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Titel: Schützenauszeichnung der k.u.k.Armee
Beitrag von: Graf Greifenburg in So, 15. April 2007, 11:22
Schützenauszeichnung

Mit Entschließung vom 13.7.1868, Zirkularverordnung vom 31.7.1868, Abt. 13, Nr. 3057 wurde für die, in die erste Schießklasse gehörigen Schützen, eine Schießauszeichnung genehmigt [k.k.Armee-VBl.1868, 26. Stk.Nr.117, S. 223].
Sie bestand wie die Scharfschützenauszeichnung aus einer Schnurverzierung, für die Linien- und Grenz-Infanterie von scharlachroter, für die gesamte Jägertruppe aber von grasgrüner Farbe, jedoch auch die Schnüre aus farbiger Schafwolle.

Bedingungen:
Soldaten der 1. Schießklasse, welche bei zwei Ergänzungsübungen die Bedingungen erfüllten und bei den anderen wenigstens je einen Treffer er-zielten, wurden in die 2. Schießklasse übersetzt und zum Schützen ernannt
[Schießinstruktion f.d.Infanterie und Jägertruppe (Dienstbuch E-7) Pkt. 247].

Verleihung:
Die Beteilung mit der Auszeichnung erfolgte durch den Kompaniekomman-danten.

Mit Erlaß vom 5.2.1917 wurde an Stelle der Schützen(Scharfschützen)-Aus-zeichnung auf die Dauer des Krieges eine Feldscharfschützenauszeichnung (siehe diese) eingeführt [VBl.f.d.k.u.k.Heer, 1917, Normalien, Beiblatt 7/17, S. 50].