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Adolf Hitler

Begonnen von zirkulon, Di, 03. April 2007, 20:42

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zirkulon

.... wurde gestern Abend vom Stadtrat der Stadt Bad Doberan die Ehrenbürgerrechte aberkannt!!!
Bereits nach 62 Jahren reagierte man. Selbst die ehemaligen Sozialisten, die hier das Sagen hatten, sind über diesen Umstand nicht gestolpert...
Man war bisher der Meinung dass mit dem Tod des Beehrten die Rechte sowieso hinfällig wären.....

Das hat doch wohl nicht etwas mit dem G8 Gipfel zu tun??? Der findet gleich "um die Ecke", in Heiligendamm statt.... Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Bad Doberan war die erste Stadt in Deutschland die dem Gröfaz (Grövaz) bereits im Jahre 1932 !!! diese Rechte andiente.

Ich weiß woran es bei uns krankt........
Als wenn wir nicht Besseres zu tun hätten... Politiker sollte man nach Leistung bezahlen.

Gröfaz = Größter Feldherr aller Zeiten
Grövaz = Größter Verbrecher aller Zeiten

LINK 1

LINK 2

LINK 3

und der Letzte LINK 4

neeee, einen habe ich noch. Ist aber zum Grinsen LINK 5

Gruß
Michael

P.S.: Dann is dort ja wieder "ein Plätzchen" frei. Wäre doch nett wenn jetzt der Bushmann aus den Staaten den Platz bekäme.....
Bei allen von mir erstellten Beiträgen berufe ich mich auf :
Artikel 5, GG der BRD.
Artikel 11, Charta der Grundrechte der EU.
Artikel 19, Menschenrechtscharta der UN.

Was Du nicht willst dass man Dir tu,
das füg´ auch keinem Andern zu

adrian

Hallo Michael,

hatte ich noch gar nicht gewusst, das A.H. Ehrenbürger in Bad Doberan gewesen ist. Vielleicht stimmt es wirklich , was Bismarck mal sagte,, "Ginge Deutschland mal unter, würde es in Mecklenburg 50 Jahre später passieren".
Andere Städte haben damit , glaube ich, auch noch ein Problem.
Für den G8-Gipfel wird dort viel los sein, die Gegner rüsten sich, das finde ich gut. Wir haben viel zu lange still gehalten, es wird wohl allmählich Zeit, dass auch das Volk wieder etwas sagt.

Gruß Werner
Suche alles zur 60. Inf.Div. (mot.) (Danziger Division) bis Stalingrad

zirkulon

wie wahr, wie wahr!!!!

Gruß
Michael
Bei allen von mir erstellten Beiträgen berufe ich mich auf :
Artikel 5, GG der BRD.
Artikel 11, Charta der Grundrechte der EU.
Artikel 19, Menschenrechtscharta der UN.

Was Du nicht willst dass man Dir tu,
das füg´ auch keinem Andern zu