Autor Thema: Eisernes Kreuz (EK) vor 1914  (Gelesen 90047 mal)

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Re: Eisernes Kreuz (EK)
« Antwort #20 am: Do, 10. Dezember 2009, 00:45 »
Es kann nicht ausgeschlossen werden daß in der Zeit bis zum 15.8.1813 auch ein solches Exemplar wie es von Hessenthal/Schreiber anführen,verliehen worden ist.Wir sind jedoch der Auffassung von Friedhelm Heyde,daß die Interiemslösung bis zur Verleihung metallener Eiserner Kreuze das aus Bandabschnitten zusammengenähte Kreuz war.Für das Bandkreuz spricht auch die hartnäckige Intention des Königs für diese Form.Schon 1811 stellte er die Frage"".......warum nicht ein Kreuz aus Medaillenband auf der Brust ?" Am Plan einer Auszeichnung aus Stoff hielt Friedrich Willhelm III.ja zunächst auch beim Kulmer Kreuz fest.

Das Eiserne Kreuz 1.Klasse aus Metall

Die Bandkreuze waren unansehlich ,verschmutzten leicht und entsprachen nicht der angestrebten Würde der Auszeichnung.Bis zum 16.6.1813 waren lediglich 15 Eiserne Kreuze 1.Klasse ( Schneider gibt 13 an) für die Gefechte bei Wanfried (1) ,Luckau (2),Haynau (1) und die Schlacht bei Bautzen (11) verliehen worden.Erfolgte die Aushändigung der Kreuze tatsächlich bis zum 16.Juni, so müssen diese Dekorationen Bandkreuze gewesen sein .Unter dem gleichen Datum schreibt Major von Thiele aus dem Hauptquatier an der Neisse an General-Lieutnant von Dierick über die Änderung des Kreuzes 1.KLasse aus Seide in Eisenblech :
 "Des Königs Majestät haben die Absicht ,das Zeichen der Ersten Klasse vom Eisernen Kreuze nicht mehr in Seide ,sondern in gleicher Größe und Form wie das Zweiter ,von Eisen mit silberner Einfassung tragen zu lassen.Höchst dieselben haben mich daher beauftragt,Ew.Exzellenz dies gehorsamst bekannt zu machen.Denselben dabei aber zugleich bemerklich zu machen ob es nicht , da das gegossene Eisen leicht springt,zweckmäsiger sein dürfte, daß in Rede stehende Kreuz aus schwarzem Blech schlagen und ihm eine silberne Einfassung geben zu lassen.Das Kreuz soll übrigens ganz Glatt sein,ohne das gepräge auf dem Kreuz der zweiten Klasse.und würde es noch nothig werden,daß in den Ecken dieser Kreuze Ösen angelöthet werden,um dasselbe auf den Rock heften zu können.Ew.Exzellenz soll ich hiernächst ersuchen,demgemäß Proben angefertigen und davon gleich 10 Stück an mich einsenden zu lassen,um sie Sr.Majestät verlangter Maßen vorzulegen " .

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« Letzte Änderung: Do, 10. Dezember 2009, 00:47 von Hubert »
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Re: Eisernes Kreuz (EK)
« Antwort #21 am: Fr, 11. Dezember 2009, 00:43 »
Mit Blech als Material hat es seine eigene Bewandnis.Als die Umstellung auf Metall bekannt wurde , schnitten Offiziere vom Stab ( aus der Umgebung des Königs) aus einem alten Ofenrohr ein Eisernes Kreuz ,strichen es mit schwarzem Militärlack und färbten die Ränder mit weißem Grenadier-Putzkalk ein.Dieses "Ansichtsexemplar" durfte auch der König bekannt gewesen sein.Die ersten beiden Probekreuze aus Blech gingen am 27.6.1813 im Hauptquartier Tscherbau bei Kudowa ein ,wurden jedoch von Friedrich Wilhelm III. wegen ihrer Klobigen Ausführung und unschönen Form verworfen.Major von Thiele schickte die Kreuze an von Diericke mit der Maßgabe zurück , neue Kreuze von halber Stärke vorzulegen.Anstatt der Ösen sollten sie nun Löcher zum Annähen haben.Anfang Juli lag ein derartiges Kreuz vor ,war jedoch durch die Ereignisse überholt.Zwischenzeitlich hatte Prinz Friedrich August Carl von Mecklenburg-Strelitz ( 1785-1837),damals Brigade-Kommandeur und späterer kommandierender General des Garde-Korps,auf eigene Kosten in Breslau ein dünnes Probekreuz aus Gußeisen herstellen lassen.Rückseitig befanden sich vier ( Knopf) Ösen,d.h. im rechten Winkel von der jeweiligen Fläche abstehend.Die Ösen sollten durch die Uniform gesteckt und innen befestigt werden,lt. Vorschlag mit einem durchgehenden Band. Der Prinz hatte am 7.5.1813 bei Groß-Görschen das Eiserne Kreuz 2.Klasse erworben und erhielt später die 1.Klasse für die Schlacht an der Katzbach am 26.8.1813 .Als Schwager des Königs hatte er aus der Summe dieser Gründe ein lebhaftes Interesse an einer schnellen und einer befriedigenden Lösung der formalen und herstellungsbedingten Probleme des Eisernen Kreuzes.Das Probekreuz gefiel dem König und am 15.8.1813 ging der Befehl an von Diericke nach dieser Machart sofort 50 Kreuze fertigen zu lassen.


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Re: Eisernes Kreuz (EK)
« Antwort #22 am: Di, 15. Dezember 2009, 19:32 »
Das Eiserne Kreuz für Nichtkämpfer

Ohne Zweifel ist das Eiserne Kreuz eine Auszeichnung für außergewöhnliche militärische Tapferkeit und Leistungen.So bleiben die 371 Verleihungen an Nichtkämpfer weitgehend eine Randerscheinung,obwohl sich zahlreiche Persönlichkeiten von heute historischen Rang darunter befanden.Am 10.10.1813 schrieb der Geheime Kabinetts-Rat Albrecht an die General-Ordens-Kommision . Demnach sollte die Kommission und die Kgl.Militärgouvernements Nachrichten und Vorschläge für die vom König beabsichtigte Verleihung einziehen.Wie für die gesamte Entstehungsphase des Eisernen Kreuzes typisch,geht es hier auch nicht ohne Einschränkungen ab :
 " Bey dieser ersten Austheilung sollen nur ausgezeichnete Handlungen oder große, dem Staat in seiner dermaligen Lage dargebrachte Opfer in Betrachtung kommen; bey der ruhmvollen Auszeichnung,die sich die ganze Nation -jedes Mittglied derselben nach seinen Kräften und Verhältnissen  ervorben  hat,glauben Se.Majestät diese ehrenvolle Einschränkung machen zu müssen und wollen nächsdem zu gelegener Zeit eine größere Ausdehnung stattfinden lassen "

Die General-Ordens-Kommission tagte am 19.10.1813 unter dem Geheimen Staatsrat von Klewitz,Präsident von Schlabrendorf und dem Geheimen Legationsrat von Raumer.Kriegsrat Zyka vom Militärgouvernement wurde beauftragt,Listen anzulegen für :
    -Personen ,über deren Vorschlag beim König die Kommission noch zu beraten hatte,
    -Personen ,die dem König bekannt gemacht werden müßten,auch wenn die Verdienste für eine Verleihung noch nicht ausreichten und
    -"Frauenspersonen " ,eine getrente Liste
Staatsminister Graf zu Dohna,Chef des Militärgouvernements legte Friedrich Wilhelm III. eine Liste von 12 Personen vor ,die der Verleihung würdig seien.Da die Liste fast nur hohe und höchste Staatsbeamte enthielt konnte ihr der König zustimmen,wollte er nicht das Eiserne Kreuz als " die Auszeichnung für alle Preußen " infrage stellen.
Der Geheime Staatsrat von Schön ( der übrigens auf Dohna`s an erster Stelle stand ) verfaßte zudem ein Gutachtenmit der Empfehlung,den preußischen Landtag  durch Verleihung des Eisernen Kreuzes am Nichtkämpferband insgesammt auszuzeichnen.Begründung : Wegen der 1812 erfolgten eigenmächtigen Einberufung und der rechtlichen Absicherung der Konvention von Tauroggen,die entgegen den preußischen Gesetzenerfolgte.Im Gespräch war auch,daß die Stadt Insterburg das Eiserne Kreuz am weißem Bandeim Stadtwappen führen sollte,ebenso war die Belohnung von besonders spendenfreudigen Landkreisen vorgesehen.


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Re: Eisernes Kreuz (EK)
« Antwort #23 am: Do, 17. Dezember 2009, 20:26 »
Alle diese Vorschläge interpretieren jedoch die Absicht des Königs falsch.Natürlich war eine Verleihung an eine Körperschaft rechtlich möglich, auch das Statut vom 10.3.1813 schließt eine derartige, zugegeben ungewöhnliche,Verleihung nicht ausdrücklich aus.Ordenshistorisch betrachtet hat sich in den sozialistischen Ländern die Verleihung an juristische Personen ja längst durchgesetzt.Innerhalb der abgelaufenen Entwicklung von weltlichen Ritterorden zum Verdienstorden ist jedoch die Ausdehnung der Verleihung auf Gruppen,Institutionen oder Körperschaften nach wie vor auf Einzelfälle begrenzt . Festzustellen ist jedoch,daß auszeichnungswürdige Leistungen Einzelner oft auf dem Fundament einer Gemeinschaft beruhen.Zeichnet man anstatt des Einzelnen die Gemeinschaft aus,könnte dies ein bedeutsamer Schritt zu mehr Ordensgerechtigkeit sein .
Preußen hielt diese Modalität für nicht vereinbar mit der bisherigen Ordenstradition,bei der Verleihung stets an Personen gebunden waren.So unterblieb beispielsweise 1811 die Verleihung des Allgemeinen Ehrenzeichens 1.Klasse an die Gemeinden Stützkow und Lünow an der Oder.
Trotz vielfältiger Bemühungen der damit befaßten Dienststellen gab es 1813 nur zwei Verleihungen und zwar 1.Klasse,jeweils verbunden mit der 2.Klasse am Nichtkämpferband:
 -Karl August Fürst von Hardenberg (1750-1822),Statskanzler seit 1810,diplomatischer Wegbegleiter der Befreiungskriege.Er vertrat Preußen auf dem Wiener Kongreß 1814/15.Befürworter für den Übergang Preußens vom aufgeklärten Absolotismus zum Liberalismus.
 - Wilhelm Freiherr von Humboldt (1767-1835),Sprachforscher,Politiker und Philosoph,Leiter der preußischen Kulturpolitik,ab 1810,Staatsminister.Mit von Hardenberg Gesandter Preußens auf dem Wiener Kongreß.1819 Rücktritt aus Protest gegen die reaktionäre preußische Politik ( Verfassungsstreit).
Die Verleihung der 1.Klasse an Nichtkämpfer blieb auf diese beiden Ausnahmen beschränkt.Die 2.Klasse am Nichtkämpferband wurde 1814 an insgesamt 135 Personen verliehen.Graf Dohana war zu diesem Zeitpunkt der Meinung , die Verleihung an Nichtkämpfer gänzlich einzustellen,da keine verbindlichen Richtlinien für die Würdigkeit aufzustellen wären.Erster Träger der Verleihung vom Sommer 1814 war der General der Kavallerie,Anton Wilhelm von I`Estocq,Gouverneur von Breslau.Hauptsächlich gewürdigt wurden mit dem "weißem Kreuz",wie es im Volksmund hieß,Minister und hohe Staatsbeamte,preußische Vertreter bei ausländischen Mächten,Offiziere in der Etappe und Beamte(im Bergbau,Land-und Forstwesen,in der Militärverwaltung und bei der Post).Auffällig ist daß neben 31 Land-Edelleuten,11 Kaufleuten,und 4 Proffesoren 70 Zivililärzte das Eiserne Kreuz 2.Klasse am Nichtkämpferband erhielten.Das läßt indirekt auf eine desolate Sanitätsversorgung im Felde schließen.Bei Militär-und Veterinärärzten sowie den Feldgeistlichen war die Verleihungspraxis uneinheitlich.Etwa 180 Verleihungen des Eisernen Kreuzes am Nichtkämpferband waren (entgegen der Verleihungsbestimmungen) erfolgt.Zur Begründung berief man sich auf den Bataillonsarzt Kuhn (1.Ostpreußisches Inf.Reg.),der im Gefecht bei Dannigkow/Möckern mehrere französische Kavalleristen gefangennahm.Da es sich um eine Tapferkeitstat handelte , der nicht den Status eines Kampfes hatte.Als dieser Wiederspruch bewußt wurde ,kennzeichnete man den Unterschied Zwischen dem "schwarzen" Kreuz eines Kommbatanten und eines Nicht-Kombattanten durch das zusätzliche Tragen der Kriegsdenkmünze für Nichtkämpfer.Nach dem Kriege 1870/71 kehrte man diese Praxis um Militärärzte erhielten nun das Eiserne Kreuz am Nichtkämpferband und die Kriegsdenkmünze für Kämpfer.
1914/18 erhielten Militärärzte und das Sanitätspersonal überwiegend das Eiserne Kreuz 2.Klasse am Nichtkämpferband.
1939 kam die Zweite Klasse für Nichtkämpfer in Fortfall,stattdessen wurde das Kriegsverdienstkreuz ausgegeben.


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Re: Eisernes Kreuz (EK)
« Antwort #24 am: Fr, 18. Dezember 2009, 21:36 »
Die Vererbung des Eisernen Kreuzes

Vom Hauptquartier in Chaumont aus erließ Friedrich Wilhelm III.am 12.3.1814 eine Allerhöchste Kabinetts-Ordre zur Vererbung der Eisernen Kreuze.
  "Unter den im jetzigen Kriege wegen Tapferkeit und Wohlverhalten Mir nahmhaft empfohlenen Soldaten Meines Heeres sind viele,die durch Ertheilung des Eisernen Kreuzes nicht haben ausgezeichnet werden können.Um auch ihren Anspruch auf das bleibende Andenken an ihr erworbenes Verdienst nicht ganz verlohren gehen zu lassen,setze Ich hierdurch fest,daß die Eisernen Kreuze der Soldaten,welche im Laufe des Krieges vor dem Feinde bleiben,oder mit Tode abgehen,in den Regimentern verbleiben sollen,wenn es darin noch Soldaten gibt,welche ihres ausgezeichneten Benehmens wegen Mir nahmhaft empfohlen worden sind,ohne das Kreuz erhalten zu haben.Die Wahl der Würdigsten unter ihnen,auf welche die erledigten Kreuze übergehen,geschieht vom Regiment oder Bataillon, und in der Art,daß die Kreuze der Offiziere wiederan Offiziere,die der Soldaten aber an Feldwebel,Unteroffiziere und Gemeine ohne Unterschied des Ranges vergeben werden.
Nur in dem Falle,daß die Regiementer keine Mir für Auszeichnung empfohlene Soldaten mehr haben,welche das Kreuz nicht erhalten hatten,werden die durch Todesfälle während des Krieges erledigten Kreuze an die General-Ordens-Commission zurückgesandt.Die Regimenter müssen von dieser Vererbung der Kreuze genaue Listen führen und bei jedesmaliger Veränderung der General-Ordens-Commission mit dem Bemerken,bei welcher Gelegenheit die neuen Empfänger sich ausgezeichnet haben und Mir empfohlen worden sind,Anzeige machen. In Beziehung auf die Offiziere erwarte Ich diese Anzeige Selbst auf dem vorschriftsmäßigen Wege.Der General-Ordens-Commission trage Ich auf,diese Verfügung zur Kenntniß der Militair-Behörden zu bringen."
Diese Grundüberlegungen decken sich mit denen der Verordnung vom 5.5.1813.
Offiziell war dieses Vorgehen für Preußen ein Novum,wenn auch bis 1801 in der Armee die Goldene und Silberne Verdienstmedaille "vererbt" und weitergetragen wurde. Die Weitergabe wurde stillschweigend geduldet,entsprang aber dem übersteigerten Ehrgeiz einzelner Regimentskommandeure.1801  hatte der König diesen Brauch untersagt.
Die nunmehr angeordnete Vererbung des Eisernen Kreuzes läßt sich auch als indirekte Verleihung bezeichnen.Gleichzeitig sollte durch diese Anordnung eine Inflation der Kreuze vermieden werden.Anzeichen dafür waren vorhanden,wurden doch für die Schlacht bei Groß-Göschen 555 ,bei Dennewitz 601 und für die Völkerschlacht bei Leibzig 1339 Eiserne Kreuze 2.Klasse vergeben.Vom 2.4.1813 (Lüneburg) bis zum 30.3.1814 (Einzug in Paris) waren es bereits 6639 Kreuze der 2.Klasse. Die 333 Kreuze der 1. Klasse im gleichen Zeitraum haben hier ,da nicht für die Vererbung bestimmt,nur marginalen Wert .So Vermehrte sich durch die vererbung zwar die Zahl der Träger , nicht aber die der Kreuze. Einerseits entlastete diese Maßnahme die Staatskasse und anderseits erhöhte die Weitergabe-über-nommen von einem toten Helden -den immateriellen Wert der Auszeichnung. 



Grüße Hubert                                                                                                                                             
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Re: Eisernes Kreuz (EK)
« Antwort #25 am: Sa, 19. Dezember 2009, 20:52 »
Die Rückgabe sogenannter "erledigter Dekorationen" war in Preußen grundsätzlich durch Erlasse der General-Ordens-Kommission geregelt.Sie betraf den Empfang einer höheren Klasse bei Rückstellung der niederen, die Erledugung durch den Tod des Beliehenen und den Verlust durch unehrenhaftes Verhalten.Die Vererbung unterbricht die Rückgabe,sie verlängert deren Zeitpunkt.
Wer ein Eisernes Kreuz 2.Klasse vererbt bekam,regelte jeweils die Einheit in der das Kreuz frei wurde.Waren keine Berechtigten mehr vorhanden,mußte das Eiserne Kreuz an die General-Ordens-Kommission zurückgegeben werden.
Der für die Vererbung erforderliche bürokratische Aufwand war hoch und von zahlreichen Erlassen Begleitet.Nach der Ordre von Chaumont liegen 62 (!) nachfolgende Verordnungen und Erlasse dazu vor, Die Administration war 27 Jahre mit Abwicklungsproblemen Befaßt.
Richtig eingespielt hat sich die Vererbung, so wie Friedrich Wilhelm III. das wollte,eigentlich nie, vor allem wegen der Reorganisation des Heeres nach dem ersten und zweiten Pariser Frieden.Es gab zahlose Versetzungen der Offiziere,Landwehr-Regimenter wurden aufgelöst,neue militärische Formationen aufgestellt.Unklar waren die Ansprüche innerhalb der Freiwilligen - Verbände und der Gendarmerie.Artilleristen und Pioniere,die nicht in Regimenterund Bataillione eingeteilt waren , mußten gesondert behandelt werden.
Anschaulich vermittelt der "Fall" des bekannten Turnvaters Friedrich Ludwig Jahn (1778-1852) , welche langen Wege oft gegangen werden mußten,um an das begehrte erbberechtigte Eiserne Kreuz zu gelangen. Jahn rief 1811 bereits zur Volkserhebung gegen Frankreich auf,danach kämpfte er im Freikorps Lützow.Im Zuge der Demagogenverfolgung wurde er verhaftet und erst 1825 aus langer Untersuchungshaft entlassen.1848 wurde er in die Frankfurter Nationalversammlung delegiert.
Jahn war für sein tapferes Verhalten im Gefecht bei Mölln (1813) in die Liste der erbberechtigten Offiziere des 25. Inf.Reg.am 18.2.1819 aufgenommen worden, seit dem 30.8.1815 war er Premier-Leutnant a.D. Als er 1825 mit seinem Erbanspruch an der Reihe war ,erklärte ihn eine Kgl.Kabinetts-Ordre vom 27.10.1825.............für jetzt des Eiserne Kreuz nicht würdig."Die Verweigerung bezog sich auf Jahns politische Tätigkeit und vorangegangene Haft.Ebenfalls ausgesetzt wurde die Verleihung am 27.7.1839-Preußen vergaß und vergab nicht so schnell.Erst Friedrich Wilhelm IV. ließ durch Kabinetts-Ordre vom 7.12.1840 die Bedenken fallen und das Eiserne Kreuz 27 Jahre nach der rühmlichen Handlung aushändigen.Die oft kopierte Behauptung,der König habe Jahn das Eiserne Kreuz nachträglich verliehen ist also unrichtig.

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Re: Eisernes Kreuz (EK)
« Antwort #26 am: So, 20. Dezember 2009, 20:57 »
Je länger das Vererbungsverfahren dauerte, desto schwieriger wurde der Nachweis der auszeichnungswürdigen Tat.Das wurde auch höheren Orts erkannt.Lt.Kgl.Anweisung vom 13.3.1817 an den Kriegsminister von Boyen verlangte der König die Wahl der Erbberechtigten alsbald vorzunehmen sowie eine Reihenfolge festzulegen,streng getrennt nach Offizieren und Mannschaften.Am 20.6.1822 wurden die Richtlinien für die Vererbung spürbar erleichtert und zugleich über die Regiments- und Battalionsebene hinaus auf die Truppenteile der Division ausgedehnt.Jetzt standen mehr Eiserne Kreuze zur Verfügung ,dennoch blieb das Verfahren schwerfällig.Viele Erbberechtigte warteten zehn und mehr Jahre auf den Tod des Vorgängers.Erst am 31.12.1834 entschloß sich der König zu einer wenigstens teilweisen Abänderung.Man hatte errechnet,daß spätestens ab 1834 das Eiserne Kreuz erloschen sein würde,vorausgesetzt eine durchschnittliche Lebenserwartung der Träger von 50-60 Jahren.Friedrich Wilhelm III.ordnete daher an :
 " da alle noch im Heer und seinen Abtheilungen dienenden Krieger aller Grade , welche 1813 oder früher in Dienst getreten sind und später die Feldzüge 1814/15 mitmachten, unter grundsätzlicher Doppelrechnung der drei Kriegsjahre , jetzt 25 Jahre gedient haben , so will ich denen  unter ihnen ,welche die Wahlberechtigung zum Eisernen Kreuz haben,dasselbe sogleich verleihen."
Zu diesem Anlaß wurden erneut Eiserne Kreuze hergestellt. Ebenso nachgefertigt wurden mit Zustimmung des Zaren die russischen St.Georgs-Orden 5.Klasse für preußische Soldaten, die ebenfals der Vererbung unterlagen und als Verbündeten-Orden getragen wurden .( Auch Friedrich Wilhelm III. trug den St.Georgs-Orden 3.Klasse neben dem Eisernen Kreuz).
Am 31.12.1837 wurde die letzte Beschränkung des Erbrechts aufgehoben . Die Erbberechtigten von 1813 konnten das Eiserne Kreuz sofort tragen,die des Feldzuges 1814 ab 31.3.1838 und die der Kämpfe 1815 ab 7.7.1839 .Letzteres Datum markiert den Abschluß eines sehr zähen und unbeliebten Verfahrens,das keinesfalls sichergestellt hat,daß alle verdienten Kämpfer der Befreiungskriege zu ihrer Auszeichnung kamen.Einen Überblick über daß Verhältnis von Verleihungen : Erbberechtigten gibt,das 1819 erhobene "General-Tableau": Daraus ergibt sich , daß für einen erbberechtigten Offizier 3,6 mal mehr freiwerdende Kreuze zur Verfügung standen ( 3328:917) als für Angehörige des Manschaftsstandes,bei denen das Verhältnis nahezu 1:1 (5992:6116) war .Man kann daraus auch ablesen ,daß der Offiziersstand bei der Erstausgabe bevorzugt beliehen wurden,da der nachträgliche Bedarf deutlich geringer ist als bei den Gemeinen. Es bleibt anzumerken ,daß die den Generalen und den nicht regimentierten Offizieren sowie die am Nichtkämpferband verliehenen Eisernen Kreuze von der Vererbung ausgenommen waren,lt.Bestimmung der Allerhöchsten Kabinetts-Ordre vom 31.3.1817.


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Re: Eisernes Kreuz (EK)
« Antwort #27 am: Di, 22. Dezember 2009, 20:52 »
Die Senioren-Stiftung

Trozdem die Vererbung abgeschlossen war, hofften bei Amtsantritt König Friedrich Wilhelm IV. noch immer zahlreiche Offiziere und Soldaten auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens.Der neue Regent sah sich genötigt per Befehl am 2.11.1840 an das Kriegsministerium zu erklären, daß er sich nicht für berechtigt halte,die Verleihungen wieder einzusetzen.Seine Verbundenheit zum Eisernen Kreuz drückte er jedoch durch die Senioren-Stiftung aus,die er am 3.8.1841 ,dem Geburtstag seines Vaters ,in`s Leben rief.
Die wichtigsten Paragraphen lauten:

1.

"Von den Inhabern des Eisernen Kreuzes am schwarzen Bande,welche ihren bleibenden Wohnsitz im Imlande haben,sollen fortan und zwar:

    a)von den Inhabern des Eisernen Kreuzes erster Klasse 12 Senioren aus dem Offizierstande und 12 Senioren aus dem Stande vom Feldwebel abwärts
        einen jährlichen  Ehrensold von Hundert und fünfzig Thalern,und
    b) von den Inhabern des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse 36 Senioren aus dem Offizierstande und 36 Senioren aus dem Stande vom Feldwebel abwärts
        einen jährlichen Ehrensold von Fünfzig Thalern auf lebenszeit empfangen.

3.

Der Eintritt in die Senioren-Stellen jeder der vier Klassen (§1) erfolgt nach bestimmten,durch den Gang der Feldzüge von 1813 bis 1815 gebildeten Zeitabschnitten,von denen der frühere immer vor dem späteren an die Reihe kommt.
Diese Zeitabstände sind folgende :

   1. von Eröffnung der Feindseligkeiten im Jahre 1813 bis zur Schlacht Groß-Göschen;
   2. von der Schlacht von Groß-Göschen bis zum Waffenstillstande;
   3. vom Waffenstillstande bis zur Schlacht von Leibzig;
   4. von der Schlacht von Leibzig bis zum Übergang über den Rhein;
   5. von dem Übergang über den Rhein bis zum Frieden vom 30.Mai 1814;
   6. der Feldzug des Jahres 1815.
Alle ,denen das Eiserne Kreuz in einem dieser Zeitabschnitte verliehen wurden,bilden unter sich ,jedoch nach dem Offizierstande und dem Stande vom Feldwebel abwärts getrennt,eine geschlossene Reihenfolge.An die Berechtigten des 6. Abschnitts schließen sich ,gleichfals nach dem Stande getrennt:
   7. diejenigen , welche das Eiserne Kreuz durch Vererbung erhalten haben.

5.

Gehören Inhaber des Eisernen Kreuzes erster Klasse ,welche als solche in der Reihenfolge noch nicht zu einer Senioren-Stelle gelangen können,nach dem Tage der Verleihung des Eisernen Kruezes zweiter Klasse zu den Senioren dieser Klasse , so empfangen sie in der letzteren den Ehrensold von Fünfzig Thalern , bis sie in eine erledigte Stelle der ersten Klasse eintreten.

8.

Da der mit dem Senioren-Stellen zu verleihende Ehrensold zugleich den Zweck hat, den minder begüterten Inhabern des Eisernen Kreuzes,soweit es die Kräfte des Staats gestatten,eine außerordentliche Unterstützung zu gewähren,so wollen Wir es nicht alleine zulassen,sondern auch mit gnädigem Wohlgefallen bemerken,wenn Senioren,die durch Gehalt,Pension oder Privatvermögen in der Lage sind ,des Ehrensoldes nicht zu bedürfen,denselben zu Gunsten ihrer minder begünstigten Hintermänner abtreten.Es solle ein derartiger Senior die Bezeichnung "Ehren-Senior" führen, auch sein Name bei der jährlichen Verleihung öffentlich bakannt gemacht werden."


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« Antwort #28 am: Mi, 23. Dezember 2009, 18:00 »
Am 50.Jahrestag der Stiftung des Eisernen Kreuzes wurde per Gesetz "...........betreffend die Erweiterung der Senioren-Stiftung für die Inhaber des Eisernen Kreuzes " der Ehrensold auf noch alle lebenden Träger ausgedehnt.Zu diesem Zeitpunkt waren noch 1572 Träger beider Klassen empfangsberechtigt. Die Kosten für die Staatskasse betrug 85900 Taler.
Die versuchte Deutung, in der Senioren-Stiftung eine Aufwertung des Eisernen Kreuzes vom Ehrenzeichen zum Orden zu sehen , ist irrig. Es handelt sich eindeutig und vorrangig um eine soziale Maßnahme,wenn auch die Gemeinschaft der Senioren in der öffentlichen Meinung durch den Ehrensold aufgewertet wurde.Daß materielle Vorrechte bestimmend waren, geht auch aus dem Allerhöchstem Erlaß Friedrich Wilhelm IV.vom 17.4.1856 hervor,der für die in den Invalidenhäusern wohnende Träger des Eisernen Kreuzes aus dem Soldatenstand künftig die Bezüge für Unteroffiziere bestimmte.Ab 15.7.1858 erhielten Unteroffiziere die Bezüge wie sie für Feldwebel vorgesehen waren.Die Maßnahme ist für Preußen insofern bedeutend, weil sie neben der finanziellen auch die gesellschaftliche Gleichstellung zwischen Gemeinen und Unteroffizieren versucht und damit im unmittelbaren Konsens zur Stiftungsidee des Eisernen Kreuzes steht.
Aus Spendenüberschüssen anläßlich des 50-jährigen Dienstjubiläum  bei der Armee für den Prinzen von Preußen,dem späteren Kaiser Wilhelm der I., entstand per Statut vom 7.5.1857 die Stiftung für unbemittelte Inhaber des Eisernen Kreuzes .Der Jubilar erhielt von der Armee als Geschenk einen masiv silbernen Kürassierhelm.Da mehr Geld gespendet wurde, als der Helm kostete , floß der Rest der Stiftung zu ,die aus den Zinsen Partien a` 10 Taler für bedürftige Träger des Eisernen Kreuzes auszahlte,sofern diese keinen anderen Ehrensold bezogen.
Als 1863 das Eiserne Kreuz 50-jähriges Jubiläum feierte,kam es zu einer letzten eindrucksvollen Demonstration über die "klassenlose" Gesellschaft der Ehrenzeichen-Inhaber und der Achtung , die sie im Volk genossen.
Noch gut 1500 Veteranen,vom Offizier bis zum Steineklopfer, vom Prinzen bis zum Nichtseßhaften paradierten an König Wilhelm I. vorbei und wurden anschließend zu einem Essen in das Königliche Schloß geladen.Viele waren darunter die ansonsten nicht " hoffähig " waren, aber das Kreuz wies sie als Männer aus, die sich für die Befreiung Preußens tapfer geschlagen hatten.Was galten da höfische Schranken ? An diesem Tag gab es keine höhere Ehre als die des schlichten Kreuzes, denn "....wer das Kreuz trägt , hatte sich zum Opfer angeboten."

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Re: Eisernes Kreuz (EK)
« Antwort #29 am: Mo, 28. Dezember 2009, 20:55 »
Die Urkunden zum Eisernen Kreuz

Vom Gleichheitsprinzip bei der Verleihung des Eisernen Kreuzes ging eine starke und einigende Kraft für die Armee aus.Ohne diesen in der Stiftung verankerten Grundsatz hätte es das Ehrenzeichen nicht zu einer solchen Symbolkraft gebracht.Die grundsätzlichen Überlegungen der Gleichstellung setzen sich bei den Urkunden jedoch nicht fort.Offiziere werden bei Erhalt des Eisernen Kreuzes "......mit besonderer Berücksichtigung ihrer Stellung behandelt."
Der König gewährte jedem beliehenen Offizier ein Patent,eigenhändig unterzeichnet.Selbst in den ständig wechselnden Hauptquartieren wird diese Übung nicht unterbrochen.Für Unteroffiziere und Gemeine dagegen genügten Besitzzeugnisse,vollzogen von der Generals-Ordens-Kommission.Verleihungen am Band für Nichtkämpfer erfolgten ebenfalls mit Patent,der Empfängerkreis,d.h. Männer in bedeutender Stellungen,gebot es,jedenfals aus der Sicht des Königs.Jeder Ausgezeichnete sollte das Gefühl haben,sein Kreuz direkt vom König zu bekommen .Wie ernst es dieser damit nahm,beweist eine Rüge an die Generals-Ordens-Kommission in Sachen Generals-Lieutenat von Bülow.Der kommandierte das preußische Armee-Korps bei der Nordarmee des Kronprinzen von Schweden.Das Kgl.Hauptquartier schickte ihm auf seine genehmigten Vorschlagslisten zu wenig Eiserne Kreuze.Daraufhin wandte er sich an die Generals-Ordens-Kommission mit der Bitte um Nachlieferung,die auch prompt ( die onehin schon bewilligten Kreuze ) in die Mark,wo die Truppen standen,sandte.Friedrich Wilhelm III. war darüber sehr ungehalten,als er davon erfuhr.In seiner Ordre vom 4.7.1813 heißt es:
 " Die Generals-Ordens-Kommission hat Unrecht gethan,dem General-Lieutenant v. Bülow die in ihrem Bericht vom 18.v.M. angegebenen Eisernen Kreuze zu übersenden, da aus der mehrmals ergangenen Aufforderung,die Anschaffung und Anhersendung der Kreuze zu fördern,genugsam hervorging,daß Ich sie unmittelbar ausgeben will.Dem General-Lieutnant v. Bülow sind die,seinen Armee-Corps bewilligten Eisernen Kreuze , so weit es bei dem Mangel an Vorrath möglich war,von hier aus bereits zugesandt worden.Aus einer doppelten Versendung dieser Auszeichnung müssen aber nothwendig Verwicklungen in der Berechnung entstehen,zu deren künftigen Vermeidung Ich die Commission hierdurch anweise,sich aller ferneren Ausgabe Eiserne Kreuze zu erhalten,und nur dafür zu sorgen,daß stets ein gehöriger Vorrath derselben in meinem Hauptquartier vorhanden sei."
1817,in den " Allgemeinen Bestimmungen zum Geschäftsbetrieb des Eisernen Kreuzes" verfügte die Generals-Ordens-Kommission in Sachen Urkunden :
 " 1. Die Patente zum Eisernen Kreuze für Offiziere sowohl,als die Besitzzeugnisse für Unteroffiziere und Gemeine ,werden von Seiten der General-Ordens-Commission den Truppentheilen zugefertigt,bei welchen die Besitzer die Auszeichnung erwarben.Für die Personen,welche nicht mehr in denselben stehen,sind Patente und Zeugnisse an die betreffenden Herren Commandeurs,für diejenigen aber,welche die nicht mehr im Militairdienst sich befinden,an sie directe zu senden.
Anmerkung : Se.Majestät der König geruhen die Patente des Eisernen Kreuzes für die Herren Offizier Höchstselbst zu vollziehen."
Auf den Patenten für die Offiziere drückt das die Formulierung "......Beglaubigungsschreiben mit Unserer eigenen Unterschrift" aus.Die vollzogene Aushändigung der Urkunden bestätigte die Bekanntmachung der General-Ordens-Kommission vom 21.8.1819:

   " Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs sind für sämtliche Inhaber des Eisernen Kreuzes am schwarzen Bande,und zwar :
  für Offiziere Ordens-Patente,für die Unteroffiziere und Gemeinen Besitzzeugnisse ausgefertigt,die ersteren von Sr.Majestät,die letzteren von der General-Ordens-Commission vollzogen und
 a) den Inhabern,welche das Eiserne Kreuz in einem Truppenteil erworben haben,durch den Commandeur desselben,
 b) den Inhabern,welche zur Zeit der Erwerbung des Eisernen Kreuzes zu den nicht regimentirten Offizieren gehörten ( den Generalen ,Brigade-Commandeuren,Offizieren des Generalstabes,der Adjudantur u.s.w.), durch die General-Ordens-Commision,

soweit der Aufenthalt derselben bekannt gewesen ist,ausgehändigt worden.In den Fällen wo die Aushändigung der Certificate an Inhaber des Eisernen Kreuzes wegen Unbekanntschaft ihres Aufethalts noch nicht erfolgt ist ,haben sich die unter a) begriffenen an das betreffende Regiment oder Battaillone ,die zu b) erwähnten an die General-Ordens-Commission zu wenden,worauf die Zufertigung des Patents oder Besitz-Zeugnisses bewirkt werden wird."
Wichtig war dem König und seiner Kommission,daß jeder Träger den rechtmäßigen Besitz des Eisernen Kreuzes auf Verlangen vorweisen konnte.Wörtlich hieß es : "......Durch diese Maßregel wird das Anlegen der Dekoration von unberechtigten Personen leicht entdeckt und durch Bestrafung solcher gesetzwiedrigen Anmaßungen künftiger Mißbrauch verhindert werden." Erwähnenswert ist noch, daß in keinem der Werke wie Zimmermann,Perle,Pflugk-Harrtung,Bauch,Höcker,oder in neuerer Zeit Heyde und Bowen sowie die Dissertation von Hütte,die Urkunden bisher abgehandelt worden sind.


Grüße Hubert  
« Letzte Änderung: Mo, 28. Dezember 2009, 21:02 von Hubert »
MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"

 


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