Eisernes Kreuz (EK) nach 1914

Begonnen von Hubert, Sa, 10. April 2010, 19:03

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Hubert

Das Eiserne Kreuz 1914


Die Kriegserklärung an Rußland und Frankreich im  August 1914 wurde vom Volk mit Jubel aufgenommen, die Bereitschaft,das Vaterland zu verteidigen erfaßte wie ein Schüttelfieber alle Gesellschaftsschichten. Niemand konnte und wollte sich vorstellen  ( "...Weihnachten sind wir wieder Zuhause " ) , daß nur vier Jahre später dem Kaiserreich und den Bundesstaaten die monarchistischen Totenglocken läuten würden.
Wieder wurde der Bestand der Nation beschworen, wieder war der Kampf heilig und die Zeit eisern,wieder war es verdienstvoll, den Feind entschlossen zu werfen . " Jeder Schuß ein Russ" , "jeder Stoß ein Franzos", "jeder Tritt ein Britt" so führte kein Weg daran vorbei , daß Kaiser Wilhelm II. am 5.8.1914 nach 1870 zum zweiten Mal das Eiserne Kreuz erneuerte.
Nichts anderes galt nun mehr als die Waffentat.Eine Begeisterung, die wir heute nur schwer nachvollziehen können, spiegelt anschaulich dieser Text aus dem " Militär-Wochenblatt " Nr.105/1914 :
" Glückwunsch der Armee an die Kaiserliche Marine
Auch England wider uns ! Hätte uns Albion nicht den Fehdehandschuh hingeworfen, würde die Kaiserliche Marine, während die Armee in schwerem Kampf nach zwei Fronten stehen muß, zitternd vor Ungeduld gefragt haben : " Und wir? "Die Antwortauf diese Frage ist jetzt gelöst. Unsere Marine geht mit dem mächtigstem Gegner zur See, den die Welt bisher kannte , zum Tanze.
Während die alte Armee eine lange , glorreiche Geschichte in dicken Bänden zu verzeichnen hat,ist von der jungen kaiserlichen Marine bisher nur das Vorwort geschrieben, das einzelne glänzende Waffentaten enthält.
Jetzt aber schlägt sie das Handbuch auf und setzt an, in ihm ihre Taten mit eisernen Griffel niederzuschreiben, die brave " Augsburg " hat das erste Kapitel begonnen.
Daß die Flagge nur sinken , aber niemals niedergeholt werden kann, weiß jeder Deutsche ! Die Armee ist stolz auf ihre junge Schwester im Hinblick auf die kommenden Tage!
Die Einleitung der Erneuerungsurkunde für das Eiserne Kreuz verknüpft geschickt die "... ernste Lage des teuren Vaterlandes " mit der ".. dankbaren Erinnerung an die Heldentaten der Vorfahren."
1813 war es zentrales Anliegen, die Freiheit der Nation und damit die Freiheit des Einzelnen zu erringen,
1870 , bei der ersten Erneuerung des Eisernen Kreuzes, ist es die Verteidigung ,der einst errungenen  Freiheit , die Ehre eine selbstständige Nation zu sein und auch zu bleiben.
1914, bei der zweiten Erneuerung wird durch die Formulierung eines " aufgezwungenen Krieges " suggeriert, daß eine historische Kontinuität 1813-1870-1914 besteht und die ehemals erkämpfte Einheit des Reiches wehrhaft zu verteidigen ist ( " Lieb Vaterland magst ruhig sein , fest steht die Wacht am Rhein " ).
Im Vorfeld der Erneuerung mußte formell das Kgl.preußische Staatsministerium um Einverständnis ersucht werden, was am 2.8.1914 geschah. Der damalige Kriegsminister General der Infanterie von Falkenhayn, beauftragte von König Wilhelm II. , erbittet vom Präsidenten des Staatsministeriums auf dem Dienstweg die Zustimmung zur erneuten Stiftung des Eisernen Kreuzes. Der als " geheim " und " sehr eilig " abgewickelte Vorgang ist verbunden mit einem Statutenentwurf, der sich im Wesentlichen mit dem Bestimmungen von 1870 deckt, jedoch ein Eisernes Kreuz für Heimatverdienste ausschließt. Das Nichtkämpferband habe, so die Begründung 1870/71 zu erheblichen Schwirigkeiten in der Bemessung der Verdienste auserhalb des Kriegsschauplatzes geführt und sei folglich zu unterlassen.Die Erneuerungsurkunde schließt sich der Auffassung nicht an : es gibt ein Eisernes Kreuz am weißen Band mit schwarzer Einfassung, zudem wird in der Präambel der Kreis der Berechtigten erweitert. Neben den Statuten erweist sich auch die formale Gestaltung des Eisernen Kreuzes als eisern. Es wird nichts geändert, lediglich auf der Vorderseite wird anstatt " 1870" die Jahreszahl " 1814" eingefügt.
Eingedengt der hohen Zahl von nahezu 13 Millionen deutschen Heeresangehörigen konnte die 1813 und 1870 geübte Praxis der Verleihung durch den König von Preußen, dokumentiert durch die eigenhändige Unterzeichnung der Verleihungsurkunden, nicht beibehalten werden. So weist der Souverän am 2.9.1914 den Chef des Militärkabinetts Frhr. von Lynker an , daß die Kommandierenden Generale daß Recht hätten, in seinem Namen innerhalb ihres Befehlsbereiches Tapferkeitstaten mit dem Eisernen Kreuz auszuzeichnen. Das galt auch für Formationen und Verbände , die dem jeweiligem General nur zeitweilig unterstellt waren. Der damit verbundene immaterielle Verlust an Ansehen war den Verantwortlichen durchaus bewußt. So wollte Wilhelm II. die 1.Klasse des Eisernen Kreuzes vom Vorschlag bis zur Verleihung selbst in der Hand behalten.
Auch eine Übertragung der Verleihungsverfahrens vom Heer auf die Marine , des Kaisers liebstes Kind, scheiterte an dessen Einsprüchen.
In den Akten des Marinekabinetts befindet sich ein Schreiben vom 14.9.1914 an den Chef der Heeresflotte, in dem der Kaiser und König sich die Entscheidung über die Verleihung des Eisernes Kreuzes schon deswegen vorbehält, weil Kampfhandlungen bei der Marine unter andersgearteten Umständen stattfinden, als militärische Aktionen beim Heer.Beide Vorsätze wurden im Verlauf des Krieges umgestoßen.



Grüße Hubert
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Hubert

#1
Die Inflation des Eisernen Kreuzes 1914



Ab 15.11.1914 konnten durch die Oberbefehlshaber der Auszeichnungen an Zivilbeamte, die nicht der Armee zugehörig waren, in Vorschlag gebracht werden.
Der Verzicht des Königs auf sein Verleihungsrecht für die 2. Klasse gleich zu Beginn des Krieges leitete die Entwertung des Eisernen Kreuzes ein, denn allzu großzügig verfuhr die befugten Militärs mit ihrem Vorschlagsrecht und das böse Wort vom " Kasinokreuz " machte, teilweise zu Recht , die Runde, Hütte schreibt : " Es konnte dem Eisernen Kreuz nur zum Schaden gereichen, wenn Armee-Ober-Kommandos und Generalkommandos die erste Klasse nicht nur an Generalstabsoffiziere und Adjutanten, sondern an sämtliche Offiziere dieser Stäbe, an Ordonanz-, Nachrichten-und sogar Verpflegungs-Offiziere, ferner an die zum Stabe gehörigen Sanitätsoffiziere und Indendanturbeamten verliehen."
So kamen Nichtkombattanten aus der Feldbäckerei, Postschafner, Streckenwärter, Bahnofsvorstände und Chausse-Aufsteher an das Eiserne Kreuz, ausführlich und exemplarisch beklagt in einem Schraben des Chefs des Militärkabinetts vom 25.1.1916 an das Oberkommando der 9. Armee. Da die zweifelhaften Verleihungen sich zu einer wahren Flut entwickelten, wurde per vertraulichen Rundschreiben für den Dienstgebrauch ermahnt, das Antragsrecht für die Auszeichnung streng nach den Statuten vorzunehmen- vergebens. Weitere Vorhaltungen folgten am 15.7.1917 und am 3.2.1918 .
Von den annähernd 13 Millionen Heeresangehörigen erhielten 1914-1918 nach den meisten statistischen Quellen 5.196 Millionen Kriegsteilnehmer das Eiserne Kreuz 2. Klasse, was einer Chanse von 1:2,5 für den Erwerb der Auszeichnung entspricht.In den Kriegen von 1813 und 1870 lag die Chance bei etwa 1:20.
Da bis 31.5.1924 nochmals fast 200 000 Eiserne Kreuze 2. Klasse und 55 000 der 1.Klasse hinzukamen , beläuft sich die Endzahl auf ca. 5,4 Millionen Kreuze!
Die Verleihungshäufigkeit nahm mit der Dauer der Kämpfe zu , vornehmlich um der Kriegsmüdigkeit entgegenzuwirken. Waren die ersten Eisernen Kreuze 1914 noch eine bejubelte Ehre, wurden sie schon 1915 durch die hohen Verleihungszahlen diskreditiert. Deutlich zeigte sich , daß das Ehrenzeichen den veränderten Bedingungen eines Weltkrieges , in dem die Einzelleistung meist auf dem kombinierten Masseneinsatz von Mensch und Material beruhte, nicht angepaßt war. Die erbrachte Einzelleistung konnte vielfach selbst durch das Eiserne Kreuz 1. Klasse nicht adäquat gewürdigt werden, da die Entwertung schon zu weit fortgeschritten war. Die Zahlen, nach einer Erhebung durch die General-Ordens-Kommission, sprechen eine deutliche Sprache:

1.Verleihungsabschnitt
5.8.1914-30.4.1915
5            Großkreuze
7810       Eiserne Kreuze 1.Klasse
360 000  Eiserne Kreuze 2.Klasse
( hier ist die Chance mit 1:36 für den Erwerb der 2.Klasse noch hervorragend gewährt )

2. Verleihungsabschnitt
1.5.1916-20.9.1916
29 000      Eiserne Kreuze 1.Klasse
1 327 000 Eiserne Kreuze 2.Klasse
( jetzt ist die Chance nur noch 1:7,7 für den Erwerb des Eisernen Kreuzes 2. Klasse, anders ausgedrückt , schon dreimal häufiger als 1870)

3. Verleihungsabschnitt
21.9.1916-4.6.1917
12 790      Eiserne Kreuze 1.Klasse
513 000    Eiserne Kreuze 2.Klasse
( die Chance liegt nun bei 1:5,9 für den Erhalt der 2.Klasse).




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Auch die prozentualen Steigerungsraten machen das Dilemma deutlich :
1914/15 plus 371 % zu 1916 und plus 164 % zu 1917 beim Eisernen Kreuz 1.Klasse,1914/15 plus 368 % zu 1916 und plus 142 % zu 1917 beim Eisernen Kreuz 2. Klasse.
Was wurde gegen die Entwertung getan?.Preußen verlieh seinen Pour le Mérite und den königlichen Hausorden von Hohenzollern mit Schwertern am schwarz/weißen Bande des Eisernen Kreuzes und behielt beide Orden den Offizieren vor. Im Ansehen standen sie über dem Eisernen Kreuz 1. Klasse, weil man nicht den Fehler einer Massenvergabe machte.
Hausorden von Hohenzollern :
1914/18 = 8300 Verleihungen,d.h.,die Chance für den Erwerb lag bei 1:40
Pour le Mérite :
1914/18 = 687 Verleihungen,d.h., die Chance für den Erwerb lag bei 1:474
Pour le Mérite mit Eichenlaub :
1914/18 = 121 Verleihungen,d.h., die Chance für den Erwerb lag bei 1:2694.
Die Chancenberechnung geht von 326 000 Frontoffizieren aus, nicht eingerechnet 39 000 Offiziere des Medizinalwesens, einschließlich der Veterinäre.
Für preußische Manschaftsdienstgrade lag die Steigerung über das Eiserne Kreuz 1.Klasse hinaus im Goldenen Militär-Verdienst-Kreuz, verbunden mit einer lebenslangen Ehrenzulage von 9 Reichsmark monatlich. Verliehen wurde es als höchster deutscher Kriegsorden des Weltkriegs für Unteroffiziere und Manschaften ab Oktober 1916: 1773 mal, Geeb,KirchnerThieman sprechen von 1763 Auszeichnungen. Gemäß unserer Berechnungen ergibt sich für das Goldene Militär-Verdienst-Kreuz eine Chance von 1:7332 . Das sehr seltene Ehrenzeichen, treffend Pour le Mérite für Unteroffiziere genannt, hat jedoch nie die Populärität des Pour le Mérite auch nur annähernd erreichen können.
Zur allgemeinen Abwertung des Eisernen Kreuzes trug ebenfalls bei, daß nahezu alle Bundesstaaten ihre eigenen Orden weiter verliehen, zudem gab es zahlreiche Parallelstiftungen , die nach den Statut und "...äußeren Umriß" dem Eisernen Kreuz sehr ähnlich waren.Die Einmaligkeit der Auszeichnung,1813 das bestimmende Merkmal für das Ansehen, war dahin.Bei den Parallelstiftungen berechtigte der Besitz einer oder beider Klassen des Eisernen Kreuzes in einer Art Automatismus zur Verleihung des jeweiligen bundesstaatlichen Ehrenzeichens, unabhängig von einem erneuten Verdienst.So Verzichteten diese Auszeichnungen von vornherein auf ihre Eigenständigkeit, sie wurden bayerische,sachsen-coburgische,württembergische usw. Sekundärauszeichnungen zum Eisernen Kreuz. Die stark förderalistische Struktur des Deutschen Reiches ist dafür ebenso verantwortlich wie die Dauer des Krieges, die für wiederholte ( Tapferkeits ) Taten einerseits , und für die allgemeine Würdigung der langen Kriegsteilnahme andererseits , Belohnungsinstrumente benötigte.
Es gab keinen anderen Ausweg als die Auszeichnungen in ihrem Wert zu staffeln, bzw. neue für diese Ansprüche zu schaffen. Insbesondere die  Kriegsverdienstkreuze der einzelnen Bundesländer von Anhalt bis Württemberg sind nichts anderes als Pseudo-EK´s.Selbst die bei Ehrungen äußerst zurückhaltenden Freien Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck einigten sich auf ein gemeinsames Hanseatenkreuz.

Die Praxis von Zusatzdekorationen führte dazu, daß die Nichtpreußen gegenüber den Preußen, bei vorausgesetzt gleichen Verdiensten, mehr Ehrenzeichen bekamen.


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Hubert

#3
Erweiterungen und Ergänzungen


Kriegsverlauf und Bündnisverpflichtungen gleichermaßen hatten es nötig gemacht, vom seit 1813 befolgten Grundsatz , das Eiserne Kreuz nicht an Ausländer zu verleihen ( Ausnahmen sind bekannt ) , aufzuheben.Seit 16.3.1915 konnte  "....in geeigneten Fällen (die Verleihung) auch auf Angehörige der Verbündeten Mächte" erweitert werden. Angewandt wurde die Möglichkeit vorallem bei österreich-ungarischen, bulgarischen und türkischen Verbündeten. Diese wiederum verliehen den deutschen Heeresangehörigen kompatible, d.h. in etwa gleichwertige, Auszeichnungen.
Österreich verlieh den Militär-Maria-Theresien-Orden (Großkreuz an Kaiser Wilhelm II.,den Zar von Bulgarien, den König von Sachsen , den König von Bayern, Prinz Leopold von Bayern, an die Generalfeldmarschälle v. Hindenburg und Mackensen sowie einige Bundesfürsten ) ,auch das Militärverdienstkreuz, sogar mit Brillianten, und die Militär-Verdienstmedaillie"Signum Laudis" .Dazu kam 1915 die 3.Klasse der Tapferkeitsmedaillie.
Bulgarien verlieh den Tapferkeitsorden, den Militär-Verdienstorden, ersteren mit der sogennanten Kriegsdekoration.
Die Türkei verlieh die Imtiaz-Madaillie, die Liakat-Medaillie, ab 1915 mit der Säbelspange, und die Kriegsmedaillie,besser Bekannt als "Eiserner Halbmond".
Für die meisten fremden Orden und Ehrenzeichen war für die Dauer des Krieges keine Ausnahmegenehmigung erforderlich, seit dem 15.8.1914 waren die Beliehenen per Erlaß vom Ansuchen um eine Trageerlaubnis befreit.
Am 16.3.1915 wurde die Verleihung des Eisernen Kreuzes 2.Klasse insofern erweitert,daß nunmehr auch für Verdienste in der Heimat das Kriegsband vergeben werden konnte "...aufgrund besonderer militärischer Verdienste ". Punkt 2 Ziffer 2 der Statuten hatte nun folgenden Wortlaut:
" Die zweite Klasse wird an einem schwarzen Bande mit weißer Einfassung im Knopfloch getragen, sofern es für Verdienste auf dem Kriegsschauplatz verliehen wird. Für daheim erworbenes Verdienst wird es am weißen Bande mit schwarzer Einfassung verliehen, soweit nicht auf Grund besonderer militärischer Verdienste die Verleihung am schwarzen Bande mit weißer Einfassung erfolgt."
Die erweiterte Deklarierung ergab sich aus Unstimmigkeiten in der Praxis des Verleihungsalltags,die Zuordnung "militärisches" und "kriegswichtiges" Verdienst war jedenfalls nicht immer eindeutig. So folgten am 12.7.1915 die entgültigen Grundsätze.Danach war das Eiserne Kreuz am schwarzen Bande mit weißer Einfassung ausschließlich militärischen Verdiensten vorbehalten. Das Eiserne Kreuz am Nichtkämpferband wurde bestimmt für ".......hervorragende mit dem Kriege in Zusammenhang stehende Verdienste auf militärischem , politischem oder wirtschaftlichem Gebiet sowie auf dem Gebiet der Gesetzgebung, der Verwaltung oder der Kriegswohlfartspflege ":
Als "hervorragend" sah man Verdienste in leitender Position,durch organisatorische Talente oder ungewöhnliche Einzelhandlungen an. Gelegentliches Versuchen,ein übergeordnetes eigenständiges Ehrenzeichen für Heimatverdienste zu stiften , stimmte Kaiser Wilhelm II. nicht zu , vermutlich standen dem die fortgeschrittenen Verleihungen am Nichtkämpferband-bis Kriegsende immerhin ca. 13 000-entgegen, denn all jene, denen " Ersatzorden" gegeben hätten, wären sich benachteiligt vorgekommen.
Der Wortlaut der Grundsätze vom 12.7.1915 war nicht geeignet, alle Verwirrungen zu bereinigen. Am 20.10.1916 tagte das Kgl.Staatsministerium über offensichtliche Mißstände bei den Verleihungen des Eisernen Kreuzes.Das Protokoll sah u.a. zur Abhilfe vor:
-die Statuten zu ändern ( abgelehnt,um die historische Gleichstellung seit den Statuten von 1813 nicht zu gefährden)
-Verleihung durch andere Instanzen ( abgelehnt, denn das hätte bedeutet, den Oberbefehlshabern der Armee die entsprechenden Befugnisse zu entziehen),
-Ersatz durch andere bestehende Auszeichnungen,
-Neustiftung eines Verdienstkreuzes oder
-Schaffung von "Kriegsbändern" für bestehende Friedensauszeichnungen.
Man war zwar reformwillig, aber nicht reformfähig, alle Bemühungen scheiterten am Einspruch König Wilhelm II.Stattdessen schritt die Inflation weiter fort, wohl auch weil nach einer Allerhöchsten Kabinetts-Ordre vom 18.5.1917 die Zivilbeamten der Heeresverwaltung nun auch noch Militärbeamte "....infolge der Zugehörigkeit zu einer militärischen Abteilung " wurden. Das 1918 gestiftete preußische Verdienstkreuz für Kriegshilfe , eigentlich für diesen Personenkreis gedacht, konnte es in der Wertschätzung trotz allem mit dem Eisernen Kreuz nicht aufnehmen, es bleibt unbeliebt und entlastete das Eiserne Kreuz nicht.Im Gegenteil; die Ministerien wetteiferten untereinander, wer die meisten Träger des Eisernen Kreuzes ( am Schreibtisch!) zu verzeichnen hatte.



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#4
Die Wiederholungsspange


Am 4.6.1915 erging die Verordnung,daß  " Die Inhaber des Eisernen Kreuzes 2.Klasse von 1870/71 ,die sich im jetzigen Kriege auf dem Kriegsschauplatz oder in der Heimat besondere Verdienste erwerben, erhalten als Auszeichnung eine auf dem Bande des Eisernen Kreuzes über dem silbernen Eichenlaub zu tragende silberne Spange, auf der ein verkleinertes Eisernes Kreuz mit der Jahreszahl 1914 angebracht ist ".
Diese Zusatzauszeichnung lößte das Verfahren aus dem 70er Krieg ab, die ( erneuerte) Verleihung eines Eisernen Kreuzes 2.Klasse in einem darauffolgenden Krieg als Anrecht auf die Verleihung der 1.Klasse zu werten, wie dies beispielsweise bei dem greisen General Steinmetz der Fall war. Für die Spange sprachen weder ein zu erwartender erhöhter Handlungsbedarf noch die Befürchtung, die Eisernen Kreuze weiter zu inflationieren. Zwischen den Kriegen 1813 und 1870 lagen 53 Jahre, zwischen denen von 1870 und 1914 lagen 44 Jahre, das alleine machte erneute Beleihungen von Trägern des Eisernen Kreuzes eher zur Ausnahme. Zum Zeitpunkt der AKO vom 4.6.1915 waren bereits ca. 380-400 000 Eiserne Kreuze 2.Klasse im Umlauf, was an wiederholten Verleihungen hätte hinzukommen können, wäre unerheblich gewesen.Vielmehr ist davon auszugehen, daß es sich bei der Spange um eine besondere Würdigung des Träger handeln sollte, anknüpfend an den alten unvergänglichen Glanz der früheren Eisernen Kreuze.
Bis November 1915 wurden 659 Spangen " 1914 " verliehen, die Vergabe der Spange ging von der General-Ordens-Kommission aus, gemäß des Schreibens dieser Dienststelle an den Vizepräsidenten des Staatsministeriums vom 16.11.1915 . Damit ist die Behauptung, daß die Spange selbst beschaft werden mußten, widerlegt. Im gleichen Schriftwechsel zwischen den Beteiligten ist am 11.10.1917 von 859 silbernen Spangen die Rede.
Offen bleibt die Frage, was im Wiederholungsfall bis 1915 verliehen wurde?.Ein zweites Kreuz der 2.Klasse oder die 1.Klasse, da die zweite ja schon vorhanden war?




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Abriß der Nachverleihungen bis 1924


Als mit der Novemberrevolution von 1918 das monarchistische System erlosch, die Bundesfürsten sämtlich abdankten, der Kaiser in Doorn Quartier nahm und die Republik ausgerufen wurde , blieb der Symbolwert des Eisernen Kreuzes davon weitgehend unberührt..Bis zur Niederlage und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches gab es in Deutschland ein vielfach gestaffeltes und alle Verdienste abdeckendes Ordenswesen .Die jetzt an der Macht befindliche Reichsregierung verbot im Einklang mit den neuen Landesbehörden und Revolutionsorganen die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen sowie die Vergabe von Titeln "...als überholte Relikte einer endlich überwundenen Monarchie". Die preußische Staatsregierung stellte lt.Beschluß vom 14.12.1918 die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen ein , ausgenommen davon waren früher verliehene Orden und Ehrenzeichen, vor allem Kriegserinnerungszeichen. Demgegenüber steht die Resolution der verfassungsgebenden Preußischen Landesversammlung vom 4.7.1919 , das Verbot wieder aufzuheben, was am 8.7.1919 tatsächlich geschah. Der bekannte Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung verbot staatliche Verleihungen von Orden und Ehrenzeichen, ausgenommen waren aber nach Artikel 175 der Reichsverfassung solche für Verdienste in den Kriegsjahren 1914/18 , hineinreichend bis 1919 . Mit Erlaß vom 7.3.1925 wurde auch die Verleihung von Kriegsauszeichnungen entgültig eingestellt .
" Immerhin zeigt die Tatsache, daß ein ausdrückliches Verbot in der Verfassung und nicht etwa in einem einfachen Reichsgesetz-für erforderlich gehalten wurde,um die Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen zu unterbinden, wie eng die Verbindung von Staatlichkeit und Ordenswesen gesehen wurde. Den Charakter einer persönlichen ( Treue-) Beziehung zwischen verleihenden Fürsten und Beliehenem hatte die Ordensinhaberschaft schon längst verloren zugunsten des Charakters der Auszeichnung durch den Staat , dessen Representant der regierende Fürst gewesen war ".



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#6
Am 31.7.1919 nahm die Nationalversammlung die Verfassung für das Deutsche Reich an, die dann am 11.8.1919 als Grundgesetz rechtskräftig wurde.
Die Artikel 109 RV ( Verleihungsverbot ) und 175 RV ( Annahme von Kriegsehrenzeichen ) regelten, nicht selten im Widerstreit der untergeordneten behördlichen Stellen, die weitere Vergabe der Eisernen Kreuze.Dazu gehörte auch die Festsetzung von Einreichungsfristen, die dann so endgültig doch nicht waren.Gleichzeitig kam es zu verschleppenden Taktiken bei der Bearbeitung der Anträge.Die Antragsteller und ihre Befürworter wollten das nicht hinnehmen, es gab Einsprüche und Petitionen, so am 20.1.1922 als ehemalige Generäle des Reichsheeres bei der preußischen Staatsregierung protestierten oder am 31.3.1922, als die Wehrbereichskommandeure eine Fristverlängerung für die Anträge bis 31.12.1922 erzwangen. Bedarf an Nichtverleihungen bestand reichlich, nicht zuletzt wegen der Bestimmung vom 22.3.1918 , betreffs die Auszeichnun der aus Kriegsgefangenschaft Zurückkehrenden:
" Mit Allerhöchster Ermächtigung wird daher im Anschluß an die der Feldarmee durch die bekanntgegebene Allerhöchste Willensmeinung - Kabinettsschreiben vom 8.2.1917 und vom 28.4.1917 - , wonach die Ermittlung über die in Kriegsgefangenschaft Geratenen durch die Truppenteile abzuschließen, die Entscheidung über die Würdigung zur Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. oder 2.Klasse durch die zuständigen Vorgesetzten zu treffen und alsdann entsprechende Vermerke in den Kriegsranglisten und -stammrollen aufzunehmen sind, folgendes angeordnet:
1. Der Abschluß der Ermittlungen, welcher tunlichst zu beschleunigen ist , und die Vorlage der Vorschläge Allerhöchsten Orts nach untenstehendem Muster Nr.1 hat durch die stellvertretenden kommandierenden General als Jmmediatstelle unterstehen , durch die örtlichen stellvertretenden Generalkommandos.
2. Da die Kriegsgefangenen zunächst auf einige Wochen in bestimmte Lager im besetzten Gebiet kommen, ist dort nach ihrem Eintreffen durch die Lagerkommandanturen festzustellen, zu welchen stellvertretenden Generalkommandos die Persönlichkeit nach Ablauf der Quarantäne in Marsch gesetzt werden.Diesen Generalkommandos sind  umgehend Nachweisungen nach untenstehendem Muster Nr.2 zu übersenden.Etwa erforderlich werdenes Schreiberpersonal ist von der Lagerkommandanten bei den vorgesetzten Dienststellen zu beantragen.
3. Nach Eingang dieser Nachweisungen haben die stellvertretenden Generalkommandos ungesäumtmit den in Frage kommenden Dienststellen im Felde, denen die Offiziere usw. und Manschaften zu Zeit ihrer Gefangennahme angehört haben, in Verbindung zu treten und die Überweisung der vervollständigten Kriegsranglisten usw. Auszüge anzufordern, soweit solche nicht bereits bei den betreffenden Ersatztruppenteilen eingegangen sein sollten."



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#7
Mit Bestimmung vom 16.7.1918 wurde der Kreis der Berechtigten spezifiziert und erweitert auf Personen , die :
" 1. infolge Friedensschlusses in die Heimat zurückkehren,
2. infolge besonderer Vereinbarungen mit den feindlichen Staaten im neutralen Ausland interniert werden oder in die Heimat kommen,
3. durch Flucht aus der Gefangenschaft in die Heimat gelangen,
4. infolge schwerer Verwundung oder Erkrankung usw. aus der Kriegsgefangenschaft in die Heimat zurückkommen und
5. aus den gleichen Gründen wie zu 4 im neutralen Ausland interniert werden."
Zur nachträglichen Beschaffung sorgte auch der Brand vom 1.3.1918 beim Generalkommando des XVIII. Armee Korps , bei dem fast alle Akten der Verleihungen des Eisernen Kreuzes 1. Klasse vernichtet wurden. ( Bestände von August 1914-Februar 1918 ) . Erneut mußten bis 1.8.1918 Nachweisungen an das Armee-Korps erfolgen, die natürlich bis zum November-Umsturz nicht erledigt waren.
Nach Kriegsende lagen die  Verleihungen des Eisernen Kreuzes beim Großen Hauptquartier und den Oberkommandierenden der Armeegruppe Nord und Süd. Der Antrag des Staatsministeriums, für die Nachverleihung eine eigene Behörde zu schaffen, wurde vom Reichswehrminister abgelehnt, offensichtlich befürchtete man Kompetenzverluste. So blieben die sieben Wehrkreise Königsberg, Stettin, Berlin, Dresden , Stuttgart , Hannover , und München weiterhin verleihungsbefugt, jedenfals bis zum 30.9.1920. Danach zog die Staatsregierung die Ermächtigung zur Verleihung zurück. Den militärischen Dienststellen und dem Reichsministerium blieb lediglich die Antragsprüfung im Bereich militärischer Belange. Die endgültige Entscheidung, ob Eisernes Kreuz oder nicht, behielt sich daß preußische Staatsministerium vor.Das Gerangel zwischen den Dienststellen bezog sich in erster Linie auf die " Unmöglichkeit " , daß eine zivile Stalle sich anmaßte, eine militärische Auszeichnung zu verleihen.Eine bis in die Tagespresse reichende und weite Teile der Bevölkerung erfassende Diskussion machte am 11.2.1924 alles wieder rückgängig- die weiteren Verleihungen lagen wieder beim Reichswehrminister.
Am 23.6.1922 empfahl eine Resolution des preußischen Landtages der Staatsregierung, die Verleihungen wieder aufzunehmen und am 3.3.1923 wurden die Militärstellen vom Reichswehrminister angewiesen mit der erneuten Bearbeitung von Anträgen zu beginnen. Berücksichtigt wurden nur noch Anträge von Frontsoldaten , die bis zum Stichtag 1.12.1919 bei den Militärbehörden vorgelegen hatten. Eine Ausnahme bildeten Kriegsgefangene und Auslandsdeutsche. Merkwürdig ist, daß daß Staatsministerium die Wiederverleihung für Bayern vorerst ( unbegründet ) nicht mehr gestattete. Die am 3.9.1923 begonnene Wiederverleihung werden am 27.11.1923 von der Staatsregierung wieder einmal unterbrochen, 4000 Anträge blieben bis Anfang 1924 liegen.Am 11.2.1924 erhielt der Reichswehrminister von der Staatsregierung grünes Licht, die Arbeit wieder aufzunehmen. Alle Dienststellen der Reichswehr wurden am 21.2.1924 angewiesen , als letzten Antragstermin den 31.5.1924 12.00 Uhr mittags für unwiederruflich zu erklären. Die Abwicklung zog sich noch bis 7.3.1925 hin.So dürften trotz aller Mißhelligkeiten die seit 1919 ca. 255 000 eingegangenen Anträge auf Verleihung des Eisernen Kreuzes in ihrer überwiegenden Mehrheit erledigt worden sein.
Dennoch wurden immer wieder Versuche gemacht , auch nach dem definitiven Schlußdatum, auf dem Amtswege zu seinem Kreuz zu kommen. Jedenfalls brachte das Berliner Tagblatt vom 29.1.1934 folgende Nachricht :
" Der preussischen Staatsregierung gehen noch zahlreiche Anträge auf nachträgliche Verleihung von Eisernen Kreuzen zu . Die preussische Staatsregierung sieht sich zu ihrem Bedauern ausserstande, den ihr vorgelegten Anträgen zu entsprechen oder sie an andere Dienststellen weiterzuleiten, da die Wiederaufnahme der Verleihung Eiserner Kreuze schon wegen der Unmöglichkeit , geltend gemachte Verdienste heute noch zuverlässig festzustellen, ausser Betracht bleiben muss. Die Einreichung von Anträgen auf Verleihung, Eiserner Kreuze an preussischer Dienststellen ist also zwecklos."


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Die Urkunden zum Eisernen Kreuz 1914



Angesichts der hohen Verleihungszahlen von ca. 218 000 Eiserner Kreuzen 1. Klasse ,ca. 5,2 Millionen Eiserner Kreuzen 2. Klasse und ca. 13 000 am weißen Band mit schwarzer Einfassung sowie dem Fehlen verbindlicher Richtlinien für die Beurkundung ist es nicht verwunderlich, wenn bei den Verleihungsurkunden, sowohl inhaltlich als auch formal, so gut wie allesmöglich war. Text und Gestaltung waren weitgehend eine Ermessungsfrage der ausfertigenden Dienststelle, ja selbst wenn Vordrucke geliefert wurden, so weichen diese stark voneinander ab. So reicht die Skala vom pompösen vierfarbigen Schmuckblatt bis zum gestempelten Linienpapier, herausgerissen aus dem Meldeblock.
In der materialreichen Veröffentlichung von EK-Urkunden des Weltkrieges 1914 hat W.E.Hamelman 137 verschiedene Urkunden vorgestellt. In diesem Kapitel werden weitere 23 abgebildet, jedoch sind nur sieben davon vom gleichen Typ.Daraus läßt sich wohl folgern , daß es noch eine Fülle von abweichenden Vorlagen gegeben haben muß,denn es bereitete keine Mühe, dem Sammelwerk ausreichend alternatives Material gegenüberzustellen. Bei dem Versuch einer groben Systematik ist zunächst festzustellen, daß die Verleihungspapiere sehr unterschiedlich bezeichnet wurden :

1 Vorläufige Urkunde
2 Urkunde
3 Vorläufiges Besitzzeugnis
4 Besitzzeugnis

5 Vorläufiger Ausweis
6 Ausweis
7 Verleihungsbestätigung

8 Anfertigung ohne Titel, die ihrem Inhalt und Charakter nach unter Nr.1-7 einzuordnen sind.

Nach Auswertung von mehr als 200 Verleihungspapieren ergeben sich allein für den Souverän als Stifter 11 (!) verschiedene Bezeichnungen, neben jenen die völlig ohne Hinweis auf den Stifter auskommen;

1 Im Namen Seiner Majestät des Königs von Preußen

2 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers

3 Im Namen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers

4 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs

5 Seine Majestät des Kaisers und Königs haben dem...

6 Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs

7 Auf Allerhöchsten Befehl seiner Majestät des Kaisers und Königs

8 Im Namen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, König von Preußen

9 Im Namen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen Wilhelm II.

10 Im Namen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers Wilhelm II., Königs von Preußen

11 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm II.


Der Text für die daran anschließende Verleihungsformel ist ebenfalls uneinheitlich , Siebzehn Formulierungen, auch bezogen auf die verschiedensten Kompetenzen, ließen sich veststellen. Tendenzen, daß beispielsweise im ersten und letzten Kriegsjahr vermehrt vorläufige Papiere ausgestellt wurden,festigen sich ebenso wenig wie ein bestimmter textlicher und grafischer Aufbau. Von der primitiv handgemalten bis zur zeitgenössisch-künstlerisch gestalteten Urkunde ist alles VertretenEinerseits gab es Vordrucke aus der Heimat oder der Etappe, so von den Druckereien Poppe & Sohn , Freiburg/Dietz & Lüchtrath KG , München / AlbertJess, Colmar/Dietrich Reimer, vorm. ErnstVohsen , Berlin/ Spezialfabrik für Militärformulare Gebr. Sampe, Straßburg und Metz/Kunst & Druck GmbH, München/H.C. Wolf und Sohn, München/Formular-Lager Julius Wangnisch, Königsberg/Jäger-Druck,Lemberg, Ferdinand Müller, Köln/Kroll & Strauß,Berlin, um nur einige zu nennen; so verfertigten andererseits mit mehr oder weniger gutem technischen Rüstzeug Felddruckereien die Urkunden-Blätter, etwa die "Zeitung der 10. Armee" ( Drucksachen Nr. 10151 ) , oder, fast schon ironisch, " Druck und Verlag Erste deutsche Schützengraben-Verlagsanstalt Bayern.Armierungs-Bat.Nr.14 ", die Felddruckerei Bug-Armee, oder die Korpsdruckerei XVIII. A.K. Es liegt auf der Hand, daß bei dem Bedarf  an Urkunden Hunderte von Lieferanten tätig gewesen sein müssen.Da so gut wie alles als amtliche Bestätigung für das Eiserne Kreuz möglich war, wenn es nur Stempel und Unterschrift trug, liegt der Schluß nahe, daß es entgegen den Jahren 1813 und 1870 keine behördlichen Reglementierungen gegeben haben dürfte. Dem Verfasser liegt nur eine Bestimmung vom 30.10.1918 vor betreffs:
" Besitzzeugnisse Über Eiserne Kreuze, Seine Majestät der Kaiser und König haben zu bestimmen geruht, daß die den Empfängern des Eisernen Kreuzes von den Dienstvorgesetzten ausgestellten und in Zukunft noch zu erteilenden Ausweise über den rechtmäßigen Besitz der Auszeichnung als endgültige Besitzzeugnisse anzusehen und von jetzt an so zu bezeichnen sind. Etwaige Vorräte an bisherigen Formularen können unverändert aufgebraucht werden."

Auch die Besitzzeugnisse nach 1918 unterliegen keinerlei Vorschriften, obwohl die Möglichkeit bestanden hätte vom Staatsministerium oder vom Reichswehrministerium regulierend einzugreifen.Die hauptsächlichsten Formulierungen lauten :

1 Auf Befehl des kommandierenden Generals.............

2 Durch Verfügung vom 16. September 1920/PU 7586 Reichswehrministerium,

3 Durch Verfügung des Befehlshabers des Wehrkreiskommandos,

4 Auf Grund der Verfügung des Reichswehrministeriums vom 21.2.1924........,

5 Wurde am.... vom Befehlshaber des Wehrkreises verliehen......


Lediglich die Besitzzeugnisse für die Eisernen Kreuze am weißen Band mit schwarzer Einfassung, ausgefertigt von der General-Ordens-Kommission und von deren Präses unterschrieben, sind bis 1918 in Form und Inhalt einheitlich und wurden auch danach weiter benutzt.



Grüße Hubert
MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"

Hubert

#9
Das Großkreuz des Eisernen Kreuzes 1914


Für das Großkreuz bestimmte die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 5.8.1914, daß die Verleihung nur erfolgen konnte "... für eine gewonnene , entscheidende Schlacht , durch die der Feind zum verlassen seiner Stellung gezwungen werde, oder für die selbstständige, von Erfolg gekrönte Führung einer Armee oder Flotte, oder die Eroberung einer Festung oder die Erhaltung einer wichtigen Festung durch deren ausdauernde Verteidigung."
Das Großkreuz konnte man auch ohne vorherigen Besitz der 2. und 1. Klasse des Eisernen Kreuzes erwerben, das Prinzip des Höherdienens war ausgesetzt .
Das Großkreuz von 1914 erhielten am :
9.12.1916 Generalfeldmarschall von Hindenburg
1.9.1917 Generalfeldmarschall von Mackensen
4.3.1918 Generalfeldmarschall Leopold von Bayern
24.3.1918 General Ludendorff
Anders als im Krieg von 1870 erfolgte die Verleihung nicht rückwirkend pauschal, sondern anlaßgebunden mit Fortgang der kriegswichtigen Auseinandersetzungen und Entscheidungen.
Ähnlich der Praxis von 1870 legte auch Kaiser Wilhelm II. wie davor Kaiser Wilhelm I. " auf Bitten der Generalität" das Großkreuz an.Es ist jedoch davon auszugehen, daß vielmehr GFM von Hindenburg seinem Obersten Kriegsherrn aus militärpolitischen Gründen nahelegte,daß Großkreuz ehrenhalber zu tragen, um damit seine Verbundenheit zur Truppe zu dokumentieren.So ergibt sich als Kuriosum, das Kaiser Wilhelm II. alle drei Stufen des Eisernen Kreuzes trug,
ohne selbst auch nur eine davon erworben zu haben.An die 2. und 1. Klasse kam er durch die Initiative des bayrischen Königs Ludwig III.,der, im Konsens mit allen deutschen Bundesfürsten , den Kaiser telegrafisch bat, beide Eiserne Kreuze zu tragen:
" An S.M. dem Deutschen Kaiser,Großes Hauptquartier.Ew.Kaiserliche und Königliche Majestät hatten die außergewöhnliche Güte , Mich durch die Verleihung des Eisernen Kreuzes Zweiter Klasse auszuzeichnen. Dieser neuerliche Freundschaftsbeweis, in dem Ich die Anerkennung Meiner Armee erblicke und für den Ich Ew. Majestät Meinen tiefempfundenen herzlichen Dank ausspreche, hat Mich mit besonderer Freude erfüllt.Das gibt Mir besonderen Anlass,Ew. Majestät eine Mir am Herzen liegende Bitte zu unterbreiten.Diese Bitte,bei der Ich Mich eins weis mit allen deutschen Bundesfürsten, geht dahin,daß Ew. Majestät die hohe Kriegsauszeichnung des Eisernen Kreuzes Erster und Zweiter Klasse , die jetzt die Brust so vieler tapferer deutscher Krieger ziert, als oberster Bundesfeldherr zur Ehre der ruhmreichen deutschen Armee auch persönlich anlegen möchten. Gott sei auch fernerhin mit Ew.Majestät und mit unseren tapferen Heere..."
gez.Ludwig



Grüße Hubert
MORTUI VIVENTES OBLIGANT "Die Toten verpflichten die Lebenden"