Die Nürnberger Prozesse 1945-1949

Begonnen von md11, So, 22. Oktober 2006, 08:33

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md11

-Die Nürnberger Prozesse von 1945-1949-

Am 20.11.1945 begann im Nürnberger Justizpalast in der Fürther-Straße 110 im Saal 600 der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher.21 ehemals führende Vertreter des "1000-jährigen Reiches" saßen auf der Anklagebank.Auch gegen sechs Gruppen und Organisationen-das Reichskabinett,das Führerkorps der NSDAP,SS und SD,SA und Gestapo,Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht-wurde Anklage erhoben.
Sie lautete auf Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden,Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Nach 9 Monate wurde am 1.10.1946 das Urteil verlesen:
12 mal die Todesstrafe (Bormann in Abwesenheit,3 mal lebenslänglich,4 Zeitstrafen zwischen 10 und 20 Jahren,3 Freisprüche.
Im Anschluß an den internationalen Hauptkriegsverbrecherprozeß fanden die 12 Nürnberger Nachfolgeprozesse statt.
Mit dem letzten Urteil am 11.April 1949 waren die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse zu Ende.
Die Nürnberger Nachfolgeprozesse
Die zwölf Nachfolgeprozesse vor US-amerikanischen Militärgerichten lassen sich in fünf Gruppen untergliedern:
- Ärzte und Juristen:39 Angeklagte
- SS und Polizei:56
- Industrielle und Bankiers:42
- Militärische Führer:26
- Minister und hohe Regierungsbeamte:22

1.Ärzte-Prozess
9.Dezember 1946-20.August 1947

2.Milch-Prozess
Generalfeldmarschall Erhard Milch
2.Januar 1947-17.April 1947

3.Juristen-Prozess
17.Februar 1947-4.Dezember 1947

4.Prozess "Wirtschafts-Verwaltungs-Hauptamt der SS"
13.Januar 1947-3.November 1947

5.Flick-Prozess
18.April 1947-22.Dezember 1947

6.IG-Farben-Prozess
14.August 1947-30.Juli 1948

7.Prozess "Generäle in Südosteuropa"
15.Juli 1947-19.Februar 1948

8.Prozess "Rasse- und Siedlungs-Hauptamt der SS"
1.Juli 1947-10.März 1948

9.Einsatzgruppen-Prozess
15.September 1947-10.April 1948

10.Krupp-Prozess
8.Dezember 1947-31.Juli 1948

11.Wilhelmstraßen-Prozess
Auswärtiges Amt und andere Ministerien
4.November 1947-14.April 1949

12.OKW-Prozess
Führende Wehrmachtgeneräle
30.Dezember 1947-27.Oktober 1948

24 Angeklagte wurden zum Tode verurteilt,
20 zu lebenslänglicher Haft und 98 zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und 25 Jahren.
Freispruch erging in 35 Fällen.
Mit Gnadenerlass vom 31.Januar 1951 setzte US-Hochkommissar John McCloy zahlreiche Strafen herab.Von den zum Tode Verurteilten wurden 12 hingerichtet,11 zu Haftstrafen begnadigt und einer an Belgien ausgeliefert,wo er in Haft verstarb.

(Werde die Prozesse einzeln hier reinschreiben und dazu kommen auch die Bilder dazu von den Personen)
Gruß
Josef

md11

Der Beginn in Berlin-
das Verfahren in Nürnberg
So eröffnet am 18.10.1945 um 10.30 Uhr vormittags der sowjetische Richter,General Nikitschenko,im Kammergerichtsgebäude in Berlin,das seit 10.8.1945 der Sitz des Alliierten Kontrollrates für Deutschland und gemäß Art.22 des Londoner Status auch ständiger Sitz des Internationalen Militärtribunals ist,den ersten Gerichtstag,und zwar in demselben Plenersaal,in dem im Jahr zuvor der berüchtigte Präsident des Volksgerichtshofes Roland Freisler die Akteure des am 20.Juli 1944 mißglückten Attentats auf Hitler abgeurteilt hatte.
Die Eröffnungssitzung besteht zwar im wesentlichen darin,daß die vier Hauptankläger dem Gerichtshof die Anklageschrift gegen 24 Hauptkriegsverbrecher sowie gegen die NSDAP und andere Gruppierungen überreichen.Doch gilt diesem Ereignis das Interesse der gesamten Weltpresse.Auch die deutsche Presse widmet der Eröffnungssitzung höchste Aufmerksamkeit.
Die Eröffnungssitzung ist schon nach 55 Minuten zu Ende.Man hat sich auf den 20.November nach Nürnberg vertagt.Noch am selben Tag wird den Beschuldigten-soweit sie in Haft genommen sind (47)-die Anklageschrift ausgehändigt,die vier Anklagepunkte enthält:
1) Beteiligung an einem Plan oder an einer Verschwörung gegen den Frieden.

2) Beteiligung an der Vorbereitung,Entfesselung und Führung eines Angriffskrieges.

3) Kriegsverbrechen (Vergehen gegen das Kriegsrecht,insbesondere gegen die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention).

4) Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Nach langem Hin und Her haben sich die Anklagedelegationen auf folgende anzuklagende personen geeinigt (die Reihung der Namen entspricht derjenigen in der Anklageschrift,in Klammern gesetzt sind die dem Einzelnen angelasteten Verbrechenstatbestände gemäß den vorstehend genannten Ziffern).

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#2
Anklagevertreter vor Gericht waren jeweils als Hauptankläger
- für die USA-Justice Robert H.Jackson (Bild 1)
- für Großbritannien-S.M. Generalstaatsanwalt Sir Hartley Shawcross,K.C.,.M.P. (Bild 2)
-für Frankreich-Francois de Menthon,Auguste Champetier de Ribes (Bild 3)
-für die UdSSR-General R.A.Rudenko

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Kernpunkt des Londoner Status war Artikel 6,der die Zuständigkeit des Internationalen Militärgerichtshofes regelte.
"Die folgenden Handlungen,oder jede einzelne von ihnen,stellen Verbrechen dar,für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig ist.Der Täter solcher Verbrechen ist persönlich verantwortlich:

a)Verbrechen gegen den Frieden:
nämlich Planung,Vorbereitung,Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge,Vereinbarungen oder Zusicherungen oder Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen.

b)Kriegsverbrechen:
nämlich Verletzungen der Kriegsgesetze und der Kriegsgebräuche.Solche Verletzungen umfassen,ohne jedoch darauf beschränkt zu sein,Ermordung,Mißhandlung oder Verschleppung der entweder aus einem besetzten Gebiet stammenden oder dort befindlichen Zivilbevölkerung zur Sklavenarbeit oder zu irgendeinem anderen Zweck,Ermordung oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See,Tötung von Geiseln,Raub öffentlichen oder privaten Eigentums,mutwillige Zerstörung von Städten,Märkten und Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung.

c)Verbrechen gegen die Menschlichkeit:
nämlich Ermordung,Ausrottung,Versklavung,Verschleppung oder andere an der Zivilbevölkerung vor Beginn oder während des Krieges begangene unmenschliche Handlungen,oder Verfolgung aus politischen,rassischen oder religiösen Gründen in Ausführung eines Verbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen,für das der Gerichtshof zuständig ist,unabhängig davon,ob die Handlung gegen das Recht des Landes,in dem sie begangen wurde,verstieß oder nicht.Anführer,Organisatoren,Anstifter und Teilnehmer,die an der Fassung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen teilgenommen haben,sind für alle Handlungen verantwortlich,die von irgendwelchen Personen in Ausführung eines solchen Planes begangen worden sind.


In der 25.000 Wörter umfassenden Anklageschrift,die auf dem eben zitierten Artikel 6 beruhte,wurde aus
a) Verbrechen gegen den Frieden zwei Anklagepunkte,nämlich Anklagepunkt 1 Verschwörung und Anklagepunkt 2 Verbrechen gegen den Frieden.

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Bereits 1940 erhoben die britische,tschechische,französische und polnische Regierung offizielle Proteste gegen die Verbrechen,die von den Deutschen während der Besetzung in Polen und der Tschechoslowakei begangen wurden.Im Oktober 1941 verdammte Franklin D.Roosevelt öffentlich "die Hinrichtung ganzer Reihen unschuldiger Geiseln" durch die Deutschen.Winston Churchill,der englische Premierminister,schloß sich diesem Schritt des amerikanischen Präsidenten an.Die Sowjetunion sandte im November 1941 und im Januar 1942 diplomatische Noten aus,in denen die deutsche Regierung der "systematischen und bewußten verbrecherischen Verletzung des Völkerrechts",die durch Brutalitäten und Gewalttaten gegen russische Kriegsgefangene,durch Plünderungen und Zerstörungen sowie durch Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung begangen worden sei,beschuldigt wurde.

Die Erklärung von St.James
Im Januar 1942 wurde in einer Konferenz in London der erste Schritt zur Formulierung eines Programms für die Behandlung von Kriegsverbrechern unternommen.An dieser Konferenz nahmen Repräsentanten folgender von den Deutschen besetzten Länder teil:
Belgien,Tschechoslowakei,Frankreich,Griechenland,Holland,Jugoslawien,Luxemburg,Norwegen und Polen.In der Erklärung von St.James vom 13.1.1942 bezeichneten die Konferenzteilnehmer "als eines ihrer wichtigsten Kriegsziele die Bestrafung der für die Verbrechen Verantwortlichen,und zwar im Wege der Rechtsprechung,gleichgültig,ob die Betreffenden alleinschuldig oder mitverantwortlich für diese Verbrechen waren". (1) Die Unterzeichnermächte verlangten ferner,"daß im Geiste internationaler Solidarität a)die Schuldigen oder Verantwortlichen ohne Ansehen der Nationalität gesucht und vor Gericht gestellt und abgeurteilt würden, b) daß die verkündeten Urteile vollstreckt würden"(2).In der Anerkennung der Erklärung von St.James durch die Vereinigten Staaten von Nordamerika,Großbritannien und die Sowjetunion wurde die Ansicht bekräftigt,daß über die Kriegsverbrechen in Gerichtsverfahren verhandelt werden sollte.

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UNWCC und Moskauer Konferenz
Im Oktober 1942 trat die von 17 Nationen- Australien,Belgien,Kanada,China,Frankreich,Griechenland,Holland,Indien,Jugoslawien,Luxemburg,Neusseland,Norwegen,Polen,Südafrika,Tschechoslowakei,das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika- gebildete "Kriegsverbrechenskommission der Vereinigten Nationen" erstmals zusammen.Die UNWCC (United Nations War Crimes Commission)
wurde eine wichtige Zentralstelle für Kriegsverbrecher-Angelegenheiten.Sie empfing und registrierte Anzeigen,die von den Mitgliedstaaten eingereicht wurden und veröffentliche Listen von Personen,die der Kriegsverbrechen verdächtig waren.
Anläßlich der Moskauer Konferenz wurde am 1.November 1943 die "Erklärung über deutsche Grausamkeiten im besetzten Europa" von Großbritannien,der Sowjetunion und den USA veröffentlicht.Ihrzufolge sollten Kriegsverbrecher an das Land,in dem sie die Verbrechen verübt hatten,ausgeliefert,und nach dem dort geltenden Recht verurteilt werden.Die Hauptkriegsverbrecher,deren Taten nicht mehr geographisch lokalisiert werden können,weil sie in mehreren Länder Verbrechen begingen,sollten nach einer gemeinsamen Entscheidung der Regierungen der Alliierten bestraft werden.Das war die Basis für die späteren Übereinkommen,auf Grund deren die Nürnberger und andere internationale Prozesse (Tokio) abgehalten wurden.


Robert Jackson wird Chef der Anklagebehörde
Als der Krieg in Europa sich seinem Ende näherte,stellte die Behandlung der Kriegsverbrecher eine der wichtigsten Aufgaben für die Gestaltung des Friedens dar.Während der Konferenz in San Francisco,Anfang Mai 1945,führten diplomatische Vertreter der vier Alliierten Besprechungen über die Errichtung eines Internationalen Militärgerichts zur Aburteilung der europäischen Hauptkriegsverbrecher durch.In den USA wurde der Richter am Obersten Bundesgericht,Robert H.Jackson am 2.Mai von Präsident Truman beauftragt,verbindliche Verhandlungen über die in Aussicht genommenen Verfahren zu führen.Gleichzeitig wurde er zum Chef der Anklagebehörde bestellt.Richter Jackson sammelte zunächst einen Stab von Mitarbeitern um sich und überreichte am 6.Juni 1945 nach einer Reihe von Besprechungen im besetzten Deutschland,in Frankreich und in England einen vorläufigen Bericht an Präsident truman.In diesem Bericht,der die öffentliche Aufmerksamkeit in weitem Umfang auf sich zog und Anlaß zu vielen debatten zwischen Juristen und Vertretern der öffentlichen Meinung bot,wurden die grundsätzlichen Rechtsbegriffe und der Plan der Nürnberger Prozesse entwickelt.Sinn und Zweck der Strafverfolgung sei es,so Jackson,"eine gut dokumentierte historische Darstellung dessen zu erarbeiten,was nach unserer Überzeugung ein großangelegter,konzentrierter Plan war,die Aggressionen und Barbareien anzuzetteln und zu verüben,die die Welt schockiert haben...Wir müssen unglaubliche Ereignisse durch glaubwürdige Beweise festhalten."(3)


Das Londoner Abkommen
Bald nach der Veröffentlichung des Jackson-Berichtes kamen die Vertreter der vier Alliierten in London zusammen.Die Konferenz wurde am 26.6.1945 eröffnet und erarbeitete in den folgenden Wochen ein "Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse" sowie eine "Verfassung der Internationalen Militärgerichte".Trotz ernster Meinungsverschiedenheiten zwischen den vier Delegationen,u.a. bezüglich der Definition der zur Verhandlung anstehenden Verbrechen,des Gerichtsortes,der voraussichtlichen Dauer der Verfahren ,kam es am 8.8.1945 nach insgesamt 15 Sitzungen zur Unterzeichnung des "Londoner Abkommens",dem sich im folgenden 19 weitere Nationen anschlossen.Das Londoner Abkommen basierte im allgemeinen auf den Vorschlägen des Jackson-Berichts und regelte die Zusammensetzung,die Zuständigkeit und das Verfahren des Internationalen Militärgerichtshofs.Berlin wurde Dauersitz des Tribunals und Nürnberg als Verhandlungsort für den ersten Prozeß ausgewählt.Die Signatarmächte bestimmten sodann die Mitglieder des Tribunals und die Hauptankläger.Letztere erhoben in Berlin am 18. Oktober 1945 die Anklage gegen 24 Einzelpersonen und sechs "Gruppen oder Organisationen".

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Die Vereinigten Staaten von Amerika,die Französische Republik,das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Union der Soziallistischen Sowjet-Republiken erheben Anklage

gegen

Hermann Wilhelm Göring,Rudolf Heß,Joachim von Ribbentrop,Robert Ley,Wilhelm Keitel,Ernst Kaltenbrunner,Alfred Rosenberg,Hans Frank,Wilhelm Frick,Julius Streicher,Walter Funk,Hjalmar Schacht,Gustav Krupp von Bohlen und Halbach,Karl Dönitz,Erich Raeder,Baldur von Schirach,Fritz Sauckel,Alfred Jodl,Martin Bormann,Franz von Papen,Arthur Seyß-Inquart,Albert Speer,Constantin von Neurath und Hans Fritsche,und zwar als Einzelpersonen sowie als Mitglieder folgender gruppen und Organisationen,soweit sie ihnen angehörten:
der Reichsregierung,des Korps der Politischen Leiter der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei,der Schutzstaffeln der NSDAP (allgemein bekannt als "SS") einschließlich des Sicherheitsdienstes (allgemein bekannt als "SD"),der Geheimen Staatspolizei (allgemein bekannt als "Gestapo") der Sturmabteilungen der NSDAP (allgemein bekannt als "SA") und des Generalstabes und Oberkommandos der deutschen Wehrmacht,alle wie in Anhang B der Anklage,aufgeführt,

Angeklagte

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VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

Hauptankläger:
Justice Robert H.Jackson

Ankläger:
Oberst Robert G.Storey
Thomas J.Dodd

Beigeordnete Ankläger:
Sidney S.Aldermann
Brigade-General Telford Taylor
Oberst John Harlan Amen
Ralph G.Albrecht

Hilfsankläger:
Oberst Leonard Wheeler,Jr.
Oberstleutnant William h.Baldwin
Oberstleutnant Smith W.Brockhart,Jr.
Fregattenkapitän James Britt Donovan,USNR
Major Frank B.Wallis
Major William F.Walsh
Major Warren F.Farr
Hauptmann Samuel Harris
Hauptmann Drexel A.Sprecher
Korvettenkapitän Whitney R.Harris USNR
Leutnant Thomas F.Lambert,Jr.,USNR
Leutnant Henry K.Atherton
Leutnant Brady O.Bryson,USNR
Leutnant (j.g.) Bernard D.Meltzer,USNR
Dr.Walter W.Brudno
*(Nur jene Mitglieder der Anklagebehörde sind hier aufgeführt,die vor Gericht gesprochen haben)


VEREINIGTES KÖNIGREICH VON GRO?BRITANNIEN U.NORDIRLAND

Hauptankläger:
S.M.Generalstaatsanwalt Sir Hartley Shawcross,K.C.,M.P.

Stellvertretender Hauptankläger:
Sir David Maxwell-Fyfe,P.C.,K.C.,M.P.

Erster Ankläger
G.D.Roberts,K.C.,O.B.E.

Hilfsankläger
Oberstleutnant J.M.G. Griffith-Jones,M.C.,Barrister-at-Law
Oberst H.J.Phillimore,O.B.E.
Major F.Elwyn Jones,M.P.
Major J.Harcourt Barrington,Barrister-at-Law



FRANZÖSISCHE REPUBLIK

Hauptankläger:
Francois de Menthon
Auguste Champetier de Ribes

Stellvertretender Hauptankläger:
Charles Dubost
Edgar Faure

Hilfsankläger (Abteilungsleiter):
Pierre Mounier
Charles Gerthoffer
Delphin Debenest

Hilfsankläger:
Jacques B.Herzog
Henry Delpech
Serge Fuster
Constant Quatre
Henry Monneray



UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN

Hauptankläger:
General R.A.Rudenko

Stellvertretender Hauptankläger:
Oberst J.W.Pokrowsky

Hilfsankläger:
Justizstaatsrat zweiter Klasse
L.R.Schenin
Justizstaatsrat zweiter Klasse
M.Y.Raginsky
Justizrat dritter Klasse
N.D.Zorya
Oberjustizrat
L.N.Smirnow
Obest D.S.Karev
Oberstleutnant J.A.Ozol
Kapitän W.W.Kutschin

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#8
Der Saal 600

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#9
Göring war in der Zeit von 1932 bis 1945:Mitglied des NSDAP,Reichsführer der SA,General der SS,Mitglied und Präsident des Reichstags,Preußischer Innenminister,Präsident der Preußischen Polizei und Chef der Preußischen Geheimen Staatspolizei,Präsident des Preußischen Staatsrates,Treuhänder des Vierjahresplans,Reichsluftfahrtminister,Präsident des Ministerrates für die Reichsverteidigung,Oberhaupt des Hermann-Göring-Konzerns und designierter Nachfolger Hitlers.Am 9.Mai 1945 war er von amerikanischen Soldaten in Zell am See (Ostmark) festgenommen worden.
Anklagepunkte:1,2,3,4