Autor Thema: Der Tod sprach polnisch  (Gelesen 1219 mal)

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Offline zirkulon

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Der Tod sprach polnisch
« am: Fr, 24. August 2007, 01:23 »
Titel: der Tod sprach polnisch     Dokumente polnischer Grausamkeiten an Deutschen 1919-1949
Herausgeber: ??
Verlag: Arndt
Erscheinungsdatum: 1999
Seitenzahl: 318
ISBN: 3-88741-154-4
Sonstiges:
Einleitung:
Während der Besatzung eines deutschen Schlosses
durch polnische Insurgenten, Mitte des 19. Jahr-
hunderts:
"Es sind noch zwei Damen in diesem Schlosse....,
wenn ein Zufall Ihnen doch Gelegenheit geben
sollte, die Räume dieses Hauses zu betreten, so
empfehle ich die Wehrlosen Ihrem ritterlichen
Schutze." - "Ich bin Pole!" versetzte der Reiter
stolz, sich auf seinem Pferde erhebend.
Gustav Freytag in dem Roman "Soll und Haben"

Ist von der leidvollen Geschichte des Zusammanlebens von Deutschen und Polen in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts die Rede, so trifft man sehr häufig auf folgende Vorstellung: es gibt ein Tätervolk - und das ist das Deutsche, und es gibt ein Opfervolk - das ist das Polnische. Dieses sehr vereinfachte Bild beherrschte die öffentliche Meinung (bzw. die veröffentlichte Meinung) bis vor wenigen Jahren fast gänzlich. Nur die wirklich Betroffenen, die Deutschen aus Ostpreußen, Westpreußen, Pommern und Schlesien sowie einige Fachwissenschaftler, die jedoch der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt waren, hatten eine differenziertere Sichtweise.
Es wurden schreckliche Verbrechen - das weiß man - von Deutschen an Polen verübt. Daß es aber vor allem eine lange Tradition polnischer Akte der Unmenschlichkeit gegenüber Deutschen gab, wird von der veröffentlichten Meinung, wenn überhaupt, dann nur mit dem Hinweis uf deutsche Verbrechen an Polen, mit dem Hinweis auf Hitler, auf die SS, auf den Zweiten Weltkrieg zugestanden; somit sei die Vertreibung der Deutschen aus ihren Ostgebieten quasi ein Akt der höheren Gerechtigkeit. Es sei bedauerlich, daß Unmenschlichkeiten und Exzesse bei der Vertreibung vorgekommen sind, aber die Abtrennung der deutschen Ostgebiete sei das Ergebnis des von Deutschland vom Zaun gebrochenen Krieges, undbei einer Massenaussiedlung seien Härten nun einmal nicht zu vermeiden.
Diese Argumentation übersieht jedoch geflissentlich, daß hier nicht etwa SS-Leute, NS-Funktionäre oder persönlich schuldige Deutsche "bestraft" wurden, sondern fast ausschließlich absolut Unschuldige: Frauen, Kinder, Alte, entlassene Kriegsgefangene, die sich nichts zuschulden kommen ließen, sondern einfach nur Deutsche waren. Weiterhin wird bei dieser Sichtweise außer acht gelassen, daß es auch vor 1944 bzw. vor 1939 schon eine beträchtliche Reihe polnischer Übergriffe auf Deutsche gegeben hat. Es sei hier nur der Bromberger Blutsonntag von 1939 genannt, weil er das bekannteste und am besten dokumentierte Verbrechen gegen Deutsche in Polen zu dieser Zeit ist.
Der Hinweis auf deutsche Verbrechen gegen Polen, welche dann sozusagen durch die Vertreibubg und die damit zusammenhängenden "Übergriffe" vergolten wurden, bedeutet ja, daß man eine Kollektivschuld des deutschen Volkes anerkennt - und somit auch eine Kellektivhaftung. Abgesehen davon, daß es nach den Regeln des Völkerrechts keine Kollektivschuld und -haftung gibt, hieße das, wenn man sich die Kollektivhaftungsthese zu eigen machte, daß die Vergeltung einer "gesamtdeutschen Schuld" doch nicht nur einen Teil der Deutschen betreffen dürfte, nämich die Vertriebenen und die ostdeutschen Opfer! Auf die Tatsache, daß sich die deutsch-polnische Geschichte nicht auf die Jahre 1939 bis 1945 und die folgenden Jahre der "Antwort" auf die Ereignisse von 1933 bis 1945 beschränken läßt, muß man leider immer wieder hin weisen; denn wenn man versucht, die Vertreibungsverbrechen an Deutschen in Ostdeutschland zu benennen und darüber aufzuklären, so vernimmt man von den Massenmedien der Bundesrepublik Deutschland fast unisono: "Aber die deutschen Verbrechen 1933 bis 1945, der Holocaust, der verbrecherische Krieg!"
Das europäische Drama fand nicht nur von 1933 bis 1945 statt

Hinsichtlich der Verbrechen an Zivilisten während des Zweiten Weltkrieges durch Deutsche wurden und werden die Täter, deren man habhaft wurde bzw. wird, bestraft und die Taten aufgeklärt.
Bei Verbrechen an deutschen Zivilisten während des Krieges und nach dem Krieg ist es jedoch so, daß es keine Strafverfolgung durch die damaligen Kriegsgegener gibt. Im Gegenteil, man setzt sogar, wie in London 1992, dem "Schlächter Harris" ein Denkmal, dem Harris, der u. a. die verbrecherische Bombardierung Dresdens zu verantworten hatte. Nicht genug, daß es bei Verbrechen gegen Deutsche im und nach dem Krieg keine Strafverfolgung gibt - nein, man hat den Eindruck, daß diese Verbrechen von den amtlichen Stellen und der veröffentlichten Meinung in der Bundesrepublik verschwiegen werden sollen.
Ist es in der Öffentlichkeit schon recht wenig bekannt, daß es polnische Verbrechen im Rahmen der Vertreibung der Deutschen gab, so ist es noch viel weniger bekannt, daß es von 1945 bis Ende 1949 in Polen Zwangsarbeitslager (mitunter polnische KZ genannt) gab, in denen deutsche Frauen, Kinder, Jugendliche und Greise interniert waren. Hier wurden sie grausam mißhandelt und terrorisiert; sie mußten 9 bis 10 Stunden täglich schwere Arbeit leisten und bekamen keinerlei Entlohnung dafür. Überhaupt keine Entlohnung - aber ausländische Zwangsarbeiter, die während des Krieges z. B. im Volkswagenwerk Wolfsburg arbeiten mußten, stellen gerade jetzt, im Jahre 1998, Forderungen nach Nachzahlungen, denn sie wurden während des Krieges zu gering entlohnt. Wer kümmert sich um die zu geringe Entlohnung der internierten Deutschen unter Polen? Die meisten Lagerinsassen hatten noch nicht einmal das Geld für Briefmarken, wenn sie nach Monaten oder Jahren endlich die Erlaubnis bekamen, einen Brief nach Deutschland zu schreiben! Wir sind es den deutschen Opfern, die sozusagen stellvertretend für das ganze deutsche Volk die Vertreibungsverbrechen und andere Greueltaten erleiden mußten, schuldig, daß wir die uns bekannten brutalen Verbrechen von Polen an Deutschen benennen und somit das Andenken auch an deutsche Opfer wachhalten, denn wo das Opfer vergessen wird, da stirbt es ein zweites Mal!

Gruß
Michael
Bei allen von mir erstellten Beiträgen berufe ich mich auf :
Artikel 5, GG der BRD.
Artikel 11, Charta der Grundrechte der EU.
Artikel 19, Menschenrechtscharta der UN.

Was Du nicht willst dass man Dir tu,
das füg´ auch keinem Andern zu

 


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