Autor Thema: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949  (Gelesen 4421 mal)

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Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
« Antwort #60 am: Mi, 14. Februar 2007, 19:34 »
Den Begriff der Verschwörung, der der Kernpunkt der amerikanischen Anklage war, ließ das Gericht nur in einem eng umgrenzten Rahmen gelten, ein Gesichtspunkt, der besonders bei der Entscheidung über die Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten wichtig wurde. Die Verschwörung müßte mit ihrem verbrecherischen Zweck klar ersichtlich sein. Sie dürfe nicht zu weit vom Zeitpunkt der Entscheidung und Handlung entfernt sein." Das Gericht entschied jedoch, daß "das Beweismaterial den gemeinsamen Plan einzelner Angeklagter erwiesen habe" und wies das Argument der Verteidigung zurück, daß "ein gemeinsamer Plan in einer totalen Diktatur nicht bestehen könne". Es erklärte: "Hitler konnte keinen Angriffskrieg allein führen. Er benötigte die Mitarbeit von Staatsmännern, militärischen Führern, Diplomaten und Geschäftsleuten. Wenn diese seine Ziele kannten und ihre Mitarbeit zur Verfügung stellten, machten sie sich zu Teilnehmern an dem von ihm ins Leben gerufenen Plan. Wenn sie wußten, was sie taten, so können sie nicht als unschuldig erachtet werden, weil Hitler sie benutzte."

Greueltaten, die vor dem Kriege von den Nationalsozialisten begangen wurden, wie furchtbar sie auch sein mochten - die Verfolgung der Juden, der Zigeuner und anderer - wurden nach der Sprache des Londoner Statuts als außerhalb der juristischen Zuständigkeit des Internationalen Militärgerichtshofes erklärt und deshalb nicht geahndet.

Das Führerkorps der NSDAP, SS, SD und Gestapo wurden als verbrecherische Organisationen für diejenigen erklärt, die nach dem 1. September 1939 (Kriegsbeginn) Mitglieder geworden waren oder blieben. Niemand sollte wegen Mitgliedschaft verurteilt werden, wenn er nicht entweder "Kenntnis von den verbrecherischen Zwecken oder Handlungen der Organisation" hatte oder "persönlich in die Ausführung verbrecherischer Akte verwickelt war. Mitgliedschaft allein ist nicht ausreichend, um in den Rahmen dieser Feststellungen zu fallen." Das Gericht lehnte es ab, die SA, das Reichskabinett sowie Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht zu verbrecherischen Gruppen oder Organisationen zu erklären.

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Re: Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten
« Antwort #61 am: So, 01. Juli 2007, 11:15 »
Der Schlußabschnitt des Urteils befaßte sich mit der Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten. Zuerst wurden die Schuldsprüche mit der Begründung verlesen. Jeder der Angeklagten erfuhr, nach welchen Punkten der Anklageschrift er schuldig oder nicht schuldig befunden wurde. Danach, am Nachmittag des 1. Oktober 1946 wurden die Verurteilten noch einmal, und diesmal jeder für sich allein, in den Saal geführt, um die Bekanntgabe des Strafmaßes zu hören. Die meisten Angeklagten nahmen die Schuldsprüche mit äußerer Unbeweglichkeit entgegen. Fritzsche, Papen und Schacht, die Freigesprochenen und schon Freigelassenen zeigten die beste Laune, lachten und rauchten genießerisch. Von allen Seiten prasselten die Fragen der Journalisten der ganzen Welt auf sie nieder.

Zwölf Angeklagte wurden zum Tode durch den Strang verurteilt: Göring, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frick, Frank, Streicher, Sauckel, Jodl, Seyss-Inquart, und Martin Bormann in Abwesenheit.

Heß, Funk und Raeder wurden zu lebenslänglichem Gefängnis, Schirach und Speer zu zwanzig Jahren, Neurath zu fünfzehn und Dönitz zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Dr. Gilbert, dem Gerichtspsychologen konnte sich Sauckel am schlechtesten mit dem Todesurteil abfinden. Er bestürmte Friseur, Gefängnisarzt und Psychologen mit dem Hinweis, daß alles zweifellos nur einem Übersetzungsfehler zuzuschreiben sei. Er war fest überzeugt, daß man den Irrtum noch entdecken und das Urteil revidieren würde.

Das sowjetische Mitglied des Gerichtshofes, General Nikitschenko, war mit dem Freispruch von Schacht, Papen und Fritzsche und mit der Entscheidung, das Reichskabinett und den Generalstab als nicht verbrecherische Organisationen zu erklären, nicht einverstanden. Außerdem war Nikitschenko der Meinung, daß Heß zum Tode hätte verurteilt werden müssen. Die "Abweichende Meinung des Sowjetischen Mitglieds des Internationalen Militätgerichtshofes" wurde im Prozeßprotokoll anschließend an das Urteil abgedruckt.

Es können aus Platzgründen nicht alle Schuldsprüche und Urteilsbegründungen für die 21 Angeklagten zitiert werden. Exemplarisch wurden Keitel (48), Streicher(49), Funk (50) und Schacht(51) ausgewählt

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Re: Tabelle der Strafaussprüche
« Antwort #62 am: So, 01. Juli 2007, 11:29 »
30.September 1946,dieser Urteilsspruch wurde in öffentlicher Gerichtssitzung durch den Vorsitzenden am 1.Oktober 1946 verlesen.

« Letzte Änderung: Do, 01. Juli 2010, 22:10 von Ulla »

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Re: Die Vollstreckung des Urteils
« Antwort #63 am: So, 01. Juli 2007, 11:36 »
Die von den Verurteilten oder von ihren Angehörigen an den alliierten Kontrollrat, der gemäß Artikel 29 des Londoner Abkommens die Urteile zu bestätigen hatte, gerichteten Gnadengesuche wurden abgelehnt.

Die Hinrichtung der zum Tode Verurteilten erfolgte in den ersten Stunden des 16. Oktober 1946 in einer Halle im Hof des Nürnberger Justitzgebäudes in der Fürther-Straße. Als Deutsche waren der bayerische Ministerpräsident , Wilhelm Hoegner und der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg, Friedrich Leistner anwesend. Hermann Göring entzog sich der Hinrichtung durch Selbstmord, den er zwei Stunden vor dem festgesetzten Termin beging. Die Hinrichtung erfolgte an zwei Galgen. Die Leichname wurden im Krematorium des Münchner Ostfriedhofes verbrannt; die Asche in einem lange Zeit geheimgehaltenen Fluß bzw. Bach gestreut. Die zu Freiheitsstrafen Verurteilten wurden in das unter Vier-Mächte-Verwaltung gestellte Gefängnis in Berlin-Spandau überführt.

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Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
« Antwort #64 am: Sa, 21. Juli 2007, 07:30 »
Verurteilt zum Tode durch den Strang

Hermann Göring nach den Anklagepunkten 1, 2, 3, 4: Leiter oder Urheber bei Angriffskrieg, Sklavenarbeit, Judenmord.

Joachim v. Ribbentrop nach 1, 2, 3, 4: Der Reichsaußenminister unterstützte Angriffskrieg, Judenausrottung, Kriegsgefangenenmord.

Wilhelm Keitel nach 1, 2, 3, 4: Hitlers OKW-Chef erließ Angriffsweisungen und Mordbefehle gegen Soldaten und Zivilisten.

Ernst Kaltenbrunner nach 3, 4: Chef des Reichssicherheitshauptamtes, mitverantwortlich für Judenvernichtung und Mordaktionen.

Alfred Rosenberg nach 1, 2, 3, 4: trug einen großen Teil der Verantwortung für die blutige Besatzungspolitik in den Ostgebieten.

Hans Frank nach 3, 4: als Polen-Gouverneur an Terror, Ausbeutung, Zwangsarbeiterverschleppung und Judenmord beteiligt.

Wilhelm Frick nach 2, 3, 4: als Innenminister verantwortlich für Besatzungspolitik, Judenverfolgung und Geisteskrankenmord.

Julius Streicher nach 4: als Herausgeber des Hetzblattes „Der Stürmer" ein Hauptanstifter zu Mord und Ausrottung der Juden.

Fritz Sauckel nach 3, 4: als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz verantwortlich für Zwangsarbeit und Verschleppung.

Alfred Jodl nach 1, 2, 3, 4: Der Chef des Wehrmachtführungsstabes wirkte mit an Hitlers Angriffsplanung und Mordbefehlen.

Arthur Sevß-Inquart nach 2, 3, 4: als Reichskommissar verantwortlich für Besatzungsterror und Judenverfolgung in den Niederlanden.

Martin Bormann (in Abwesenheit) nach 3, 4: Der Parteisekretär trug die Mitverantwortung an allen Maßnahmen Hitlers seit 1941.


Verurteilt zu Haftstrafen

Rudolf Hess lebenslänglich, nach 1, 2: Der Führer-Stellvertreter war an Hitlers Kriegspolitik bis Mai 1941 beteiligt. Hess war als letzter Verurteilter noch im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau bis 1987 inhaftiert (Selbstmord).

Walter Funk lebenslänglich, nach 2, 3, 4: Der ehemalige Reichswirtschaftsminister nahm an Angriffsvorbereitungen und Ausbeutungspolitik teil.Am 16. Mai 1957 wegen Krankheit aus Spandau entlassen, am 31. Mai 1960 gestorben.

Karl Dönitz 10 Jahre, nach 2, 3: Der Großadmiral und letzte Marine-Oberbefehlshaber wurde wegen seiner Mitwirkung an Angriffshandlungen und wegen Kenntnis verbrecherischer Befehle belangt. Am 1. Oktober 1956 entlassen, am 24. Dezember 1980 gestorben.

Erich Raeder lebenslänglich, nach 1, 2, 3: Der Großadmiral nahm an Planung und Führung von Angriffskriegen teil und leitete Mordbefehle weiter. Wegen Krankheit am 26. September 1955 entlassen, am 6. November 1960 gestorben.


Baldur v. Schirach 20 Jahre, nach 4: Als Gauleiter von Wien war der ehemalige Reichsjugendführer an der Judenverfolgung beteiligt. Nach Verbüßung der Strafe am 1. Oktober 1966 aus dem Spandauer Kriegsverbrechergefängnis entlassen, am 8. August 1974 gestorben.

Albert Speer 20 Jahre, nach 3, 4: Als Reichsminister für Bewaffnung und Munition war er für den Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern mitverantwortlich. Nach Verbüßung seiner Strafe am l. Oktober 1966 entlassen, am 1. September 1981 gestorben.

Konstantin v. Neurath 15 Jahre, nach l, 2, 3, 4: Unter mildernden Umständen verurteilt, weil er als Reichsprotektor in Prag Terrormaßnahmen einzuschränken versuchte. Am 6. November 1954 wegen Krankheit entlassen, am 14. August 1956 gestorben.



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Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
« Antwort #65 am: Sa, 21. Juli 2007, 07:35 »
Am 1. Oktober 1946 um 15.37 Uhr endet die letzte Sitzung des Internationalen Militärtribunals. Zuvor hatte der sowjetische Richter noch eine abweichende Stellungnahme zu Protokoll gegeben: Zwölf Todesurteile waren den Sowjets nicht ausreichend und die Freisprüche lehnten sie ohnehin ab. Doch sie waren überstimmt worden.

Die Verteidiger der Verurteilten - Ausnahme: Speer, der das Urteil nicht als ungerecht empfindet  reichen beim Alliierten Kontrollrat (Berlin) Gnadengesuche ein. Jodl und Keitel bitten um den Tod durch die Kugel statt des Stranges. Die Gnade der Kugel verlangt auch Raeder, der den Tod der lebenslangen Haft vorzieht . Die Gesuche bleiben erfolglos.

Für die frühen Morgenstunden des 16. Oktober ist die Hinrichtung vorgesehen. In der kleinen Turnhalle, die sich an den Ostflügel des Gefängnisses, in dem die Hauptkriegsverbrecher untergebracht sind, anschließt, werden drei Galgen errichtet. Zwei Repräsentanten des besiegten Deutschland - der Nürnberger Generalstaatsanwalt Dr. Leistner und der bayerische Ministerpräsident Dr. Hoegner - werden als Zeugen zur Hinrichtung „zitiert". Die elf Todeskandidaten spüren am 15. Oktober Unruhe und Hektik im Haus - ahnen sie etwas? Göring jedenfalls, der in einem Brief an den Alliierten Kontrollrat vom 11. 10. um die Erschießung gebeten hatte mit der Begründung, daß der Tod eines Reichsmarschalls durch Erhängen nicht hingenommen werden könne , richtet sich selbst. Er war im Besitz einer Zyankali-Ampulle gewesen, über deren Herkunft nach wie vor gerätselt wird. Daß sie ihm - wie zeitweise behauptet - von General Bach-Zelewski bei dessen Zeugenvernehmung am 7. Januar überlassen worden sei, ist unwahrscheinlich, zumal Göring im Anschluß an dessen - belastende - Aussage geradezu vor Wut schäumte („Dieses dreckige, verfluchte Verräterschwein" ). Es spricht einiges dafür, daß Göring die Kapsel von dem US-Leutnant Jack Wheelis zugesteckt wurde, der zur Bewachungsmannschaft im Gefängnis gehörte und zu Görings Habe, die im Gefängnis verwahrt wurde, Zugang hatte . Mit ihm hatte Göring sich in gewissem Sinne angefreundet; ihm hatte er u. a. einen goldenen Füllfederhalter und eine Schweizer Armbanduhr (je mit eingravierter handschriftlicher Signatur Görings) und ein mit handschriftlicher Widmung versehenes Photo („Dem größten Jäger von Texas“) geschenkt.Wheelis hatte zwar bei den Vernehmungen anlässlich der Ermittlungen zu dem Vorfall an Eides Statt erklärt, daß er zwischen dem 1. und dem 15. Oktober Göring nichts aus dessen Habe ausgehändigt habe - doch was war vorher? -

Gegen Mitternacht des 15. Oktober wird den übrigen zehn zum Tod Verurteilten nochmals einzeln in den Zellen das Todesurteil verlesen. Kurz nach ein Uhr wird als erster Ribbentrop zur Turnhalle geführt und gehenkt; als letzter folgt gegen 2.45 Uhr Seyß-Inquart . Die Leichen aller werden noch in den frühen Morgenstunden des 16. Oktober auf Armeelastwagen nach München gebracht und dort im Krematorium des Ostfriedhofes verbrannt. Die Asche wird in einem Zufluß der Isar ausgestreut .

Bis zum 18. Juli 1947 verbleiben die sieben zu Freiheitsstrafen Verurteilten in Nürnberg. Erst dann werden sie in die Strafanstalt Berlin-Spandau eingeliefert, die - allgemein als Alliiertes Kriegsverbrechergefängnis bekannt - dem Alliierten Kontrollrat untersteht. In der Bewachung wechseln sich die vier Großmächte in monatlichem Turnus ab.

Als erster der sieben Gefangenen wird am 4. November 1954 von Neurath wegen Krankheit entlassen; er stirbt 1956. Ebenfalls wegen Krankheit endet für Raeder am 26. September 1955 die Haft; er stirbt 1960. Dönitz wird nach voller Verbüßung der Strafe am 1. Oktober 1956 entlassen; er stirbt 1980. Am 16. Mai 1957 folgt die Entlassung Funks, der 1960 stirbt. Nach Verbüßung ihrer zwanzigjährigen Freiheitsstrafe werden am 1. Oktober 1966 Speer und von Schirach entlassen; beide schreiben dann Bücher über ihr Leben; von Schirach stirbt 1974, Speer 1981. Hess verbleibt seit dem Herbst 1966 als einziger Häftling in Spandau. Er ist dreiundneunzig Jahre alt, als er im August 1987 Selbstmord begeht. Unmittelbar danach - bis dahin hatte auch die Vier-Mächte-Verwaltung des Gefängnisses ungeachtet des Kalten Krieges funktioniert - wurde das aus dem vergangenen Jahrhundert stammende Gebäude abgetragen.


Offline adrian

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Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
« Antwort #66 am: So, 22. Juli 2007, 10:59 »
Hallo Josef,

vielen Dank für diese Zusammenstellung. Das geballte Wissen in diesem Forum
ist Dank Deines Fleißes schier unerschöpflich. Dies ist nicht nur etwas für die
ältere Generation sondern auch etwas für unsere  z.T. nicht wissenden Schüler.

Gruß Werner
Suche alles zur 60. Inf.Div. (mot.) (Danziger Division) bis Stalingrad

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Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
« Antwort #67 am: So, 29. Juli 2007, 17:09 »
Bilder und Zeitungsausschnitte  Teil 1.

Quelle-Nürnberger Nachrichten (verschiedene Jahrgänge)

Gruß
Josef
« Letzte Änderung: Do, 01. Juli 2010, 22:09 von Ulla »

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Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
« Antwort #68 am: So, 29. Juli 2007, 17:32 »
Bilder und Zeitungsausschnitte  Teil 2.
« Letzte Änderung: Do, 01. Juli 2010, 21:56 von Ulla »

Offline md11

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Re: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949
« Antwort #69 am: Fr, 02. Januar 2015, 18:26 »
Hallo,
hab da einen Zeitungsartikel gefunden von 2011 über die Jagd von Ernst Kaltenbrunner

http://www.tagesspiegel.de/kultur/die-geschichte-jagd-auf-kaltenbrunner/4144282.html

mfg
Josef

 


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