungen auch in Stäben die geschilderten Erziehungs- und Strafeinrichtungen der Wehrmacht mit den eigens geschaffenen Bewährungstruppen verwechselt wurden. Irreführende Phantasterei in Literatur und Filmschaffen - wie der verfilmte Roman "Strafbataillon 999" - sowie die objektiv falsche Angabe im Bundestagshandbuch betreffs Zugehörigkeit von Abgeordneten bei einem imaginären "Straf"-Bataillon 999 haben in der Nachkriegszeit ein übriges dazu getan.
Bewährungstruppen waren weder Erziehungs- noch Strafeinrichtungen! Im Gegensatz zu verurteilten Soldaten im Strafvollzug (also in Straf- und Verwahranstalten, Feldstrafgefangenen-Abteilungen, Strafvollstreckungs-Züge, Straf- bzw. Feldstraflagern) waren die sog. "Bewährungsmänner" (B-Männer) verurteilte Soldaten, bei denen durch Richterspruch bzw. Gerichtsbeschluss als Gnadenerweis die Strafvollstreckung ausgesetzt war "zur Bewährung an der Front (bzw. vor dem Feind) in einem Bewährungs-Bataillon". Hierbei ist jedoch zwischen diesen vollwertigen Soldaten und den Angehörigen der 2ten Klasse des Soldatenstandes, die als wehrunwürdig für die Dauer des Krieges als "bedingt wehrwürdig" galten und der Bewährungstruppe 999 angehörten, zu unterscheiden. Daher beachte man aufmerksam die Verschiedenartigkeit der 999er Festungstruppe und der 500er "z.b.V." - und entsprechenden Truppen sowie Verbände! Auf Mischformen (Straf- und Bewährungsverbände) als Ausnahme bei der Waffen-SS und der zum Wehrmachtgefolge zählenden OT wird im folgenden besonders hingewiesen.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Bewährungstruppen war der am Tage des Kriegsausbruchs wirksam gewordene Gnadenerweis des Führers und Reichskanzlers für die Wehrmacht vom 01.09.1939, dem der Erlass des Führers über Gnadenmaßnahmen bei hervorragende Bewährung während des Krieges vom 26.01.1942 folgte. Dabei war davon ausgegangen, dass jeder Wehrmachtsangehörige auch frühere Verfehlungen durch Tapferkeit vor dem Feind sühnen, seine Ehre durch Frontbewährung wieder herstellen konnte, auch wenn die Bestrafung vor Eintritt in die Wehrmacht erfolgt war. Unter dem Eindruck der Niederlage der HGr. Mitte in Russland wurde im Juli 1944 auch die Zulässigkeit von Gnadenerweisen für gerichtlich verurteilte Soldaten angeordnet, die vermisst oder in Kriegsgefangenschaft geraten waren. Grundsätzlich sollten Wehrmachtsangehörige, die gefehlt haben, durch Tapferkeit vor dem Feind ihren ehrenvollen Platz in der Volksgemeinschaft zurück erwerben. Besonders für Schwerverwundete waren die Gnadenmaßnahmen zu prüfen. Mit der entsprechenden Feststellung des Disziplinarvorgesetzten - meist der Kompanie-Chef der Bewährungseinheit - konnten Bewährungsmänner von jedem Makel befreit werden. Außer Strafumwandlung, Straferlass und Anordnung der beschränkten Auskunft war auch die Tilgung im Strafregister erreichbar.

Das Gefüge der Bewährungstruppen

Während es sich bei den Angehörigen der Verbände z.b.V. um vollwertige ordentliche Soldaten handelt, ist das Kriterium der Formationen der Bewährungstruppe 999 die Wehrunwürdigkeit bzw. der "bedingten Wehrwürdigkeit" der Zweiten Klasse des Soldatenstandes während der Dauer des Bewährungseinsatzes im Kriege. Entsprechend war die organisatorische Einteilung:

I. Verbände zur besonderen Verwendung (z.b.V.):
1.) 500er u.a. Bataillone z.b.V. der Heerestruppe,
2.) Sonderstab F und 361er Afrikaschützen,
3.) Feld-Bataillone z.b.V. der Luftwaffe,
4.) SS-Sonder- und Sturmtruppen.
II. Formationen für Soldaten "Zweiter Klasse":
1.) 999er Afrika- und Festungstruppe,
2.) Bewährungseinrichtungen der Organisation Todt.

Die Angehörigen der unter römisch I genannten Formationen legten stets Wert darauf, mit den Delinquenten unter röm. II nicht identifiziert zu werden. Zur Ehre der Bewährungstruppe 999 mit ihren nur bedingt wehrwürdigen Bewährungsmännern ist festzustellen, dass ihre große Mehrheit den in sie gestellten Erwartungen durch Bewährung vor dem Feind entsprochen hat.

Der von jedem Bewährungsmann angestrebte Gnadenerweis wurde vom Kompanie-Chef der Bewährungseinheit beantragt, vom zuständigen Feldgericht geprüft und vom Gerichtsherrn entschieden. Mit Zustimmung des OB der Armee oder HGr., dem die Bewährungstruppe unterstand, und der Bekanntgabe durch den Kp.Chef der Bewährungseinheit (ggf. auch Kp.Chef im Ersatz-Bataillon der Bewährungstruppe) war der Gnadenerweis rechtskräftig. Der ehrliebende Bewährungsmann war vom Willen beseelt, die Chance der gesellschaftlichen Rehabilitierung zu nutzen. Pauschal ist festzustellen, dass die Verbände z.b.V. der Bewährungstruppe die in sie gesetzten Erwartungen in der Regel voll erfüllt haben. Diese Truppe galt als zuverlässig und war bei den Frontkommandobehörden begehrt. Die menschlichen Qualitäten der Bewährungsmänner waren besonders in den Aufstellungsjahren der Verbände positiv einzuschätzen. Bei den in den letzten Kriegsjahren direkt aus der Truppe oder aus Torgau zugeführten Leuten gab es ebenfalls ausgezeichnete B-Männer. Wenig erfreulich für alle Beteiligten war z.B. die Versetzung eines kriegsgerichtlich zum Schützen degradierten Oberst i.G. und Quartiermeisters (Ib) eines Armee-Korps in ein Infanterie-Bataillon z.b.V. unter dem Oberkommando der eigenen Armee. Der militärische Wert der 500er Bewährungstruppe wurde bis zuletzt hoch veranschlagt. Das anfängliche Misstrauen bei den ordentlichen fechtenden Truppen war schnell überwunden. Der Angriffsschwung dieser nahkampfgewohnten Soldaten war beim Feind gefürchtet und hat z.B. dem 500er Verband, dessen Stamm-Personal der Autor [Horst Voigt] später angehörte, beim letzten deutschen Sieg von Ssinjawino, südlich des Ladoga-Sees, den vom Feind geprägten Ehrentitel "Handgranaten-Bataillon" eingetragen. Kommandeur des Infanterie-Bataillon 561 z.b.V. war derzeit Major Richard Metzger (Ritterkreuzträger und zuletzt Oberstleutnant d. BW).
Bei den 999ern handelte es sich um vormals Wehrunwürdige, die mit der Aushändigung des Ausschließungsscheins gemäß § 13 WG aus der Wehrüberwachung ausgeschieden waren. Nach besonderer Auswahl und Reihenfolge waren sie wieder in die Wehrüberwachung genommen und - für Dauer des Krieges - als "bedingt wehrwürdig" zur Bewährungstruppe 999 eingezogen worden.
Sie sollten vor Erlangung der Wehrwürdigkeit keinem anderen Truppenteil zugeführt werden. Wer nicht infanterietauglich war, wurde einem Bau-Pionierbataillon 999 bzw. Stellungsbau-Pionierbataillon 999 zugewiesen. Bei diesen Bewährungsmännern handelte es sich um die Soldaten der Zweiten Klasse, die zu Zuchthausstrafen verurteilt worden waren. Dazu kam ein Teil politischer Schutzhäftlinge aus den Konzentrationslagern [KL] sowie Lagerinsassen, die als Kriminelle galten. Zu letzteren gehörten u.a. ehemalige Ärzte, die wegen Schwangerschaftseingriffen [Abtreibungen] gerichtlich verurteilt waren - es soll sich um ca. 2.000 gehandelt haben - sowie Bestrafte wegen schwerer Devisenvergehen, Wirtschaftsverbrechen, verbotenen Abhörens von Feindsendern, Feldpostpäckchen-Diebstahls und Häftlinge, die gegen das Heimtückegesetz verstoßen hatten. Aus gutem Grund erfolgte kein Einsatz der Bewährungstruppe 999 gegen die Sowjetunion. Unter den politischen Schutzhäftlingen befanden sich kommunistische Funktionäre, die sich illegal betätigt hatten und - wie sich bei der Bandenbekämpfung und schließlich beim offenen Kampf gegen kommunistische Partisanen auf den Balkan herausstellte - ein Sicherheitsrisiko für die Truppe darstellten, da sie der Versuchung ausgesetzt waren, mit dem bolschewistischen Todfeind Kontakt aufzunehmen. Zu den prominenten Überläufern, die in der "DDR" als beispielhaft herausgestellt wurden, gehörten die ehemaligen Bewährungsmänner Lohberger und Ludwig, zuletzt Generalmajore der NVA bzw. der VP, die aus dem Kommunistischen Jugendverband Deutschlands (KJVD) hervorgehend als Mitglieder der KPD in Deutschland illegal gearbeitet und im Spanischen Bürgerkrieg den "Internationalen Brigaden" angehört hatten und nach Internierung in Frankreich an die deutsche Geheime Staatspolizei [Gestapo] ausgeliefert worden waren. Kurt Lohberger lief in Griechenland zu den kommunistischen ELAS-Partisanen, Paul Ludwig zu albanischen Partisanen über. Im großen ganzen haben sich die 999er Verbände in das Gefüge der ordentlich fechtenden Truppe ohne besondere Schwierigkeiten eingeordnet. Die meisten B-Männer "999" taten bis zuletzt, wie erwartet, ihre Pflicht und Schuldigkeit. Sofern sie sich nach dem Kriege wieder politisch betätigten, erreichten sie z.T. hohe Positionen wie Otto Last als Gen.Maj. bei der "Stasi" der "DDR" oder Egon Franke als Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen in Bonn. Zu bemerken ist, dass sich aus diesem Personenkreis auch Bewährungseinheiten eines Großverbandes der Waffen-SS rekrutierte, der unter dem Namen seines Kommandeurs als 2. SS-Brigade Dirlewanger nicht erst seit Niederschlagung des Getto-Aufstandes in Warschau zweifelhaften Ruf besaß.
Von der Bewährungstruppe ausgeschlossen waren insbesondere Verurteilte wegen Landesverrats, wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht bestrafte Hangtäter sowie Verurteilte, gegen die auf eine Maßregel der Sicherung oder Besserung erkannt worden war.

Quelle: www.forum.panzer-archiv.de / Voigt, DSJB, Schild-Verlag München